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Informationsdienst Psychologie - IDP 3/2005

Patientenverfügungen aus psychologischer, rechtlicher und ethischer Sicht

Patientenverfügungen werden, seitdem die rot-grüne Regierung einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, wieder intensiv diskutiert. Der Gesetzentwurf sieht sehr weitgehende Regelungen zur Patientenautonomie vor. Heftig kritisiert wurde er u.a. von Ärzteverbänden und der Deutschen Hospiz Stiftung, die befürchtet, dass sich die Versorgungsqualität für Schwerstkranke verschlechtert und Sterbende allein gelassen werden. Der BDP hat den Entwurf als Schritt zur Stärkung von Patientenrechten begrüßt, aber auch angemerkt, dass problematische Situationen in der Praxis häufig nicht mithilfe von Gesetzesregelungen gelöst werden können, sondern eher ethische Fragen aufwerfen. Patientenautonomie oder der Wunsch zu sterben kann in Konflikt treten mit dem ärztlichen oder psychotherapeutischen Auftrag, Krankheit zu heilen oder zu lindern.

Wie wird der Sterbenswunsch psychisch kranker Menschen bewertet? Wie dauerhaft sollen Patientenverfügungen wirksam sein? Sind Beratungskonsile praktikabel? Diese und weitere Fragen werden von den Teilnehmern diskutiert.

Teilnehmer der Podiumsdiskussion:

  • Sabine Noack-Schönian, DRK-Kliniken Berlin Köpenick
  • Rain Christine Eberle, Justitiarin Deutschen Hospiz-Stiftung
  • RA Dr. Heinrich Meyer-Götz, Vorstandsvorsitzender Pro Voluntate
  • Ingo Wilhelm, Medizinische Hochschule Hannover, Mitgl. des Klein. Ethikkomitees
  • Dr. Andrea Speidel

Moderation:

  • Armin Traute, Hauptgeschäftsführer BDP

Freitag, 11.11.2005
R Aula
13.00 Uhr

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