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Petition an den Petitionsausschuss des Bundestags
Petition an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags wegen
fehlender gesetzlicher Bestimmungen der Vergütung von PiAs/KJPiA
Fehlende gesetzliche Bestimmung
für die Vergütung von Diplom-Psychologinnen und -Psychologen, die sich
in Ausbildung zu Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bzw.
Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeutinnen und KJ-Psychotherapeuten
befinden
Sehr geehrte Frau Linnemann-Gädcke, sehr geehrter Herr Runte, sehr geehrter Herr Braun,
wir, die UnterzeichnerInnen dieses Aufrufs, protestieren dagegen,
dass es für PiAs (Psychotherapeutinnen und Psychotherapaeuten in
Ausbildung) bzw. KJPiAs (Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeutinnen
und -therapeuten in Ausbildung) keine gesetzliche Regelung der
Vergütung der 1800 h abzuleistenden "Praktischen Tätigkeit" gibt.
Die Folge ist, dass es eine Bandbreite von Vergütungen der
Ausbildungteilnehmerinnen und -teilnehmern gibt; diese reicht von
wenigen vollen Stellen, z.B. vergütet nach BAT II a, bis hin zu vielen
unbezahlten Stellen bei 40 h Woche. Dies bedeutet in der Konsequenz für
die nicht oder schlecht bezahlten PiAs/KJPiAs, dass sie durch erbrachte
Dienstleistungen Umsätze erwirtschaften, die nicht in angemessener
Weise an die PiAs/KJPiAs weitergegeben werden, sondern in die Kassen
der entsprechenden Kliniken wandern. So gibt es schon seit Jahren 0
Euro, 1 Euro oder 2 Euro-Jobs. Und dass Kinder von PiAs/KJPiAs
unterhalb der Armutsgrenze leben, obschon Mama oder Papa Akademikerin /
Akademiker ist und arbeitet, ergibt sich dadurch von selbst.
Die fehlende oder nicht angemessene Vergütung widerspricht sowohl
der Berufsordnung der Psychologinnen und Psychologen, in der es heißt,
dass Kolleginnen und Kollegen für ihre Arbeit angemessen zu vergüten
sind; weiterhin widerspricht es der hessischen Verfassung Artikel 33
HVerf, daß Menschen ohne Lohn arbeiten, was für viele von uns zutrifft.
Insgesamt gibt es in der BRD zur Zeit ca. 6000 PiAs, von denen die
meisten schlecht oder gar nicht bezahlt werden. Beispiel: So zahlen
Psychiatrien in Frankfurt/Main ihren PiAs/KJPiAs 0 bis 250 EUR pro
voller Stelle!
Wir bitten darum, schnellstmöglich das Psychotherapeutengesetz zu
ergänzen um eine verbindliche Regelung, wie PiAs/KJPiAs angemessen zu
vergüten sind! Wir schlagen eine Vergütung vor analog zu
Assistenzärztinnen und -ärzten, nämlich BAT IIa. Die Gelder hierzu
können - wie dies vor kurzem für die Assistenzärztinnen und
-ärzten von Politikerinnen und Politikern, sowie DKG (Deutscher
Krankenhaus Gesellschaft) geregelt wurde - von den Krankenkassen
eingefordert werden. Wir danken Ihnen für Ihre Mühe und Ihren Einsatz
im Voraus!"
Anna Konstantina Richter
PiA und Iniatorin der Petition
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