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Informationsdienst Psychologie - IDP 2/2004 Krankheit als SicherheitsrisikoZur medizinischen und psychosozialen Versorgung von Flüchtlingen und Migranten ohne Papiere »Ihr solltet wissen, dass kein Mensch illegal ist. Das ist ein Widerspruch in sich. Menschen können schön sein oder noch schöner. Sie können gerecht sein oder ungerecht. Aber illegal? Wie kann ein Mensch illegal sein?« (Elie Wiesel) Ein Leben ohne gültigen Aufenthaltsstatus verursacht und fördert Krankheit »Du musst immer Angst haben, auf der Straße, in der U-Bahn, überall, immerzu hast du Angst, dass irgendwo die Polizei kommt« berichtet Hugo Echenique, der aus politischen Gründen als Student aus Peru fliehen musste und sich seit längerem ohne Papiere in der BRD aufhält. Menschen wie er vermeiden größere Menschenansammlungen und zentrale Plätze. Soziale Kontakte werden auf ein Minimum beschränkt. Manche verlassen die Wohnung nur für den Weg zur Arbeit und zurück. Andere leben in Abbruchhäusern oder unsanierten Wohnungen, die im Winter nicht heizbar sind. So schildert ein Interviewpartner gegenüber Jörg Alt, Mitglied im Jesuiten-Flüchtlingsdienst München, seine Wohnsituation: »Die Ausstattung ist bescheiden. Also eine Dusche gibt es nicht. Der Strom ist jetzt überhaupt abgedreht. Und es gibt kein Gas mehr. Es gibt einen großen Ofen mit Holz, wo wir Wasser warm machen können, zum Kochen und zum Waschen« (Alt 2000). Verminderter Anspruch auf Gesundheitsversorgung Rein theoretisch können Menschen ohne gültigen Aufenthaltsstatus genauso wie Asylbewerber und -bewerberinnen eine medizinische Versorgung in Anspruch nehmen. Sie haben wie diese einen uneingeschränkten Anspruch auf Krankenbehandlung bei akuten, chronischen und schmerzhaften Erkrankungen (Classen 2000). Die Realität sieht anders aus. In Zeiten, in denen sogar Flüchtlingen, die unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen zumindest in Berlin zeitweilig jegliche medizinische Versorgung verweigert wurde, haben Menschen in der Illegalität wenig Chancen (Groß 2002). Stationäre Behandlung so gut wie unmöglich Problematischer ist eine Einweisung in ein Krankenhaus. Rechtlich gesehen haben auch Personen ohne legalen Status einen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Nur können sie diese nicht durchsetzen. Die rechtliche Problematik bezieht sich darauf, dass die Häuser sich durch eine unterlassene Übermittlung der Information über den illegalen Aufenthalt eines Patienten oder einer Patientin an die Ausländerbehörde strafbar machen können. Eindeutig ist die Rechtslage hierzu nicht (Anderson 2003, Nitsche 2002). Aber unabhängig davon lauert im Hintergrund die Abrechnungsproblematik; denn die Krankenhausverwaltungen möchten natürlich ihre Kosten erstattet bekommen. Um eine Weitergabe ihrer Daten zu verhindern, können die Personen ohne eine Krankenversicherung als »Selbstzahler« aufgenommen werden, vorausgesetzt sie verfügen über entsprechende Mittel, was selten der Fall ist. »Illegale versuchen eine Krankenhauseinweisung um jeden Preis zu vermeiden«, berichtet Pater Jörg Alt. Kirchliche Krankenhäuser behandeln Hilfe suchende Flüchtlinge manchmal umsonst und einige wenige halten sogar ein Bett für sie bereit (Bühring 2001). Psychische Belastungen durch Verluste und Ängste Ein Leben in Illegalität bringt eine Menge psychischen Stress mit sich. Flüchtlinge haben meist Krieg, Gewalt, Verfolgung hinter sich. Dies bedeutet soziale und kulturelle Verluste, Trennungen und Brüche. Nicht selten hat die Ablehnung des Asylantrags häufig trotz geltend gemachter Traumatisierung durch Vorlage fachpsychologischer Stellungnahmen zu einer schweren psychischen Krise geführt. Die Flüchtlinge sprechen nicht die deutsche Sprache und sind durch die vielen erzwungenen Einschränkungen in ihrem Alltag häufig überfordert. Sie leben in einem grundsätzlichen Zwiespalt, nirgendwo zu Hause zu sein. Sie haben Menschen verloren oder zurücklassen müssen, die ihnen nahe standen. Sie empfinden Trauer und Heimweh, und hegen aber gleichzeitig negative Gefühle ihrem Herkunftsland gegenüber wegen des dort erlittenen Unrechts. Beides kostet Kraft und bindet Kapazitäten, die sie bräuchten, um in der neuen Lebenssituation zurechtzukommen. Erschwerte Psychotherapeutische Versorgung Noch geringer ist die Chance auf notwendige psychotherapeutische Hilfe. Eine stationäre Behandlung scheitert in der Regel an der Bezahlung. Aber ihre Lebensumstände ermöglichen auch kaum kontinuierliche ambulante Behandlungen. Da viele Flüchtlinge ohne Aufenthaltsstatus ihren Wohnsitz wechseln, kein Telefon haben oder ihre Adresse und Telefonnummer aus Sicherheitsgründen nicht preisgeben wollen, sind Kontakte oder Terminänderungen auch für den Therapeuten schwierig. Besonders extrem traumatisierte Menschen brauchen Kontinuität und einen geschützten Rahmen, um eine vertrauensvolle und stabile therapeutische Beziehung aufbauen zu können. Grundbedingung für eine aussichtsreiche Therapie sind geordnete und nicht zusätzlich belastende Lebensumstände (Graessner, 1996). Hinzu kommen neben der Schwierigkeit, niedergelassene Psychotherapeuten zu finden, die eine angemessene Behandlung für diese Klientel anbieten können, auch Sprachprobleme. Eher selten stehen muttersprachliche Therapeuten zur Verfügung und niedergelassene Psychotherapeuten können es sich finanziell meist nicht leisten, mit einem Dolmetscher zu arbeiten. Auch die psychosozialen Beratungsstellen und Behandlungszentren für Flüchtlinge und Folteropfer berichten, dass nur selten Flüchtlinge ohne gültigen Aufenthaltsstatus ihre Einrichtungen aufsuchen, sie zudem lange Wartelisten haben. Ein unterschiedliches kulturelles Verständnis von physischen und psychischen Problemen kann die Arbeit zudem erschweren. Vielen fällt es beispielsweise schwer, Magen- oder Rückenbeschwerden als Folge oder Ausdruck von psychischen Belastungen zu sehen oder sich überhaupt auf angstbesetzte Themen einzulassen. Einem anderen Menschen seine Probleme zu offenbaren, wird häufig mit einer Selbststigmatisierung verbunden, und je nach Lebensund Erfahrungshintergrund bestehen auch Vorbehalte gegenüber Psychotherapie. Politische Lösungen sind möglich Menschen ohne Aufenthaltsgenehmigung brauchen unsere Hilfe. Jeder Mensch hat ein Recht auf eine adäquate medizinische und psychotherapeutische Versorgung. Darum darf Krankenbehandlung nicht vom Aufenthaltsstatus abhängig gemacht werden. In dieser Überzeugung haben sich in Deutschland medizinische Netzwerke gebildet, wie das Medi Netz in zwölf deutschen Städten oder andere regionale Büros für medizinische Flüchtlingshilfe. Alle Büros arbeiten auf ehrenamtlicher Basis. Ihre vorrangige Aufgabe sehen sie in einer unbürokratischen Vermittlung von medizinischen und psychotherapeutischen Dienstleistungen, um die existenzielle Bedrohung von Flüchtlingen und Migranten abzuwenden. Sie arbeiten in Kooperation mit niedergelassenen Ärzten unterschiedlicher Fachrichtungen sowie Psychotherapeuten zusammen. Im Einzelfall werden die Kosten für Medikamente übernommen, Hilfsmittel organisiert oder Dolmetscher bereitgestellt. Manche Leistungen werden zum Selbstkostenpreis angeboten. So weit es möglich ist, wird versucht, öffentliche Stellen bei der Kostenerstattung in die Pflicht zu nehmen. Zu fordern ist:
Dr. Ulrike Heckl Der vollständige Text des Beitrags sowie Literaturangaben sind nachzulesen auf der Webseite des BDP: |
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