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Informationsdienst Psychologie - IDP 2/2004

BDP verteidigt den Titelschutz für Psychologen

Mit der Zunahme von psychologischen Themen in Zeitschriften, Radio und Fernsehen häufen sich auch irreführende Titulierungen. Die zitierten »Experten« haben häufig eine medizinische oder pädagogische Ausbildung und werden als Psychologe, Kinderpsychologe, Antenne-1-Psychologe usw. bezeichnet. Bedauerlicherweise tun sich die so titulierten zudem häufig nicht gerade durch hohe Fachlichkeit bzw. ethisch korrektes Handeln hervor. Rechtsabteilung und Referat Fachpolitik des BDP sind in diesen Fragen und dem Titelschutz kontinuierlich aktiv und stellen die jeweilige Praxis ab. Nach einem BGH Urteil von 1983 darf sich nur Psychologe nennen, wer ein Hochschulstudium der Psychologie abgeschlossen hat.Aus wettbewerbsrechtlicher Sicht würde sonst eine Irreführung des Verbrauchers vorliegen. Zu einer Klage zwecks Klärung des Problems kam es bisher leider nicht, weil alle vom BDP Abgemahnten die geforderte Unterlassungserklärung abgaben. Eines der jüngsten Beispiele für Fehlinformation ist die Aussage in der Februar- Ausgabe von »Ökotest«: »Psychologe darf sich jeder nennen«. Der BDP hat darauf mit einer Klarstellung reagiert, die in Form eines Leserbriefes in der April-Ausgabe veröffentlicht werden wird.
Als weitere präventive Konsequenz wird eine Presseinformation bundesweit verschickt. Darin werden Rechtslage, Wert des Diploms und die möglichen Missverständnisse und Fehler dargestellt und letztere anhand der im BDP bekannten Beispiele illustriert werden. Vor dem Hintergrund der erforderlichen Titelregulierung im zusammenwachsenden Europa wird der BDP gegen die irreführende Verwendung von PsychologIn mit Aufklärung, Abmahnung und falls erforderlich einer Klage verstärkt vorgehen und nimmt Hinweise gern entgegen.

Fredi Lang
Referent für Fachpolitik beim BDP

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