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Stellungnahme zur S3-Behandlungsleitlinie Schizophrenie
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für die Beteiligung am o.g. Leitlinienprozess. Leider können
wir dem vorliegenden Entwurf in dieser Form nicht zustimmen. Der Bereich Psychotherapie
wird hier nicht angemessen repräsentiert. Angesichts des dynamischen
Zusammenwirkens verschiedener Faktoren und therapeutischer Ansätze in der
aktuellen Behandlungsrealität (bio-psycho-soziales Modell) ist festzustellen,
dass die Leitlinie hinter dem vorhandenen Praxiswissen bezüglich der Kombination
medikamentöser und psychotherapeutischer Strategien zurückbleibt.
Dies mag zwar mit unterschiedlichen Evidenzniveaus der Forschungsergebnisse
in beiden Bereichen begründet werden, die Konsequenzen daraus müssten
unseres Erachtens jedoch anders gezogen werden. Wenn ein wesentlicher Teilbereich
der Behandlung, wie es das psychotherapeutische Herangehen darstellt, nicht
seiner Bedeutung entsprechend aufgenommen wird bzw. werden kann, ist der Konsens
zur Behandlung auf dem S3 Niveau nicht herstellbar. Konsequent wäre es
daher, den Leitlinienentwurf zurückzuziehen. Inwiefern die Alternative,
unten genannter Mängel in der Leitlinie zu beheben und die entsprechenden
Lücken mit der Forderung nach weiterer Forschung perspektivisch zu schließen,
dem angestrebten hohen Evidenzniveau Genüge tun kann, ist aus unserer Sicht
noch offen.
Konkret richtet sich unsere Kritik insbesondere auf folgende Punkte:
Aus psychologisch/psychotherapeutischer Sicht legen wir bei der Darstellung
der Ursachen schizophrener Erkrankungen (S. 29 f) Wert darauf, dass der Begriff
der "Vulnerabilität" nicht nur auf eine genetische Disposition
bezogen wird, sondern in gleicher Weise auch auf Faktoren in der frühkindlichen
Entwicklung. Wir stützen uns hier insbesondere auf die Ergebnisse der Bindungsforschung
und der damit zusammenhängenden neueren Ergebnisse der Neurowissenschaften
(siehe zum Beispiel bei Grawe, Klaus: Neuropsychotherapie. Hogrefe, Göttingen
2004, hier insbesondere S.351 f). So fehlt beispielsweise unter den personengebundenen
Vulnerabilitätsfaktoren der Punkt der hirnstrukturellen Veränderungen
und damit zusammenhängenden Persönlichkeitsmerkmalen als Folge früher
Bindungserfahrungen.
Allgemein ist eine mangelhafte Berücksichtigung der Psychotherapie in
der Leitlinie festzustellen, die sich auch in der fehlenden Einbeziehung
einer psychotherapeutischen Behandlung des familiären und sozialen
Umfeldes (S. 40 ff) ausdrückt.
Das gesamte Kapitel 5 "Psychotherapeutische Interventionen" (Items
52-69) ist aus der Sicht unseres Verbandes in der vorliegenden Form nicht akzeptabel.
Es legt einen allgemeinen Skeptizismus gegenüber psychotherapeutischer
Verfahren nahe, setzt bisher fehlende Wirksamkeitsstudien mit Unwirksamkeit
der Therapien gleich, und dies wird zum Anlass genommen, von Psychotherapien
abzuraten - so speziell bezüglich "psychodynamischer oder psychoanalytischer" Therapien
(Item 56 und 57). Auf andere, in der klinischen Praxis durchaus verbreitete
Verfahren, namentlich die Systemische Therapie, wird überhaupt kein Bezug
genommen (das Kapitel 5.7 über "Familieninterventionen" bzw. "Familienbetreuungsmaßnahmen" deckt
diesen Bereich keineswegs ab). Die methodische Problematik in der Psychotherapieforschung
allgemein und bei der Behandlung schizophrener Patienten im Besonderen wird
nicht reflektiert, und diesbezüglich wurde auch kein direkter Kontakt mit
den darauf spezialisierten Psychotherapie-Forschungsinstituten aufgenommen.
Im Einleitungstext zu Kap. 5.1 heißt es: "Voraussetzung für
die Wirksamkeit psychologischer Therapien bei schizophrenen Erkrankungen ist
eine positive therapeutische Beziehung". Hier werden die besonderen motivationalen
Probleme schizophrener Patienten - Misstrauen und tiefsitzende Kontaktängste
- übergangen bzw. aus dem Behandlungsansatz ausgeschlossen. Auch wird auf
die unterschiedlichen Stadien im Krankheitsverlauf mit ihren besonderen Schwierigkeiten
bzw. Chancen für die Behandlung kein Bezug genommen.
Wir begrüßen, dass mit der kognitiven Verhaltenstherapie wenigstens
ein psychotherapeutisches Verfahren ausdrücklich empfohlen wird. Dies geschieht
wegen der hier vorhandenen besseren Forschungslage, was jedoch nicht impliziert,
dass die anderen Therapieverfahren unwirksam wären. Die Empfehlung wird
weiterhin eingeschränkt auf den Fall, dass die medikamentöse Therapie
versagt hat (Item 52 und 54). Hier gehen Randbedingungen der vorhandenen Studien
unsachgemäß in die Behandlungsempfehlungen ein. Auf die Begrenztheit
dieses Therapieansatzes (wegen der hohen motivationalen Voraussetzungen, was
sich in hohen Drop-out-Raten widerspiegelt) wird nicht eingegangen. Ausdrücklich
wird dagegen im Begleittext auf die Lückenhaftigkeit der Forschungsergebnisse
hingewiesen. Damit wird aber das hohe Anspruchsniveau der Leitlinie in Frage
gestellt.
Dass man angesichts der geschilderten Forschungslage auch zu einem anderen
Resümee kommen kann, zeigen P. Fonagy und A. Roth, die in einem "Überblick über
die Ergebnisforschung" hinsichtlich der Psychotherapie bei Schizophrenie
ihre Befunde wie folgt zusammenfassen (Psychotherapeutenjournal 3/2004, S. 212
f): "Die Psychotherapieforschung zum Thema Schizophrenie hat sich bisher
in einem recht engen Feld bewegt. Die Implementierung psychodynamischer Psychotherapie
ist untersucht worden, doch gibt es bislang keine kontrollierten Studien, die
ihre Effektivität in dieser Patientengruppe belegt hätten, und einigen
Reviews zufolge ist sie stark kontraindiziert (Malmberg & Fenton, 2001;
Hervorhebung d.U.; Malmberg & Fenton selbst äußern sich übrigens
wesentlich vorsichtiger). In offenen Studien liegt eine gewisse Evidenz für
die Effektivität von psychodynamischen Therapien vor (Gottdiener & Haslam,
2002). Behaviorale Ansätze wie ein Training sozialer Kompetenz scheinen
dem Patienten im breiteren sozialen Kontext wenig zu nützen (Heinzen, Liebermann & Kopelowicz,
2000; Huxley, Rendall & Sederer, 2000). So vielversprechend die anderen
psychotherapeutischen Ansätze (kognitive Verhaltenstherapie und kognitive
Remediation) auch zu sein scheinen, die relativ hohen Ablehnungs- und Drop-out-Raten
mahnen doch zur Vorsicht und legen nahe, diese Ansätze nicht als den einzigen
Weg zu einer klinischen Lösung in Betracht zu ziehen. Für eine Steigerung
der Akzeptanz sind weitere Studien mit verbesserten Techniken erforderlich." (Hervorhebung
durch die Autoren.)
Wie oben bereits angedeutet, sehen wir auch die Ansätze der Familientherapie
bzw. systemischen Therapie nicht angemessen berücksichtigt.
Die Behandlung des Themas psychotherapeutische Behandlung bei schizophrenen
Erkrankungen im vorliegenden Leitlinien-Entwurf ist somit insgesamt nicht sachgemäß und
wird dem heutigen Grundkonsens eines "bio-psycho-sozialen Modells" der
Erkrankung bzw. der Behandlung nicht gerecht (obwohl dieses in Kapitel 5.1 ausdrücklich
zitiert wird). Hier ist ein theoretischer Widerspruch in der aktuellen
Fassung der Leitlinie angelegt, der gegen ein S3 Niveau spricht. Die angemessene
Konsequenz aus dem sicher unbefriedigenden Stand der Forschung wäre eine
zunächst wertungsfreie Darstellung aller wesentlichen heute praktizierten
Formen der Psychotherapie bei Schizophrenie, sodann der Rapport über die
vorhandenen Forschungsergebnisse, verbunden mit dem Hinweis auf den hier
zu verzeichnenden Mangel, und die Einforderung intensiverer Forschungsbemühungen
- die ja bekanntermaßen in einem krassen Missverhältnis zum Forschungsvolumen
in der Psychopharmakabehandlung stehen.
Dipl.-Psych. Martin Urban
Sektion Klinische Psychologie
Sprecher der Fachgruppe Klinische Psychologie in der Psychiatrie
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