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BDP-Hauptgeschäftsführer an Caspers-Merk
Brief des BDP-Hauptgeschäftsführers Armin Traute an die Parlamentarische Staatssekretärin des Gesundheitsministeriums, Marion Caspers-Merk
Frau
Marion Caspers-Merk
Parlamentarische Staatssekretärin im BMGS
Wilhelmstr. 49
10117 Berlin
3.12.2003
-> Tabak-Produktverordnung
Sehr geehrte Frau Caspers-Merk,
in der Anlage zu § 7 der Tabakprodukt-Verordnung sind u.a. folgende zwei Texte aufgeführt:
"Ihr Arzt oder Apotheker kann Ihnen dabei helfen, das Rauchen aufzugeben."
"Hier finden Sie Hilfe, wenn Sie das Rauchen aufgeben möchten: Telefonnummer/Postanschrift/Internetadresse/Befragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker)."
Diese zwei Texte wären nach der EU-Richtlinie nicht in dieser Form nötig gewesen. Wir empfinden diese Texte als Benachteiligung anderer Behandler, insbesondere von Psychologen, bei denen die Suchtberatung am ehesten thematisch anzusiedeln ist. Dagegen ist nicht nachvollziehbar, inwieweit Apotheker die Qualifikation für Suchtberatung erworben haben. Letztlich vermuten wir, dass der Text aus § 4 Abs. 3 HWG ohne nähere Überlegung übernommen worden ist. Wir gehen weiterhin davon aus, dass die Aufnahme dieser Hinweistexte nicht in der Absicht geschehen ist, nicht erwähnte Behandler auszugrenzen.
Das kann und darf Sie unserer Ansicht nach aber nicht aus der Verantwortung entlassen, sich als Staat neutral zu verhalten. Wir haben erhebliche Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem Wettbewerbsrecht. Das Empfehlen der Leistungen eines privaten Unternehmens durch eine staatliche Stelle verstößt gegen § 1 UWG, wenn dadurch das der öffentlichen Verwaltung entgegengebrachte Vertrauen in die Objektivität und Neutralität ihrer Amtsführung missbraucht wird (BGH 18.10.01 Az.: I ZR 193/99). Im vorliegenden Fall lässt sich die Empfehlung von Apothekern, nicht aber von anderen Behandlern der Suchtberatung, insbesondere Psychologen, offensichtlich auch nicht sachlich begründen.
Wir schlagen daher vor, anlässlich der Ratifizierung und Umsetzung der Tabakrahmenkonvention und dabei vermutlich ohnehin anstehender Modifizierungen der Tabakprodukt-Verordnung die beiden Texte in der Anlage durch neutralere Texte zu ersetzen, ohne den an sich begrüßenswerten Abschreckungszweck zu reduzieren. Gerne stehen wir bei der Suche nach einem geeigneten Texte zur Verfügung.
Wir würden uns über eine Antwort freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Armit Traute
Hauptgeschäftsführer
Antwort von M. Caspers-Merk an A. Traute
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