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EuGH-Urteil zum Führerscheintourismus widerspricht Reduktionsziel der EU auf 20.000 tödliche Unfälle pro JahrDer europäische Gerichtshof hat in seinem heftig umstrittenen Urteil vom 06.04.06 (Fall Halbritter, vgl. www.bdp-verkehr.de) entschieden, dass die Gültigkeit eines im Ausland erworbenen Führerscheins nach Ablauf einer festgesetzten "Sperrfrist" – in diesem Fall nach einer Alkoholfahrt mit hoher Promille – nachträglich von der Fahrerlaubnisbehörde nicht in Frage gestellt werden darf und auf Antrag des Bewerbers in eine gültige deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden muss. Auflagen oder Bedingungen für eine Umschreibung – etwa eine erfolgreich bestandene Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) – sind demnach nicht mit EU-Recht vereinbar. Autofahrer mit unbehandelten schweren Suchtproblemen und anderen erheblichen Einschränkungen ihrer Fahreignung werden demzufolge in nicht geringer Zahl - im rechtmäßigen Besitz einer deutschen Fahrerlaubnis - die Straßen unsicher machen. Tausende gesperrter Autofahrer umgehen die MPU bereits jetzt über das Ausland. Es hat sich eine neue Branche des Führerscheintourismus entwickelt, die nun weiter Aufwind erhält. Mit dem EU-Ziel einer Reduktion tödlicher Unfälle in Europa auf 20.000 pro Jahr bis zum Jahr 2010 lässt sich dieses Urteil nicht vereinbaren. Evaluationsstudien haben gezeigt, dass das deutsche Fahrerlaubnissystem mit der MPU wirksam zur Reduktion der Zahl der Verkehrstoten beiträgt. Auch für die betroffenen, vielfach hilfebedürftigen Kraftfahrer, die ihre Verhaltens- und Einstellungsprobleme nun wieder in den Straßenverkehr tragen, ist das Urteil nicht hilfreich. Ohne fachliche Hilfe und gegebenenfalls Therapie lassen sich schwerwiegende Eignungsprobleme erfahrungsgemäß nicht beheben, neue Fahrten unter Alkohol- und Drogeneinfluss sind vorprogrammiert. Mit dem Weg über den Führerscheinerwerb im Ausland und die nachfolgende Umschreibung in eine deutsche Fahrerlaubnis fehlt gerade hartgesottenen Delinquenten jeglicher Anreiz zu wirksamer Verhaltens- und Einstellungsänderung. Der BDP rät dennoch zu einer Bewertung des Urteils mit Besonnenheit und "Augenmaß". Europäisches Recht – hier die europaweite Gültigkeit einmal erteilter Fahrerlaubnisse – muss für die Bürger verlässlich sein und bleiben. Für die europäische Integration ist die Akzeptanz des Rechts elementar. Hier kann es auch bei der gegenseitigen Anerkennung von Führerscheinen keine Ausnahme geben. Frühere strafrechtliche und schwerwiegende verkehrsrechtliche Verstöße sind durch die Umschreibung des Führerscheins nicht "getilgt". Solange die Ursachen der Verkehrsauffälligkeiten nicht – durch verkehrspsychologische Beratung und Therapie – behandelt sind, ist mit erneuten Verkehrsauffälligkeiten vergleichbarer Art zu rechnen. Absehbar ist, dass die deutschen Gerichte zu längeren oder gar zeitlich unbefristeten Fahrerlaubnissperren greifen, wie sie in anderen europäischen Ländern durchaus üblich sind. Dies könnte zukünftig auch vollständig alkoholabstinent lebende Alkoholiker treffen. Dem Bemühen um Würdigung des Einzelfalls und seiner persönlichen Initiative zu nachhaltigen Änderungen seiner Lebensführung würde eine solche Entwicklung keinesfalls gerecht. Zu fordern ist deshalb eine starke Beschleunigung der Harmonisierung des europäischen Fahrerlaubnisrechts. Der Informationsaustausch zwischen den Fahrerlaubnisbehörden der europäischen Länder muss sich umgehend verbessern. Länderübergreifende Veranstaltungen zu Fragen des Fahrerlaubnisrechts und der europäischen Harmonisierung in diesem Sektor – wie der Fit-to-drive-Kongress vom 3. bis 5. Mai 2006 in Berlin (www.fit-to-drive.com) – müssen forciert werden. Der Verkehrspsychologie muss in der 4. Führerscheinrichtlinie der Rang eingeräumt werden, der ihr nach den positiven Erfahrungen der letzten 50 Jahre in Deutschland zusteht. Neben all seinen negativen Begleiterscheinungen hat dieses Urteil auch sein Gutes: Die deutsche Autofahrer-Lobby erkennt die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit der MPU nunmehr öffentlich wahrnehmbar an. Der Informationsaustausch zwischen den Verwaltungsbehörden der europäischen Nachbarstaaten und die Sensibilisierung für die von "Problemfahrern" ausgehenden Gefahren nimmt bereits jetzt stetig zu. Über die deutschen Grenzen hinaus entsteht ein neues Rechts- und Problembewusstsein und ein verbessertes Verständnis für den Sinn verkehrspsychologischer und verkehrsmedizinischer Einzelfalldiagnostik. Die hohen Sicherheitsmaßstäbe in Deutschland – insbesondere seiner in Fragen der Verkehrssicherheit so erfolgreichen "Paraderegion NRW" – werden heute in Europa diskutiert. Last not least: Die Kompetenz der Verkehrspsychologen und Verkehrsmediziner wird in Europa populär und erlangt die Bedeutung, die ihr im Interesse der europäischen Verkehrssicherheit tatsächlich beizumessen ist. Für die Sektion Verkehrspsychologie im BDP 8.6.2006 |
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