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Informationsdienst Psychologie - IDP 1/2004

Bildungsqualität und Mobilität in Europa

Chancen und Risiken im gegenwärtigen Prozess

Studienaufenthalte in anderen Ländern werden als geschätzter Kompetenzaspekt bei Bewerbungen berücksichtigt. Neben den Sprachbarrieren bildet die jeweilige Durchsetzung der Anerkennung der Studienleistungen eine große Herausforderung. In der Regel werden dabei Diskriminierungen der Studienleistungen in Kauf genommen. Obwohl Mobilität im Bildungsbereich noch stärker als im Arbeitsmarkt multidirektional gedacht werden muss, ist die Durchlässigkeit im Sinne automatischer Anerkennung gering ausgeprägt. Nicht selten wird der jeweils andere Abschluss in der Überzeugung der eigenen hohen Qualität misstrauisch geprüft und die Möglichkeiten der Forderung von zusätzlichen Nachweisen und von Abstufungen genutzt. Angesichts der Unübersichtlichkeit ist dies sogar zum Teil verständlich.
Probleme besonderer Qualität illustrieren zwei Beispiele aus dem Referat Fachpolitik. Bei der Anerkennung einer promovierten zu diesem Zeitpunkt schon mehrere Jahre in Spanien arbeitenden Psychologin wurde ihr die Promotion umstandslos anerkannt. Da Psychologe dort ein geregelter Beruf ist, wurde zur Diplomanerkennung von der Forderung des Nachweises einer zweijährigen Berufspraxis im Herkunftsland Gebrauch gemacht. Als ehemaliges BDP-Mitglied mit Berufspraxis und etlichen Fortbildungsnachweisen war eine solche Bescheinigung leicht möglich.
Bei inhaltlicher Betrachtung des spanischen Standards in der Ausbildung erscheint ein solches Vorgehen äußerst unangebracht. Auch bei der Anerkennung in Amerika wird das Diplom geringwertiger eingestuft. Nicht selten wird es mit einem amerikanischen Bachelor, der sehr stark im Niveau variiert und sich im oberen Bereich auf Vordiplomsniveau befindet, gleichgesetzt. Im Europa der 25 hat mit zunehmender Tendenz etwa die Hälfte der Länder eine gesetzlich geregelte Ausbildung in Psychologie. Wenn man einen angenommenen Bedarf von einem Psychologen pro 1.000 Einwohner mit der aktuellen Dichte nach geregeltem und ungeregeltem Status unterschieden vergleicht, ist eine etwas häufigere Unterversorgung in den geregelten Ländern zu verzeichnen.
Unter den 31 EFPA-Mitgliedern haben 20 entweder eine gesetzliche Regelung oder zumindest eine zum Titelschutz. Auf der europäischen Ebene wird um den aktuellen Richtlinienentwurf zwischen Rechtsausschuss und Kommission bzw. Rat heftig debattiert. Die Zahl der Änderungsanträge ist auf über 400 angewachsen. Eine schon akzeptierte Veränderung des Entwurfs besteht in der Ergänzung um ein fünfjähriges Ausbildungsniveau. Das entspricht zwar dem EDP-Niveau, nicht aber den Realitäten in allen Ländern.

Vergleichbarkeit - inhaltlich oder formal?
Das Europäische Diplom in Psychologie (EDP) wurde auf den Weg gebracht, bevor 1999 die europäischen Bildungsminister in Bologna beschlossen, in Europa den größten wissensbasierten Wirtschaftsraum weltweit zu schaffen. Der damals gestartete »Bologna-Prozess« soll die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit fördern und den Studenten mehr Mobilität ermöglichen, was durch eine bessere Vergleichbarkeit von Leistungen und Abschlüssen erreicht werden soll. Dieser Vorsatz wurde auf der letzten Sitzung der europäischen Bildungsminister Ende letzten Jahres in Berlin mit weitreichenden Folgen nicht nur für das deutsche Studiensystem konkretisiert: Bis 2005 sollen überall gestufte Bachelor- und Master-Abschlüsse eingerichtet und abweichende nationale Abschlüsse bis 2010 abgeschafft sein. Beide Vorhaben, das EDP und der »Bologna-Prozess«, wollen die Vergleichbarkeit der Abschlüsse und die Durchlässigkeit auf dem europäischen Arbeitsmarkt verbessern. Doch während der »Bologna-Prozess « stark auf eine formale Standardisierung und hürdenfreie Anerkennungspraxis der Ausbildungsniveaus abzielt, geht es den europäischen Psychologenverbänden in der EFPA um eine inhaltliche Qualitätssicherung für das Studium und den Abschluss in Psychologie.
Und gerade eine inhaltliche Qualitätssicherung erscheint sinnvoll, wenn man den zeitlichen Fahrplan des »Bologna-Schnellzuges« bedenkt, der eine völlige Umstellung des deutschen Studiensystems von Magister, Staatsexamen und Diplom auf Bachelor und Master bis 2010 vorsieht. Denn selbst wenn man die Frage nach den psychologischen Inhalten, mit denen Bachelor und Master gefüllt werden sollen, erst einmal beiseite stellt, muss beachtet werden, dass die Bachelor- und Masterabschlüsse international formal höchst uneinheitlich sind. So sind Bachelorstudiengänge zwischen 3 und 4 Jahren lang, werden mit oder ohne schriftliche Abschlussarbeit beendet, und variieren von spezialisiert bis Studium generale. Die Masterabschlüsse werden nach 1 oder 2 Jahren (in Sonderfällen sogar als Ehrentitel) verliehen, wobei sie sich nach Forschungs- und Anwendungsorientierung unterscheiden und mit oder ohne schriftlicher Abschlussarbeit enden können.
Im »Bologna-Prozess« wurden mit 3 Jahren für ein Bachelor- und 2 Jahren für ein Master-Studium die formalen Standards europaweit formuliert.

Ein Weg mit erheblichen Risiken
Doch nicht nur in Deutschland wird die Debatte der im Rahmen von Bologna nötigen Neustrukturierung des Studiensystems überwiegend auf der formalen Ebene geführt. Dabei ragt die Debatte um die Verkürzung der Ausbildungszeiten in die Diskussion hinein. Im Rahmen der Experimentierklausel und Akkreditierung durch legitimierte Agenturen werden an den deutschen Unis z.Zt. sehr unterschiedliche neue Bachelor- und Master- Studiengänge kreiert. Und gerade die Forderung der europäischen Bildungsminister, dass der Bachelor- Abschluss nach drei Jahren Studium »berufsqualifizierend« sein soll, legt an den verunsicherten Hochschulen Überlegungen zur Spezialisierung dieser grundständigen Studiengänge nahe.
In der Psychologie hat diese Entwicklung neuer Studiengänge bislang eher vereinzelt stattgefunden. Im nun einsetzenden Prozess liegen drei wesentliche Risken.
1. Spezialisierung im Bachelor verbunden mit eingeschränkten Grundkenntnissen. Dies könnte zu früher Festlegung, beruflichen Sackgassen und hoher Varianz unter den Bewerbern für den Masterstudiengang führen.
2. Aufbau auf unterschiedlichen Grundkenntnissen eines Bachelor variabler Provenienz. Da trotz geringerer Vertiefung dies am Titel nicht erkennbar ist, wird die Bevölkerung im Hinblick auf das Berufsbild Psychologe und die erworbenen Kompetenzen verunsichert.
3. Mit einer unterschiedlichen Dauer der Stufen (BA 3-4 J., MA 1-2 J.) wird die europäische und internationale Vergleichbarkeit nicht gewährleistet und damit die Anerkennungspraxis nicht befördert.
Es wird deutlich, dass hier eine inhaltliche Qualitätssicherung nicht nur erforderlich ist, sondern zugleich auch für Orientierung sorgen kann. Denn was ist erreicht, wenn europaweit eine schier unüberschaubare Anzahl von inhaltlich eingeschränkten und spezialisierten Abschlüssen entsteht, selbst wenn sie formal vergleichbar sind? In der innereuropäischen Anerkennungspraxis von Abschlüssen würden sich die Vergleichbarkeitsproblematik von formalen Gesichtspunkten auf die inhaltliche Ebene verschieben. In der außereuropäischen Anerkennungspraxis müssen sich der »europäische « 3-Jahres-Bachelor und der 2-Jahres-Master sowieso formaler und inhaltlicher Überprüfung stellen. Denn eine Überprüfung und Anerkennung eines Abschlusses wird normalerweise angestrebt, wenn jemand im Ausland als Psychologe tätig werden möchte, d.h. es geht vorrangig um eine inhaltliche Äquivalenzüberprüfung. Und genau diese inhaltliche Qualitätssicherung, für die das EDP steht, ist das für Verbraucher und Arbeitgeber von Psychologen entscheidende Kriterium.

EDP offeriert inhaltliches Rahmenmodell
Im Europäischen Diplom in Psychologie (EDP) liegen angesichts dieser Szenarien vielerlei Chancen: Dadurch, dass zusätzlich zur formalen Standardisierung im Rahmen des »Bologna-Prozesses« das EDP ein inhaltliches Rahmenmodell offeriert, wird die Etablierung eines inner- wie außereuropäischen Standards möglich. Der außereuropäische Standard funktioniert nämlich nur mit einem Zertifikat, das inhaltliche Angaben zu Kompetenzen macht, die von möglichst vielen Absolventen übereinstimmend innerhalb ihrer formalen Abschlüsse erworben wurden.
Dadurch, dass eine mit dem Studiensystem vertraute, nationale Instanz die Erteilung des EDP vornimmt, das dann im Ausland nicht erneut überprüft werden darf, wird die Anerkennungspraxis deutlich beschleunigt und vereinfacht. Dem Vorurteil, dass anderswo schlechter ausgebildet und studiert wird, kann mit gemeinsamen inhaltlichen Standards endlich begegnet werden.
Die europäischen Psychologenverbände machen deutlich, dass für eine fundierte psychologische Ausbildung Bachelor, Master und supervidierte Berufspraxis (3+2+1-Regelung) nötig sind. Damit wird, wie beispielsweise in Medizin, Jura oder Architektur längst üblich, eine klare Aussage zu Studienlänge und Professionalisierungsgrad getroffen. Denn von professioneller Seite sollte inhaltlich zu beschränkten reinen Bachelor- bzw. Aufbau-Master-Psychologen der fundiert und systemisch ausgebildete Vollpsychologe gegenübergestellt werden, um für Verbraucher und Auftraggeber eine Unterscheidbarkeit zu ermöglichen.

Reimar-Erik Seefluth

Aus: Report Psychologie, 2/2004

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