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Informationsdienst Psychologie - IDP 1/2006
Hinsehen und Handeln bei Notfällen - ein Jahr Notfallpläne für
die Berliner Schule
Ein Beitrag von Aïda Lorenz, Bettina Schubert, Wolfgang Steininger
und Arno Winther
Zusammenfassung
Nach dem Massaker in Erfurt wurde in der Berlin das Schulpsychologenteam für
Gewaltprävention und Krisenintervention aus der Taufe gehoben
Es stand von vornherein fest, dass dieses Team, ein Schulpsychologe in jedem
Berliner Bezirk, bei Bedarf und Extremlagen auch mehrere gemeinsam oder gar
alle zusammen- sowohl intervenierend, versorgend als auch präventiv, vorsorgend
tätig werden sollten.
Neben anderen Aufgabenstellungen erhielt diese Gruppe daher den Auftrag, für
bestimmte Notfall- und Krisenszenarien Handreichungen zu entwickeln, die Schulleitungen
instandsetzt in potentiell stresserzeugenden, möglicherweise chaotischen
Situationen, den Überblick zu bewahren, das Richtige in der richtigen Reihenfolge
zu tun und möglichst nichts zu versäumen, was eine effektive Bewältigung
einer traumatisierenden Situation ermöglicht. Dies sollte sowohl für
die in einer solchen Situation betroffenen Individuen gelten, als auch für
das System Schule als Ganzes.
Aus dem o. g. Team heraus bildete sich eine Untergruppe, die unter Hinzuziehung
nationaler und internationaler Vorbilder einen Entwurf für derartige Handreichungen
erarbeitete. Hauptadressat war natürlich der Schulleiter in seiner Verantwortung
für die Schule, aber auch die Unterstützer, an die ein Schulleiter
eventuell im Krisen- und Notfall Aufgaben delegiert, sollten im Bedarfsfalle
auf die Handlungsvorschläge zurückgreifen können.
Ergebnis dieses Arbeitsprozesses sind die seit November 05 vorliegenden „Notfallpläne
für die Berliner Schule“.
Wir werfen im Folgenden einen Blick auf die Entstehung(sgeschichte) dieses
Ordners, werden danach kurz seine Struktur und den Grundansatz skizzieren, um
dann am Schluss einige vorsichtige Einschätzungen hinsichtlich der Auf-
und Annahme durch den oben umschriebenen Kreis und Rückmeldungen über
die Handhabbarkeit in „Ernstfallsituationen“ vornehmen.
Entstehungsprozess: Vorweg die Bemerkung, dass die Herstellung dieses Ordners
weit mehr Zeit in Anspruch nahm, als von den Beteiligten veranschlagt. Dies
hatte verschiedene Gründe, die teils organisatorischer, teils technischer,
teils aber auch inhaltlicher Natur waren.
Wir hatten in Deutschland zwei große Vorbilder: Bayern und Thüringen.
Obwohl hier sehr gut gelungene Vorbilder existierten, kamen wir jedoch zur Erkenntnis,
dass diese unseren Vorstellungen nicht ganz entsprachen.
Es bestanden andere Vorstellungen bezüglich der Form. Es gab leicht veränderte
Vorstellungen hinsichtlich der zu berücksichtigenden Notfallszenarien.
Insbesondere sollte aber auch ein ausgewiesen psychologischer Ansatz der Krisenintervention
und –prävention deutlich herausgestellt werden: deshalb ausführliche
Hinweise auf notfallpsychologische Versorgung und hier besonders der Unterstützung
von Betroffenen und Opfern von Gewalt und Krisen.
Schon in der ersten Phase, der in der Gesamtgruppe geführten Diskussion
entspannen sich hin und herwogende Debatten mit der Fragestellung, für
welche Notfall- und Katastrophenszenarien halten wir Pläne vor, wo halten
wir uns – vor allem als Psychologen, Schulpsychologen – zuständig?
Teilweise mussten diese Debatten auch mit anderen geführt werden, die das
Gefühl hatten, dass unsere Notfallpläne in ihrem Zuständigkeitsbereich „wildern“ würden.
Das Endergebnis dieser längeren Diskussionsphase im gesamten Team stellen
die jetzt vorliegenden 25 Notfallszenarien dar.
Erkennbar ist, dass darunter das Thema „Gewalt“ in der Schule einen
besonderen Raum einnimmt. Dies hat seinen Grund darin, dass erfahrungsgemäß ein
Gewaltereignis die Schule als Gesamtsystem sehr belastet, aber auch den Einzelnen,
besonders dann, wenn er Opfer einer Gewalttat geworden in besonderer Weise in
Mitleidenschaft zieht.
Anspruch muss sein, dass kein Mitglied der Schulgemeinschaft psychisch und physisch
zu Schaden kommt, dass aber dann, wenn der Schadensfall eintritt, der Vorfall
und vor allem die Betroffenen eine fachgerechte und angemessene Betreuung erfahren.
Die Notfallpläne sollen also dabei helfen
• In der Stresssituation die Handlungsfähigkeit der agierende Personen
im System bestmöglich anzuregen und zu erhalten
• Von Anfang an ein koordiniertes Vorgehen der Beteiligten zu erreichen
• Die geregelte Nachbereitung für die institutionelle und individuelle
Krise sicherzustellen
• Spätfolgen bei Betroffenen zu vermeiden
• Neben der Nachbearbeitung des belastenden Ereignisses eine ausbalancierte
Form der Wiederherstellung eines „geregelten Betriebes“ zu ermöglichen
• Die Beteiligten anzuregen, sich auch Gedanken über Präventivmassnahmen
zu machen
Der nächste anzugehende Schritt war dann, dass sich eine kleine Redaktionsgruppe
mit der Frage zu beschäftigen hatte, welche Form der Darstellung gewählt
werden sollte.
Kernanspruch war dabei immer: Übersichtlichkeit, gute Orientierungshilfen,
schnelle Erfassbarkeit, einfache Handhabung.
Die Checkliste schien uns die beste Form zu sein, dies umzusetzen. So entstand
dann für jedes der 25 Notfallszenarien eine Handlungscheckliste, die dem
Schulleiter (und seine Unterstützer) bei der Abarbeitung der notwendigen
Maßnahmen Orientierung und Anleitung geben sollte.
Diese Liste wiederholt sich für alle Notfälle in der immergleichen
Form. Diese bewusste Schematisierung war durchaus gewollt. Sie sollte die Wiedererkennbarkeit
fördern und helfen, sich in den Plänen schnell zurecht zu finden.
In Anlehnung an die Ampelfarben unterscheiden die Pläne zwischen drei
Gefährdungsgraden:
• Rot/ Gefährdungsgrad III: Höchste Gefahr! Sofort Polizei
rufen! (Notfälle in unmittelbarer Verantwortung der Polizei)
• Gelb/ Gefährdungsgrad II: Achtung -Vorsicht! (Notfälle in unmittelbarer
Verantwortung von Schule und Polizei in Zusammenarbeit mit außerschulischen
Unterstützersystemen)
• Grün/ Gefährdungsgrad I: Auf Gefahr achten! (Notfälle
in unmittelbarer Verantwortung der Schule)
Diese sogenannten Gefährdungsgrade sind nicht immer eindeutig voneinander
abgrenzbar und gehen in der Realität natürlich ineinander über.
Trotzdem ist diese Grobeinteilung sehr sinnvoll und soll der Schulleitung oder
dem Krisenteam helfen, die Notwendigkeit der Zusammenarbeit mit Polizei und/oder
Rettungsdiensten besser einzuschätzen.
Wie oben schon erwähnt, folgt nun jeder Notfallplan der gleichen Struktur.
Er schlägt nach Einzelfallprüfung für die Bewältigung eines
Notfalls Handlungsschritte im Sinne eines Stufenplans vor, der auch in der vorgeschlagenen
Reihenfolge abgearbeitet werden sollte.
Unterschieden wurden dabei die Stufen 0 bis 5.
• 0. Sofortreaktion: Vor allem Anderen unbedingt sofort handeln!
• 1. Eingreifen/Beenden: Pädagogen sind zum Eingreifen verpflichtet
• 2. Opferhilfe/Maßnahmen einleiten: Erste Hilfe, Opferschutz, Opferhilfe
• 3. Informieren: Informieren von Eltern, Helfern und Behörden
• 4. Nachsorgen/Aufarbeiten: Kein Vorfall sollte ohne Nachsorge bleiben!
• 5. Ergänzende Hinweise: Hinweise und Hilfen zur Problemeinschätzung
und Aufarbeitung.
Am Ende dieses Artikels ist der Notfallplan „Waffenbesitz“ aus
dem Gefährdungsgrad II, gelb beispielhaft abgebildet. (Abb. 1)
1 Eingreifen/Beenden
• Waffe abnehmen - wenn ohne Selbstgefährdung möglich
2 Opferhilfe/ Maßnahmen einleiten
• Erste Hilfe, falls persönlich jemand geschädigt
• bei Verdacht: ggf. Taschen- und Kleidungskontrolle in Anwesenheit einer
zweiten Person
• Bei Weigerung des Schülers Polizei hinzuziehen
• Waffen sind der Polizei möglichst zu übergeben, ihre Aufbewahrung
in der Schule ist strafbar
3 Informieren
• Information der Erziehungsberechtigten des Waffenträgers (§ 47
Schulgesetz)
• Telefonische Information an Schulrat
• Meldung an Sen BJS lt. Rundschreiben
• Telefonisch informieren: Schulpsychologen/ Schulpsychologin für
Gewaltprävention und Krisenintervention der Region, wenn Hilfe erwünscht
4 Nachsorgen/Aufarbeiten
• Einleiten von Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (§§ 62,
63 Schulgesetz)
• Gespräche mit Waffenträgern und deren Eltern
• Einarbeiten eines Verbots von Waffen in die Schulordnung
• Präventionsveranstaltungen mit den Präventionsbeauftragten
der Polizei
5 Ergänzende Hinweise
• Einvernehmliche Abstimmung dieser Maßnahmen mit schulischen
Gremien
• Eltern und Oberstufenschüler die Hausordnung unterschreiben lassen
• Vergl. auch Erläuterungen zu Notwehrrecht und Hilfeleistung im Anhang
Diese Notfallpläne bilden das Kernstück des Berliner Notfallordners.
Es finden sich in ihm vier weitere Teile.
1. Hinweise zur Installation eines Krisenteams, das den Schulleiter in der
Bewältigung des Krisen- oder Notfalles unterstützt
2. der schon im vorgenannten Plan erwähnte Anhang, in dem sich Materialien
finden, die der Anregung, Vertiefung, der Weiterhilfe bei schwierigeren Fragestellungen
und der klassischen Vorsorge dienen sollen.
3. Aufgeführt sind in ihm u. a. diverse Gesetzestexte, das Berliner Rundschreiben „Hinsehen
und Handeln“, das den Umgang mit Gewaltvorfällen regelt, Hinweise
zur Suizidprävention, Musterbriefe für den Trauer- und Notfall.
4. Hinweise und Ratschläge für den Umgang mit Presse und Medien
5. Eine Telefonliste mit Notfallnummern, die stadtweit angewählt werden
können und eine Liste, die bezirkliche Ansprechpartner aufführt.
Nachdem die Pläne inhaltlich redaktionell fertiggestellt waren, wurden
sie verschiedenen Fachleuten und Experten der Feuerwehr, der Polizei, Schulleitern
einzelner Schulen und Schulaufsichtsbeamten vorgelegt, gegengelesen und hinsichtlich
ihrer inhaltlichen Vollständigkeit und Handhabbarkeit geprüft.
Nach der Fertigstellung wurden die Notfallpläne in einer Auflage von
1500 Exemplaren mit finanzieller Unterstützung der Unfallkasse Berlin gedruckt,
sodass sich in jeder Berliner Schule zumindest ein Exemplar befindet.
Sie wurden ab November 05 vom Berliner Schulpsychologenteam „Gewaltprävention
und Krisenintervention“ auf allen Ebenen der Berliner Schulverwaltung,
den Dienstbesprechungen der Schulaufsichtsbeamten und Schulleiter, auf Gesamtkonferenzen
der Schulen, in interessierten Gremien vorgestellt und Hinweise und Hilfen zu
Benutzung gegeben.
Seitdem kann in allen Berliner Schulen auf den Notfallordner zurückgegriffen
werden.
Erste Rückmeldungen weisen darauf hin, dass sie intensiv genutzt und von
den Schulleitungen als sehr hilfreich empfunden werden.
Für die Berliner Schulpsychologen für Gewaltprävention und
Krisenintervention bleibt dieser Notfallordner jedoch auch in Zukunft ein lebendiges,
sich fortentwickelndes Projekt, das von endgültiger Perfektion noch weit
entfernt ist, das eventuell neue Schwerpunktsetzungen erfahren wird, dessen
zukünftige Brauchbarkeit aber auch davon abhängt, dass die Nutzer
Rückmeldung geben hinsichtlich dessen, was fehlt, aber auch hinsichtlich
dessen, was überflüssig ist oder übergewichtig dargestellt ist.
So hat das Berliner Schulpsychologenteam für Gewaltprävention und
Krisenintervention aus gegebenem Anlass nach dem „Notfallplanmuster“ eine
Handreichung für den schulischen Umgang mit dem sog. „Happy Slapping“ Phänomen
fertiggestellt. Unter dieser verniedlichenden Überschrift verbirgt sich
folgendes Geschehen: Schüler filmen Gewalttaten untereinander oder gegen
Dritte mit dem Foto-Handy und stellen diese Fotos ins Internet. Ziel: das Opfer,
das durch den gewalttätigen Angriff sowieso schon belastet und vielleicht
traumatisiert ist, wird durch die öffentliche Zurschaustellung noch einmal
in besonderer Weise gedemütigt und in seiner sozialen Existenz angegriffen.
Da dieses Phänomen jetzt verstärkt auch bei uns auftritt und immer
jüngere Schülerkreise erfasst, wurde hier erhöhter Handlungsbedarf
gesehen.
In zwei Berliner Bezirken sitzt eine Arbeitsgruppe an einem Notfallplan „Häusliche
Gewalt und/oder Misshandlung“. Durch ihn sollen Lehrer oder Schulleiter
sicherer gemacht werden, die richtigen Entscheidungen zu treffen und geeignete
Maßnahmen einzuleiten, wenn Beobachtungen den Verdacht oder die Vermutung
nahelegen, dass es bei ihren Schülern zu Misshandlungen durch Erziehungspersonen,
dass es durch häusliche Gewalt zu einer Gefährdung des Kindeswohls
gekommen sein könnte.
Kontakt
winther-schulpsyche-spandau@web.de
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