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Informationsdienst Psychologie - IDP 2/2003

Forderungskatalog

Die Handhabung des Psychotherapeutengesetzes und der Ausbildungs- und
-prüfungsverordnung sollte wie folgt geschehen:

  • Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der Durchführung der »Selbst-erfahrung«: (d.h., Instituts- / Ambulanzleiter / Vorstandsmitglieder / Mit-glieder des Wissenschaftlichen Beirates etc. dürfen keine Selbsterfahrungen in »ihren« Instituten durchführen). Am besten wären Leute, die überhaupt nicht in näherer Verbindung zu Instituten stehen.
  • Berechnung aller Arbeitsstunden zu 45, höchstens 50 Min. auch bei den PPiA wie jetzt schon bei den Stunden (Theorie/Selbsterfahrung/Supervision) der Institute. In der APrV ist kein Unterschied bezüglich der Dauer der geforderten »Stunden« gemacht.
  • Zulassung aller anerkannten richtungsspezifischen Supervisoren für jedes Institut.
  • Zulassung aller zugelassenen Psychotherapiepraxen richtungsspezifisch als Lehrpraxen für jedes Institut.
  • Festlegung, was wann schriftlich angekündigt bzw. bestätigt werden muss (z.B. Anforderungen für Zwischenprüfung; Stellungnahme zu Gutachten etc.; Bestätigung erbrachter Leistungen).
  • Verbindliche Musterverträge für Ausbildung/ Ambulanztätigkeit/»praktische Tätigkeit« etc.
  • Die de-facto Ein-Personen-Institute müssen personell den anderen angeglichen werden, die – bei gleicher Größe – von meist 3-4 Personen betrieben werden. Besonders die Funktionen des Instituts- und Ambulanzleiters müssen personell getrennt werden.
  • Die ärztliche Dozententätigkeit muss sich – wie vom PsychThG vorgeschrieben – auf medizinische Inhalte beschränken.
  • Wie bereits von einigen Instituten freiwillig praktiziert: Offenlegung der Bilanzen aller Institute. In diesem Zusammenhang müssen nachvollziehbare Begründungen für die Höhe des gezahlten Therapiehonorars gegeben werden anstatt willkürlicher Festlegungen und Kürzungen.
  • Die ohnehin schon sehr hohen Anforderungen des PsychThG dürfen nicht »im Interesse der Ausbildung« beliebig weiter erhöht werden.
  • Schaffung einer landes- bzw. bundesweiten Kontroll- und Beschwerdeinstanz.
  • Die Institute müssen für die Vermittlung des ganzen Lehrstoffes sorgen, nicht nur für das Drittel PsA oder VT.
  • Unterbindung der unentgeltlichen Arbeit von Kandidaten in Privatpraxen von Institutsleitern.

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