

















|
BDP unterstützt „Gemeinsame Erklärung“ gegen Vorratsdatenspeicherung
Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) unterstützt
die „Gemeinsame Erklärung zum sechsjährigen Bestehen der EU-Richtlinie
zur Vorratsdatenspeicherung“, die heute (am 14. Dezember) der Öffentlichkeit
vorgestellt wurde. Er teilt die Auffassung, dass die anlasslose Speicherung von
Internet- und Telekommunikationsdaten in Deutschland weder gewünscht, noch
mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Der BDP sieht insbesondere die vertrauliche
Kommunikation von Psychologen und Psychotherapeuten mit Klienten und Patienten
gefährdet.
Eine Petition des AK Vorrat gegen die Vorratsdatenspeicherung unterschrieben
2011 binnen drei Wochen über 50.000 Bürgerinnen und Bürger. Und
bereits im vergangenen Jahr hatte das Bundesverfassungsgericht die Vorschriften
zur Speicherung zurückgewiesen. Untersuchungen belegen, dass die gegenwärtig
verfügbaren Kommunikationsdaten zur effektiven Aufklärung von Straftaten
ausreichen, heißt es in der Erklärung. Es gebe keinen wissenschaftlichen
Beleg dafür, das eine Vorratsdatenspeicherung besser vor Kriminalität
schütze. Dagegen koste sie Millionen von Euro und ebne den Weg zu einer
immer weiter reichenden Massenansammlung von Informationen über die gesamte
europäische Bevölkerung.
Gemeinsame Erklärung (PDF)
|
 |