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Informationsdienst Psychologie - IDP 3/2004 Waffengesetz: BMI würdigt BDP-Initiative - Checkliste vorgelegt
Das Bundesministerium des Innern hat im Verlauf der Umsetzung des Waffengesetzes durch eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift positiv auf die Vorschläge des BDP reagiert und sie Anfang Mai zur Grundlage für die weitere Beratung mit anderen Ministerien und Verbänden gemacht. Der BDP hatte dem BMI im April eine Checkliste zur Beurteilung der Qualität von Gutachten nach dem Waffengesetz vorgelegt. Das Ministerium sieht damit sein Anliegen unterstützt, den Behörden »nähere bundeseinheitliche Anwendungsmaßgaben und -handreichungen sowie Auslegungshilfen für den Vollzug des neuen Waffenrechts« zu geben. In seinem Begleitschreiben zur Weiterleitung der BDP-Vorlage würdigt das BMI die Initiative des Verbandes ausdrücklich im Sinne des Konzeptes der Waffengesetz-Verordnung. Dieses setze, so das BMI, »sehr stark auf die Kompetenz der einschlägigen Berufsverbände und Spitzenorganisationen des medizinisch-psychologischen Bereichs, was die fachliche 'Unterfütterung' der rechtlichen Vorgaben und ihre Operationalisierbarkeit anbelangt«. Demgemäß will der BDP mit seiner Checkliste die Behörden in die Lage versetzen, qualitativ hochwertige Gutachten von minderqualifizierten - auch aus anderen Berufsgruppen - zu unterscheiden. Zusätzlich steht ein vom BDP erstelltes Register qualifizierter Psychologen bereits im Internet. In dieses Register werden fortlaufend diejenigen Fachpsychologen aufgenommen, die eine spezifische Fortbildung bei der Deutschen Psychologen Akademie (DPA) absolviert haben oder per Konformitätserklärung entsprechend spezifische Kenntnisse beurkunden. Im Gesetz sind Klinische Psychologen, Psychotherapeuten, Rechtspsychologen und Verkehrspsychologen als mögliche Gutachter aufgeführt. Vor dem Hintergrund der bisherigen Entwicklung zur praktischen Umsetzung des neuen Waffenrechts erscheint es als durchaus wahrscheinlich, dass die in diesem Rahmen vorgesehene Begutachtung perspektivisch in der Regel durch Psychologen erbracht werden wird. Register und Näheres über die Fortbildung im Internet: |
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