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Niederlage für die KV

Landessozialgericht NRW entscheidet im Sinne des VPP

Gemäß einem Urteil des Landessozialgerichts Köln vom 9.7.03 (Az.: L 10 KA 50/02) ist es für den Fachkundenachweis nicht erforderlich, die geforderte theoretische Ausbildung an einem durch die KV anerkannten Institut absolviert zu haben. Damit bestätigte das Gericht die vom VPP bereits seit langem geführte Kritik an der Praxis der KVen und reduzierte nach Ansicht des BDP zu Recht deren Einfluss. Die Entscheidung bekräftigt auch ein rechtskräftiges Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 30.10.02 (Az.: S 3 KA 381/01) in vergleichbarer Sache, bei dem der BDP die Klägerin unterstützt hatte. Eine nähere Erläuterung des Urteils erfolgt auf der Website des BDP und in Report Psychologie, sobald die Urteilsbegründung veröffentlicht ist.

Jan Frederichs

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