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Informationsdienst Psychologie - IDP 3/2005 Umdenken in der Arbeitszeitgestaltung für KrankenhausärzteIst Bereitschaftsdienst Arbeitszeit? Psychologische Argumente Die Arbeitsbedingungen der Ärztinnen und Ärzte in deutschen Krankenhäusern und insbesondere die hohen Arbeitszeitbelastungen sind in den letzten Jahren zunehmend in die Kritik geraten. Zu kontroversen Diskussionen führten zwei Urteile des Europäischen Gerichtshofes, nach denen Bereitschaftsdienste im Krankenhaus – anders als im bisherigen Arbeitszeitgesetz geregelt – in vollem Umfang als Arbeitszeit zu werten sind. Die Krankenhäuser befürchten eine Verschärfung des Ärztemangels und Mehrkosten in Millionenhöhe, denen sie sich aufgrund knapper Budgets nicht gewachsen fühlen. Auf der anderen Seite ist jedoch die Gesundheit und Sicherheit der Ärzte (und ihrer Patienten) zu schützen, die nicht selten 30 Stunden und mehr kontinuierlich im Einsatz sind. Die Studie, die Beate Streit beim Deutschen Psychologentag in Potsdam vorstellt, will arbeitspsychologische Argumente für diese Diskussionen liefern. An der Untersuchung nahmen 50 Ärzte eines sächsischen Krankenhauses teil, die einen Fragebogen zu arbeitsbedingten Belastungen, Ressourcen und potentiellen Folgen (z.B. Burnout) bearbeiteten. Die Bereitschaftsdienst leistenden Ärzte führten zusätzlich ein Belastungstagebuch, mit dem die Arbeits- und Erholungszeiten während des Normal- und Bereitschaftsdienstes sowie parallel dazu die erlebte Beanspruchung (z.B. Anstrengung, Ermüdung) erfasst wurde. Die Ergebnisse weisen auf eine hohe Belastung der Ärzte hin. Der Arbeitsanteil im Bereitschaftsdienst lag mit über 50% nicht nur über der europäischen, sondern auch über der deutschen Arbeitszeithöchstgrenze. Wie die Analyse der Tätigkeiten zeigte, handelte es sich im Wesentlichen um eine Fortsetzung der regulären Arbeit; erst in den Nachtstunden entsprachen die Tätigkeiten der Ärzte einem tatsächlichen Bereitschaftsdienst. Die Beanspruchungsverläufe zeigten, dass sich die Ärzte während der Bereitschaftsdienstzeit nicht ausreichend erholen konnten: nach der Bereitschaft fühlten sie sich signifikant angestrengter, müder und schlechter gestimmt als am Morgen davor. Dieser Trend setzte sich fort, wenn im Anschluss an den bereits 24-stündigen Dienst ein weiterer „normaler“ Dienst geleistet wurde. Aufgrund dieser Ergebnisse sind die Bereitschaftsdienste als Arbeitszeit, und nicht als Ruhezeit zu bewerten. Die hohe Belastung der Ärzte birgt große gesundheitliche Risiken und stellt darüber hinaus ein erhebliches Sicherheitsrisiko für die Ärzte und ihre Patienten dar. Neue Arbeitszeitregelungen werden daher dringend benötigt. Aufgrund der Vielgestaltigkeit der Einrichtungen und der Differenziertheit der ärztlichen Aufgaben kann es jedoch keine allgemeingültigen Lösungen geben, gefragt sind vielmehr innovative, flexible Modelle, die sich an den spezifischen Bedürfnissen der einzelnen Kliniken orientieren. Freitag, 12.12.2005 [ Übersicht ] |
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