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Informationsdienst Psychologie - IDP 1/2006

Hinsehen und Handeln bei Notfällen - ein Jahr Notfallpläne für die Berliner Schule

Ein Beitrag von Aïda Lorenz, Bettina Schubert, Wolfgang Steininger und Arno Winther

Zusammenfassung
Nach dem Massaker in Erfurt wurde in der Berlin das Schulpsychologenteam für Gewaltprävention und Krisenintervention aus der Taufe gehoben
Es stand von vornherein fest, dass dieses Team, ein Schulpsychologe in jedem Berliner Bezirk, bei Bedarf und Extremlagen auch mehrere gemeinsam oder gar alle zusammen- sowohl intervenierend, versorgend als auch präventiv, vorsorgend tätig werden sollten.
Neben anderen Aufgabenstellungen erhielt diese Gruppe daher den Auftrag, für bestimmte Notfall- und Krisenszenarien Handreichungen zu entwickeln, die Schulleitungen instandsetzt in potentiell stresserzeugenden, möglicherweise chaotischen Situationen, den Überblick zu bewahren, das Richtige in der richtigen Reihenfolge zu tun und möglichst nichts zu versäumen, was eine effektive Bewältigung einer traumatisierenden Situation ermöglicht. Dies sollte sowohl für die in einer solchen Situation betroffenen Individuen gelten, als auch für das System Schule als Ganzes.
Aus dem o. g. Team heraus bildete sich eine Untergruppe, die unter Hinzuziehung nationaler und internationaler Vorbilder einen Entwurf für derartige Handreichungen erarbeitete. Hauptadressat war natürlich der Schulleiter in seiner Verantwortung für die Schule, aber auch die Unterstützer, an die ein Schulleiter eventuell im Krisen- und Notfall Aufgaben delegiert, sollten im Bedarfsfalle auf die Handlungsvorschläge zurückgreifen können.
Ergebnis dieses Arbeitsprozesses sind die seit November 05 vorliegenden „Notfallpläne für die Berliner Schule“.

Wir werfen im Folgenden einen Blick auf die Entstehung(sgeschichte) dieses Ordners, werden danach kurz seine Struktur und den Grundansatz skizzieren, um dann am Schluss einige vorsichtige Einschätzungen hinsichtlich der Auf- und Annahme durch den oben umschriebenen Kreis und Rückmeldungen über die Handhabbarkeit in „Ernstfallsituationen“ vornehmen.

Entstehungsprozess: Vorweg die Bemerkung, dass die Herstellung dieses Ordners weit mehr Zeit in Anspruch nahm, als von den Beteiligten veranschlagt. Dies hatte verschiedene Gründe, die teils organisatorischer, teils technischer, teils aber auch inhaltlicher Natur waren.

Wir hatten in Deutschland zwei große Vorbilder: Bayern und Thüringen. Obwohl hier sehr gut gelungene Vorbilder existierten, kamen wir jedoch zur Erkenntnis, dass diese unseren Vorstellungen nicht ganz entsprachen.
Es bestanden andere Vorstellungen bezüglich der Form. Es gab leicht veränderte Vorstellungen hinsichtlich der zu berücksichtigenden Notfallszenarien. Insbesondere sollte aber auch ein ausgewiesen psychologischer Ansatz der Krisenintervention und –prävention deutlich herausgestellt werden: deshalb ausführliche Hinweise auf notfallpsychologische Versorgung und hier besonders der Unterstützung von Betroffenen und Opfern von Gewalt und Krisen.

Schon in der ersten Phase, der in der Gesamtgruppe geführten Diskussion entspannen sich hin und herwogende Debatten mit der Fragestellung, für welche Notfall- und Katastrophenszenarien halten wir Pläne vor, wo halten wir uns – vor allem als Psychologen, Schulpsychologen – zuständig? Teilweise mussten diese Debatten auch mit anderen geführt werden, die das Gefühl hatten, dass unsere Notfallpläne in ihrem Zuständigkeitsbereich „wildern“ würden.

Das Endergebnis dieser längeren Diskussionsphase im gesamten Team stellen die jetzt vorliegenden 25 Notfallszenarien dar.
Erkennbar ist, dass darunter das Thema „Gewalt“ in der Schule einen besonderen Raum einnimmt. Dies hat seinen Grund darin, dass erfahrungsgemäß ein Gewaltereignis die Schule als Gesamtsystem sehr belastet, aber auch den Einzelnen, besonders dann, wenn er Opfer einer Gewalttat geworden in besonderer Weise in Mitleidenschaft zieht.
Anspruch muss sein, dass kein Mitglied der Schulgemeinschaft psychisch und physisch zu Schaden kommt, dass aber dann, wenn der Schadensfall eintritt, der Vorfall und vor allem die Betroffenen eine fachgerechte und angemessene Betreuung erfahren.

Die Notfallpläne sollen also dabei helfen
• In der Stresssituation die Handlungsfähigkeit der agierende Personen im System bestmöglich anzuregen und zu erhalten
• Von Anfang an ein koordiniertes Vorgehen der Beteiligten zu erreichen
• Die geregelte Nachbereitung für die institutionelle und individuelle Krise sicherzustellen
• Spätfolgen bei Betroffenen zu vermeiden
• Neben der Nachbearbeitung des belastenden Ereignisses eine ausbalancierte Form der Wiederherstellung eines „geregelten Betriebes“ zu ermöglichen
• Die Beteiligten anzuregen, sich auch Gedanken über Präventivmassnahmen zu machen

Der nächste anzugehende Schritt war dann, dass sich eine kleine Redaktionsgruppe mit der Frage zu beschäftigen hatte, welche Form der Darstellung gewählt werden sollte.
Kernanspruch war dabei immer: Übersichtlichkeit, gute Orientierungshilfen, schnelle Erfassbarkeit, einfache Handhabung.

Die Checkliste schien uns die beste Form zu sein, dies umzusetzen. So entstand dann für jedes der 25 Notfallszenarien eine Handlungscheckliste, die dem Schulleiter (und seine Unterstützer) bei der Abarbeitung der notwendigen Maßnahmen Orientierung und Anleitung geben sollte.
Diese Liste wiederholt sich für alle Notfälle in der immergleichen Form. Diese bewusste Schematisierung war durchaus gewollt. Sie sollte die Wiedererkennbarkeit fördern und helfen, sich in den Plänen schnell zurecht zu finden.

In Anlehnung an die Ampelfarben unterscheiden die Pläne zwischen drei Gefährdungsgraden:

• Rot/ Gefährdungsgrad III: Höchste Gefahr! Sofort Polizei rufen! (Notfälle in unmittelbarer Verantwortung der Polizei)
• Gelb/ Gefährdungsgrad II: Achtung -Vorsicht! (Notfälle in unmittelbarer Verantwortung von Schule und Polizei in Zusammenarbeit mit außerschulischen Unterstützersystemen)
• Grün/ Gefährdungsgrad I: Auf Gefahr achten! (Notfälle in unmittelbarer Verantwortung der Schule)

Diese sogenannten Gefährdungsgrade sind nicht immer eindeutig voneinander abgrenzbar und gehen in der Realität natürlich ineinander über. Trotzdem ist diese Grobeinteilung sehr sinnvoll und soll der Schulleitung oder dem Krisenteam helfen, die Notwendigkeit der Zusammenarbeit mit Polizei und/oder Rettungsdiensten besser einzuschätzen.

Wie oben schon erwähnt, folgt nun jeder Notfallplan der gleichen Struktur. Er schlägt nach Einzelfallprüfung für die Bewältigung eines Notfalls Handlungsschritte im Sinne eines Stufenplans vor, der auch in der vorgeschlagenen Reihenfolge abgearbeitet werden sollte.
Unterschieden wurden dabei die Stufen 0 bis 5.

• 0. Sofortreaktion: Vor allem Anderen unbedingt sofort handeln!
• 1. Eingreifen/Beenden: Pädagogen sind zum Eingreifen verpflichtet
• 2. Opferhilfe/Maßnahmen einleiten: Erste Hilfe, Opferschutz, Opferhilfe
• 3. Informieren: Informieren von Eltern, Helfern und Behörden
• 4. Nachsorgen/Aufarbeiten: Kein Vorfall sollte ohne Nachsorge bleiben!
• 5. Ergänzende Hinweise: Hinweise und Hilfen zur Problemeinschätzung und Aufarbeitung.

Am Ende dieses Artikels ist der Notfallplan „Waffenbesitz“ aus dem Gefährdungsgrad II, gelb beispielhaft abgebildet. (Abb. 1)

1 Eingreifen/Beenden
• Waffe abnehmen - wenn ohne Selbstgefährdung möglich

2 Opferhilfe/ Maßnahmen einleiten
• Erste Hilfe, falls persönlich jemand geschädigt
• bei Verdacht: ggf. Taschen- und Kleidungskontrolle in Anwesenheit einer zweiten Person
• Bei Weigerung des Schülers Polizei hinzuziehen
• Waffen sind der Polizei möglichst zu übergeben, ihre Aufbewahrung in der Schule ist strafbar

3 Informieren
• Information der Erziehungsberechtigten des Waffenträgers (§ 47 Schulgesetz)
• Telefonische Information an Schulrat
• Meldung an Sen BJS lt. Rundschreiben
• Telefonisch informieren: Schulpsychologen/ Schulpsychologin für Gewaltprävention und Krisenintervention der Region, wenn Hilfe erwünscht

4 Nachsorgen/Aufarbeiten
• Einleiten von Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (§§ 62, 63 Schulgesetz)
• Gespräche mit Waffenträgern und deren Eltern
• Einarbeiten eines Verbots von Waffen in die Schulordnung
• Präventionsveranstaltungen mit den Präventionsbeauftragten der Polizei

5 Ergänzende Hinweise
• Einvernehmliche Abstimmung dieser Maßnahmen mit schulischen
Gremien
• Eltern und Oberstufenschüler die Hausordnung unterschreiben lassen
• Vergl. auch Erläuterungen zu Notwehrrecht und Hilfeleistung im Anhang

Diese Notfallpläne bilden das Kernstück des Berliner Notfallordners.

Es finden sich in ihm vier weitere Teile.

1. Hinweise zur Installation eines Krisenteams, das den Schulleiter in der Bewältigung des Krisen- oder Notfalles unterstützt
2. der schon im vorgenannten Plan erwähnte Anhang, in dem sich Materialien finden, die der Anregung, Vertiefung, der Weiterhilfe bei schwierigeren Fragestellungen und der klassischen Vorsorge dienen sollen.
3. Aufgeführt sind in ihm u. a. diverse Gesetzestexte, das Berliner Rundschreiben „Hinsehen und Handeln“, das den Umgang mit Gewaltvorfällen regelt, Hinweise zur Suizidprävention, Musterbriefe für den Trauer- und Notfall.
4. Hinweise und Ratschläge für den Umgang mit Presse und Medien
5. Eine Telefonliste mit Notfallnummern, die stadtweit angewählt werden können und eine Liste, die bezirkliche Ansprechpartner aufführt.

Nachdem die Pläne inhaltlich redaktionell fertiggestellt waren, wurden sie verschiedenen Fachleuten und Experten der Feuerwehr, der Polizei, Schulleitern einzelner Schulen und Schulaufsichtsbeamten vorgelegt, gegengelesen und hinsichtlich ihrer inhaltlichen Vollständigkeit und Handhabbarkeit geprüft.

Nach der Fertigstellung wurden die Notfallpläne in einer Auflage von 1500 Exemplaren mit finanzieller Unterstützung der Unfallkasse Berlin gedruckt, sodass sich in jeder Berliner Schule zumindest ein Exemplar befindet.
Sie wurden ab November 05 vom Berliner Schulpsychologenteam „Gewaltprävention und Krisenintervention“ auf allen Ebenen der Berliner Schulverwaltung, den Dienstbesprechungen der Schulaufsichtsbeamten und Schulleiter, auf Gesamtkonferenzen der Schulen, in interessierten Gremien vorgestellt und Hinweise und Hilfen zu Benutzung gegeben.

Seitdem kann in allen Berliner Schulen auf den Notfallordner zurückgegriffen werden.
Erste Rückmeldungen weisen darauf hin, dass sie intensiv genutzt und von den Schulleitungen als sehr hilfreich empfunden werden.

Für die Berliner Schulpsychologen für Gewaltprävention und Krisenintervention bleibt dieser Notfallordner jedoch auch in Zukunft ein lebendiges, sich fortentwickelndes Projekt, das von endgültiger Perfektion noch weit entfernt ist, das eventuell neue Schwerpunktsetzungen erfahren wird, dessen zukünftige Brauchbarkeit aber auch davon abhängt, dass die Nutzer Rückmeldung geben hinsichtlich dessen, was fehlt, aber auch hinsichtlich dessen, was überflüssig ist oder übergewichtig dargestellt ist.

So hat das Berliner Schulpsychologenteam für Gewaltprävention und Krisenintervention aus gegebenem Anlass nach dem „Notfallplanmuster“ eine Handreichung für den schulischen Umgang mit dem sog. „Happy Slapping“ Phänomen fertiggestellt. Unter dieser verniedlichenden Überschrift verbirgt sich folgendes Geschehen: Schüler filmen Gewalttaten untereinander oder gegen Dritte mit dem Foto-Handy und stellen diese Fotos ins Internet. Ziel: das Opfer, das durch den gewalttätigen Angriff sowieso schon belastet und vielleicht traumatisiert ist, wird durch die öffentliche Zurschaustellung noch einmal in besonderer Weise gedemütigt und in seiner sozialen Existenz angegriffen. Da dieses Phänomen jetzt verstärkt auch bei uns auftritt und immer jüngere Schülerkreise erfasst, wurde hier erhöhter Handlungsbedarf gesehen.

In zwei Berliner Bezirken sitzt eine Arbeitsgruppe an einem Notfallplan „Häusliche Gewalt und/oder Misshandlung“. Durch ihn sollen Lehrer oder Schulleiter sicherer gemacht werden, die richtigen Entscheidungen zu treffen und geeignete Maßnahmen einzuleiten, wenn Beobachtungen den Verdacht oder die Vermutung nahelegen, dass es bei ihren Schülern zu Misshandlungen durch Erziehungspersonen, dass es durch häusliche Gewalt zu einer Gefährdung des Kindeswohls gekommen sein könnte.

Kontakt
winther-schulpsyche-spandau@web.de

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