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Flutkatastrophe: Kostenfreier Rechtsrat für Betroffene und deren AngehörigeDAV hilft bei der Klärung der Fülle der rechtlichen Fragen Nachdem der erste Schock über die Flutkatastrophe in Südostasien überwunden ist, stehen die deutschen Opfer und deren Angehörige oft auch vor finanziellen Problemen. Der Weg zur Lösung dieser Probleme führt meist über die Klärung rechtlicher Fragen, da die Rechtslage oft unbekannt ist, wenn beispielsweise ein Angehöriger vermisst wird. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) möchte für die Hilfsbereitschaft auch der Anwaltschaft ein Beispiel geben und den Betroffenen, d. h. den deutschen Opfern und ihren Angehörigen, eine telefonische rechtliche Beratung als Orientierungshilfe kostenfrei anbieten. Über die Geschäftsstelle des Deutschen Anwaltvereins bekommt man werktags von 8.00 bis 17.00 Uhr unter der Rufnummer
nach einer kurzen Klärung, um welches Rechtsgebiet es sich vornehmlich handelt, eine Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt benannt, der sich zu dieser Beratung bereiterklärt hat. "Der DAV möchte mit dieser Hilfe sein Mitgefühl mit den Betroffenen ausdrücken. Gleichzeitig wollen wir sicherstellen, dass Menschen, die auf Grund der Ereignisse in eine Notlage geraten sind, schnell geholfen wird", so Rechtsanwalt Hartmut Kilger, Präsident des DAV. Dieser Service werde bis Ende Januar angeboten. So benötigen Betroffene beispielsweise Informationen darüber, wie und bei wem man einen Antrag auf eine Verschollenheitserklärung stellt oder ob ein Abwesenheitspfleger bestellt werden muss. Es muss darüber aufgeklärt werden, unter welchen Voraussetzungen Lebensversicherungen oder die Rentenkasse zahlt oder wann jemand für die Behandlungskosten vor Ort und für den Rücktransport aufkommt. Bei Halb- oder Vollwaisen muss das Sorgerecht geregelt werden. Aber auch eine Reihe von erbrechtlichen Fragen stellen sich. Daran schließen sich Probleme, wie die fehlende Kontovollmacht, Kündigung einer Mietwohnung, Lohnfortzahlung etc. ebenso an, wie die Fragen, von wem Hinterbliebene Geld für den Unterhalt und die laufenden Kosten erhalten können, bis die Frage der Verschollenheit geklärt ist. Weitere Informationen zu den einzelnen Rechtsgebieten gibt es in Frage-und-Antwort-Form im Internet. 20.1.2005 |
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