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Informationsdienst Psychologie - IDP 3/2004

20er-Regelung bei Praxisgebühr gilt jetzt unbefristet

VPP im BDP begrüßt Entscheidung im Interesse der Patienten

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat mitgeteilt, dass die bis Ende des Monats als Übergangslösung vereinbarte 20er-Regelung bei der Praxisgebühr ab 1. Juli zu einer unbefristeten Regelung wird. Die Psychotherapeutische Versorgung bleibt damit, wie vom VPP im BDP und anderen Verbänden gefordert, Teil des ärztlichen Versorgungssystems. Patienten brauchen - anders als beim Zahnarzt - keine zusätzliche Praxisgebühr beim Psychotherapeuten zu entrichten. Der erste Kontakt im Quartal lässt auch beim Psychotherapeuten die Praxisgebühr fällig werden. Danach kann der ärztliche Psychotherapeut eine Überweisung ausstellen. Der psychologische Psychotherapeut beziehungsweise der Kinder- und Jugendpsychotherapeut gibt dem Patienten die bekannte Quittung, mit der er bei weiteren Arztbesuchen nachweisen kann, dass er die Gebühr bereits bezahlt hat. "Die Regelung hat sich in der Praxis bewährt. Alles andere hätte die Patienten verwirrt - und die Psychotherapeuten hätten sich einer Ungleichbehandlung ausgesetzt gesehen", erläuterte KBV-Hauptgeschäftsführer Dr. Andreas Köhler.

Der VPP im Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) begrüßt die Tatsache, dass nun aus dem Provisorium eine dauerhafte Lösung geworden ist. "Das ist zugleich ein großer Erfolg im Interesse unserer Patienten, die nicht - wie ursprünglich angedacht - zusätzlich zur Kasse gebeten werden", so VPP-Vorsitzende Dr. Helga Schäfer.

Christa Schaffmann

Pressemitteilung 7/04 vom 24. Juni 2004

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