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Konzepte zur Notfallversorgung bei der WM 2006
Einschätzung des BDP hinsichtlich der Qualität und Tragfähigkeit
des Konzeptentwurfs zur psychosozialen Unterstützung bei Großschadensereignissen
in NRW, Version 7
Das vorliegende Konzept weist nach unserer Einschätzung schwerwiegende
qualitative und strukturelle Mängel auf und birgt das Risiko, dass im Schadensfall
weiterer Schaden nicht nur im Bezug auf das Image des gesamten deutschen Rettungswesens
entsteht. In der Einleitung wird zwar konzediert, dass gegenwärtig notfallpsychologische
Maßnahmen nicht ausreichend vorhanden bzw. eingebunden sind, was sich
mit den Forschungsergebnissen des Bundes deckt. Die im Konzept gezogene Konsequenz,
Einsatzkräfte deutlich unterhalb üblicher Kompetenzempfehlungen für
den jeweiligen Aufgabenbereich vorzusehen und die in einschlägigen Konzepten
empfohlenen psychologischen Fachkräfte nach unserem Ermessen fälschlicherweise
als überflüssig und überqualifiziert einzuordnen, geht in die
falsche Richtung und trägt gerade nicht zur Weiterentwicklung des Rettungswesens
bei. Bei der Unsetzung eines solchen Konzeptes drohen hohe Risiken für
alle beteiligten Akteure. Wir können uns des Eindruck nicht erwehren, dass
bei der Konzeptentwicklung nicht die Erfahrungen und strukturellen Konsequenzen
aus Großschadensereignissen Berücksichtigung fanden, sondern unabhängig
von der erforderlichen Versorgungsqualität die Perspektive der Nutzung
bzw. Umwidmung der bei den Beteiligten schon vorhandenen Strukturen im Zentrum
der Überlegungen stand.
Im Hinblick auf Fehldiagnosen, Interventionsfehler bzw. unterlassene Unterstützung,
rechtliche Erlaubnisvorbehalte im Rahmen der Einordnung von traumatischen Belastungsreaktionen
nach dem ICD bestehen hier haftungsrechtliche, arbeitsrechtliche (Fürsorgepflicht)
und ggf. sogar strafrechtliche (Heilkundeerlaubnis bzw. Grenzbereich zur Heilkunde)
Risiken für Laienhelfer. Ohne wissenschaftlich abgesicherte Grundlage und
ein diesbezügliches Qualitätskonzept für die Versorgung sollten
Standards der mit Großschadensereignissen erfahrenen Organisationen im
Feld und aus anderen Ländern nicht abgesenkt werden.
Wir empfehlen daher dringend die Überarbeitung des Konzepts unter Einbeziehung
psychologischen Fachverstandes und Berücksichtigung der folgenden Punkte.
Eine klare Abgrenzung der Aufgaben und Kompetenzen ist erforderlich.
Die Funktionen Koordinierung der Versorgung, fachliche Beratung und Mitwirkung
im Stab und die Arbeit im Feld erfordern jeweils eigene Kompetenzprofile.
Psychologische erste Hilfe sowie Nachsorge muss auf der Basis aktuellen Wissens
qualifiziert durchgeführt bzw. qualifiziert angeleitet und supervidiert
werden.
Die Versorgungskonzepte müssen einschlägigen Standards entsprechen
(u.a. ist die akute Versorgung von schwer Traumatisierten im Gruppenrahmen nicht
angezeigt) und Kompetenzgrenzen berücksichtigen.
Die Ausbildungsumfänge müssen ausreichend für die Aufgabe sein
und dem überregional üblichen Maß entsprechen, ein Herabsetzen
der andernorts üblichen und empfohlenen Stundenumfänge ist nicht zielführend
für die Kooperation der Dienste im Ernstfall und lässt sich fachlich
bei steigenden Anforderungen kaum begründen, im Gegenteil. Im vorliegenden
Konzept wird einerseits der Ausbildungsumfang verkürzt und andererseits
der Aufgabenbereich erweitert, ohne dass dies fachlich begründet und als
qualitativ tragfähig dargestellt werden kann.
Konzepte für die Unterstützung von Rettungskräften unterscheiden
sich von denen zur Unterstützung der verschiedenen Betroffenengruppen (Kinder,
Schüler...) und sind nicht übertragbar. Der Einsatz bei den verschiedenen
Betroffenengruppen erfordert andere und vertiefte Kompetenzen. Das Argument,
dass im Rahmen der Kollegialen Unterstützung geschulten Einsatzkräfte
wechselweise nach Bedarf eingesetzt werden können, verfängt zudem
auch logistisch nicht, da im Extremfall der hohe Bedarf gleichermaßen
und zeitnah bei Rettungskräften und Betroffenen entsteht.
Im Hinblick auf eine adäquate Versorgungsqualität für Helfer
und Betroffene sollten sich die Akteure im Feld entsprechend ihrer Ressourcen
und Kompetenzen beteiligen und koordiniert kooperieren. Diesbezüglich weisen
wir auf das richtungsweisende Positionspapier von Maltesern und BDP in der Anlage
hin.
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