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Informationsdienst Psychologie - IDP 2/2004 Hochproblematische EntscheidungDie nachträgliche Anordnung einer Sicherungsverwahrung halte ich für hoch-proble-matisch. Sie entspringt dem Wunsch nach einem Sicherheitsdenken, der sich kaum umsetzen lässt. Der Gedanke, der dahinter steckt, ist der, dass man als gefährlich eingeschätzte Straftäter auch nach Verbüßung ihrer Haft weiterhin in der Unterbringung behält. Dies war bisher durch die Anordnung der Sicherungsverwahrung bei Ausspruch des Urteils neben der Anordnung einer zeitigen Freiheitsstrafe möglich. Prof. Dr. Sabine Nowara |
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