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Lizenz und Registrierung durch die Föderation der Deutschen PsychologenvereinigungenInformationen zur Konformitätsprüfung der Qualifikation gemäß DIN 33 430 zur berufsbezogenen Eignungsbeurteilung Im Auftrag der Föderation der Deutschen Psychologenvereinigungen hat das Testkuratorium eine Lizenzprüfung zur Eignungsbeurteilung nach DIN 33 430 entwickelt. Diese Prüfung zur Erlangung einer Lizenz und Registrierung ist nicht an die Teilnahme an einer Fortbildung gebunden und steht allen Berufsgruppen offen. Die in der Norm für Auftragnehmer und Mitwirkende beschriebenen Kompetenzen wurden ausgefächert und in einem Fortbildungscurriculum inhaltlich beschrieben. Von der DPA werden Fortbildungsmodule zur Lizenzprüfung (PDF) angeboten. Das zur Prüfung erforderliche Wissen ist darüber hinaus im kürzlich erschienen Buch "Grundwissen zur berufsbezogenen Eignungsbeurteilung nach DIN 33430" enthalten. Details über Inhalte, Wiederholungsprüfungen usw. können der Fortbildungs- und Prüfungsordnung (PDF) entnommen werden. Auf eine höchstmögliche Neutralität und Fairness in Prüfungsablauf und Bewertungsprozeduren, Widerspruchsverfahren und anderen Erfordernissen (entsprechend der ISO 17024) wurde selbstverständlich großen Wert gelegt. Die erste Prüfung ist für den 23.11.2004 vorgesehen. Weitere Informationen zur Anmeldung etc. sind auf der Website der DPA und telefonisch bei der DPA unter 0228-9873125 erhältlich.
Was unterscheidet die DIN 33 430 von bisherigen Normen zu Schrauben oder Papier? Die DIN 33430 ist eine Dienstleistungsnorm und unterscheidet sich insofern stark von den bisher bekannten Produktnormen. Ähnlich wie Normen der 9000er Reihe beschreibt sie die Eckpunkte eines Prozesses und fügt die Anforderungen an die notwendige Personalqualität zur Durchführung hinzu. Dies ist eine neue Form von Normen, von denen es noch nicht viele gibt. Bisher dominieren Produktnormen, z. B. für Schrauben oder Geräte bei denen es ein relativ einfach ist, konkrete Kriterien für die Qualität bzw. Haltbarkeit etc. zu bestimmen. Normen, die sich auf Dienstleistungen beziehen, haben von Natur aus eher einem Prozesscharakter bzw. beschreiben die Qualifikationen, die zur qualitativen Erbringung der Dienstleistungen notwendig sind. Die DIN 33 430 beschreibt die Prozessschritte von der Arbeitsplatz- und Anforderungsanalyse, über die Planung des Ablaufs, die Auswahl der Verfahren und Durchführung bis hin zu Abgabe einer Empfehlung zur Auswahl unter den Bewerbern. Die einzelnen Prozessschritte sind sowohl im Hinblick auf die Durchführungsökonomie als auch auf die Fairness gegenüber den Bewerbern orientiert. Es besteht viel Spielraum in den einzelnen Prozessschritten im Hinblick auf die Auswahl von Verfahren, so dass von Eignungsbeurteilungsprozessen von Mitarbeitern mit einfachen Tätigleiten bis zum Manager mit der DIN sinnvoll und ökonomisch gestaltet werden können. Was ist der Unterschied zwischen einer Organisationszertifizierung und Personenlizenzierung nach DIN 33 430? Bei der Zertifizierung von Organisationen, wie sie aktuell vom TÜV und DIN-Certco angeboten werden, wird der gesamte Prozess des Vorgehens in der Eignungsbeurteilung auf seine Entsprechung hinsichtlich der Prozessaspekte in der Norm geprüft. Dies geschieht mittels eines Qualitätshandbuches und Audits vor Ort. Die Prüfung der Personenqualifikation ist ein weiterer Bestandteil des Zertifizierungsprozesses. Warum gibt es eine schriftliche Prüfung? Die schriftliche Prüfung gewährleistet höchste Objektivität und Neutralität in der anonymisierten Bewertung. Einsprüche und Widersprüche können konkret überprüft werden. Die Lizenz für Auftragnehmer steht für hohe Kompetenz in der gesamten Eignungsbeurteilung. Bei der Erstvergabe der Lizenz gilt es daher, grundständiges Wissen gesichert zu bestätigen. Für die Relizenzierung ist eine mündliche Prüfung anhand eines konkreten Beispiels aus der Praxis des Lizenzinhabers vorgesehen. Auf der Basis der im ersten Schritt bestätigten Grundkompetenz ist die exemplarische Prüfungsform bei der Relizenzierung hinsichtlich der geprüften Kompetenztiefe und Kompetenzbreite plausibel als sehr seriöse Strategie der Qualitätssicherung zu bezeichnen. Eine mündliche Prüfung anhand von Praxisbeispielen im ersten Schritt würde im Wesentlichen bestehende Routinen erfassen und die Kenntnisse, die für Eignungsbeurteilungen bei anderen Anforderungsprofilen erforderlich sind, nicht erfassen. Zur Sicherung einer grundständigen Qualifikation und einer hohen Prüfungsobjektivität wurde daher die schriftliche Form zur Erstlizenzierung gewählt. Was habe ich als Unternehmer von der Konformität nach DIN 33 430? Mit der Anwendung der DIN kann der Auswahlprozess effektiv gestaltet werden. Wenngleich viele Firmen mit engagierten Mitarbeitern an vielen einzelnen Stellen der Norm zurecht feststellen werden, dass sie das schon erfüllen bzw. übererfüllen, zeigen die Erfahrungen aus ersten Zertifizierungen, dass auch bei “ausgebufften Profis” sich suboptimale Routinen, z.B. unnötige Doppelungen eingeschlichen hatten. Insofern ist der erste spürbare Vorteil die Effektivierung des internen Prozesses. Die Norm kann als Strukturgerüst für die Prozessschritte auch ohne Zertifizierung oder Lizenzierung zum internen Qualitätsmanagement sehr hilfreich sein. Was habe ich als Personalfachmann von einer Personenlizenz? Die einfachste Form einer Kompetenzdarstellung ist die Selbsterklärung. Kompetent zu sein, kann jedoch jeder von sich behaupten und Papier ist geduldig. Was sagt mir als Bewerber ein Zertifikat oder eine Lizenz nach DIN 33 430? Die Lizenzprüfung zur Eignungsbeurteilung der Föderation und die Zertifikate anerkannter Zertifizierer (DIN-CERTCO, TÜV Rheinland Group) stehen für eine geprüfte Qualität der Eignungsbeurteilung. Das bedeutet, dass der Prozessablauf und die Beurteilungsprozedur für alle Bewerber fair ist, keine irrelevanten Aspekte, sondern die Arbeitsanforderungen grundlegend für Aufgabenstellungen etc. sind. Muss ich nach DIN 33 430 Testverfahren oder AC einsetzen? Als Prozessnorm beschreibt die DIN lediglich die Prozessschritte und deren Qualitätskriterien in Eckpunkten. Zu den Verfahren werden bewusst nur sehr allgemeine Aussagen gemacht, damit die Variationen an möglichen Passungen zwischen der Arbeitsplatzanalyse sowohl von Hilfsarbeitern als auch von Managern zu dem jeweiligen Prozess der Eignungsbeurteilung flexibel gestaltet werden kann. Welche Verfahren muss ich nach der Norm benutzen? Die Norm bezieht sich laut Anwendungsbereich ausdrücklich nicht auf Verfahren und macht keine konkreten Empfehlungen zum Einsatz bestimmter Verfahren. Sie stellt zwar allgemeine Anforderungen an Verfahren bzw. deren Hersteller, wie Zugänglichkeit zu vorhandenen Informationen zum Verfahren, Einsatzbereichen, Gültigkeit, Evaluationen etc. im Sinne einer Qualitätstransparenz als Kriterium für den anforderungsbezogenen Einsatz nach DIN. Die eigentliche Auswahl eines oder mehrer Verfahren kann nur im Prozess erfolgen unter Berücksichtigung des Anforderungsprofils und Wertigkeit der Kompetenzen, der Zahl an Bewerbern und Stellen, des zeitlichen und finanziellen Aufwandes im Verhältnis zur erforderlichen Genauigkeit, mit der die Kompetenzen erfasst und berücksichtigt werden sollen. Ein Verfahren sollte also möglichst schnell und so genau wie nötig die aus den Arbeitsanforderungen resultierenden Kompetenzen bei den Bewerbern erfassen und damit zu Empfehlungen führen. Die Norm macht hier entsprechend ihrer Prozessorientierung eine relationale Empfehlung und stellt damit neben der Orientierung auf die Anforderungen auch die Anpassung an die Gegebenheiten des Prozesses in den Vordergrund. Die nach der Norm möglichen Verfahren reichen somit vom strukturierten Interview über Tests bis zu einem längeren mehrstufigen Assessment. Verfahren, die durch ihren Einsatz per se die Erfüllung der DIN andeuten, arbeiten mit irreführenden Versprechen und sind mit Vorsicht zu betrachten. Die Zertifizierung eines Verfahrens nach DIN 33 430 stellt eine Irreführung dar und wurde daher auch vom BDP rechtlich gestoppt (Pressemitteilungen) |
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