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Klage gegen VorratsdatenspeicherungBürgerrechtsorganisationen aus 11 EU-Ländern reichen Schriftsatz beim Europäischen Gerichtshof ein Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat am 7. April die folgende Pressemitteilung veröffentlicht: 43 Bürgerrechtsorganisationen und Berufsverbände aus 11 EU-Mitgliedsstaaten bitten den Europäischen Gerichtshof in einem heute veröffentlichten Schriftsatz, die EU-Richtlinie zur Erfassung des Telekommunikations- und Bewegungsverhaltens von 494 Mio. Europäern für unvereinbar mit den Grundrechten zu erklären. Die Organisationen nehmen Bezug auf eine bereits 2006 gegen die Vorschrift erhobene Nichtigkeitsklage Irlands[1] und weisen darauf hin, dass die Richtlinie neben den von Irland genannten formellen Gründen vor allem auch inhaltlich rechtswidrig sei. Die Vorratsdatenspeicherung verstoße gegen das Grundrecht auf Achtung des Privatlebens und der Korrespondenz, das Grundrecht auf unbefangene Meinungsäußerung und das Grundrecht der Betreiber auf Eigentumsschutz. "Während ihre abschreckende Wirkung unserer Gesellschaft großen Schaden zuzufügen droht, erscheint ihr Nutzen insgesamt gering. Eine Vorratsdatenspeicherung kann nur in wenigen und meist wenig bedeutsamen Fällen den Rechtsgüterschutz verbessern. Eine dauerhafte Auswirkung auf das Kriminalitätsrisiko ist hingegen nicht zu erwarten." Die Maßnahme führe dazu, dass "die Bürger ständig befürchten müssen, dass ihre Kommunikationsdaten zu einem späteren Zeitpunkt zu einer falschen Verdächtigung führen oder von staatlicher oder privater Seite missbraucht werden könnten. Aus diesem Grund gefährdet die Vorratsdatenspeicherung die unbefangene Kommunikation der gesamten Gesellschaft." Zu den 43 Unterzeichnern des Schriftsatzes gehören Datenschutzverbände, Internetprovider, Telefonseelsorge sowie Journalisten- und Presseverbände. Der Schriftsatz und die vollständige Liste der Unterzeichner finden sich im Internet. Hintergrund: Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung wurde 2006 mit der Stimme von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) beschlossen. Der Richtlinie zufolge müssen Telekommunikationsanbieter speichern, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS muss auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. CDU, CSU und SPD haben das Vorhaben Ende letzten Jahres trotz vielfältiger Warnungen und breiter Proteste in Deutschland umgesetzt. In der Folge haben über 34.000 Menschen dagegen Verfassungsbeschwerde erhoben. Vor zwei Wochen hat das Bundesverfassungsgericht den Zugriff auf Vorratsdaten durch einstweilige Anordnung eingeschränkt. Die Aussetzung der Speicherung selbst lehnte das Gericht einstweilen ab mit der Begründung, das Risiko sei zu hoch, "im Eilverfahren über die Entscheidungskompetenz des Bundesverfassungsgerichts in der Hauptsache hinauszugehen und das Gemeinschaftsinteresse an einem effektiven Vollzug des Gemeinschaftsrechts schwerwiegend zu beeinträchtigen."[2] Das deutsche Gesetz entspreche "in weiten Teilen zwingenden Vorgaben der Richtlinie". Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung geht davon aus, dass der Europäische Gerichtshof die EU-Richtlinie noch in diesem Jahr für nichtig erklären wird. "Damit wird der Weg frei für einen Stopp der verdachtslosen Erfassung des Kommunikationsverhaltens selbst", erklärt der Jurist Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Im Februar hatte eine Umfrage des Arbeitskreises ergeben, dass die zum 1. Januar in Kraft getretene Vorratsdatenspeicherung in weiten Bereichen der Gesellschaft die Nutzung von Telefon, Handy, E-Mail und Internet unzumutbar behindert und einschränkt.[3] Quellen:
Der Schriftsatz an den Europäischen Gerichtshof und die Liste der 43 Unterzeichner 9.4.2008 |
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