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Stellungnahme zum Gutachten zur Beurteilung von INSIGHTS MDIStellungnahme des Instituts für Psychologie der RWTH zum Gutachten
(respektive dem vorliegenden Auszug) von Prof. Claudia Eckstaller, Prof. Dr.
Erika Spieß und
Dipl. Psych. R. M. Woschée
zur Beurteilung von INSIGHTS MDI Version 2 Potential Analyse. Dokumentation der Stellungnahme im Auftrag des BDP In dem oben genannten Gutachten wird auf Seite 17 ausgeführt:
"Eine endgültige Entscheidung, ob INSIGHTS MDI den Richtlinien der
DIN 33430 entspricht, kann eigentlich nicht getroffen werden. Dazu fehlen insbesondere
ein den Standards entsprechendes Testmanual." Für den gesamten Prozess der Eignungsbeurteilung, der der
DIN 33430 entspricht, ist es allerdings notwendig Verfahren einzusetzen, für
die qualifizierte Verfahrenshinweise vorliegen. Damit sind Durchführungshinweise
und Informationen zum theoretischen Hintergrund sowie Einsatzbedingungen gemeint.
Die DIN 33430 führt hierzu auf Seite 6 aus: In den Verfahrenshinweisen für standardisierte Verfahren zur Eignungsbeurteilung müssen:
Die DIN 33430 spezifiziert die Anforderungen an Verfahrenshinweise
in einem eigenständigen, vier Seiten umfassenden normativen Anhang. Die Gutachter beklagen auf Seite 35, dass vornehmlich kommerziell entwickelte Persönlichkeitstestangebote kaum einem Einblick zugänglich sind. Als Konsequenz "kann das Argument zweifelhafter Testgüte", so führen die Gutachter weiter aus, "niemals >offiziell< ausgeräumt werden". In der Tat sind die Testgütemerkmale von INSIGHTS MDI auf Grund der unzureichenden Verfahrenshinweise unbekannt und deshalb nicht beurteilbar. Dass dies nicht so sein muss, zeigen kommerziell orientierte Testverfahren, für die anspruchsvolle Verfahrenshinweise vorliegen. In der Gesamtbeurteilung des INSIGHTS MDI (S. 36) heben die Gutachter z. B. die ökonomische Anwendbarkeit, die Internationalisierung, die Praxiserprobung und die Augenscheinvalidität des Verfahrens positiv hervor. Ob und in welchem Ausmaß INSIGHTS MDI hinsichtlich dieser Kriterien positiv abschneidet, kann auf Grund der unzureichenden Verfahrenshinweise eigentlich nicht beurteilt werden. Festzuhalten bleibt, dass in der Gesamtbeurteilung des Gutachtens (S. 36) zu INSIGHTS MDI die in der DIN 33430 im Kapitel 4 genannten Qualitätskriterien und -standards (z. B. Verfahrenshinweise, Objektivität, Zuverlässigkeit, Gültigkeit, Normwerte und Referenzkennwerte, Dokumentation) keine Würdigung durch die Gutachter erfahren. Im Folgenden soll zu einigen Aspekten des "Gutachtens" Stellung bezogen werden. Bereits der erste Satz des Gutachtens (S. 4) ist nicht nachvollziehbar:
"Im Juli 2004 beauftragte die Scheelen AG, vertreten durch Herrn Frank Scheelen,
Frau Prof. Dr. Claudia Eckstaller, Frau Prof. Dr. Erika Spieß und Herrn
Dipl. Psych. Dipl. Soz. Ralph M. Woschée mit der Erstellung eines Gutachtens
zur Beurteilung der Ergebnisübertragbarkeit der von der Scheelen AG im
Frühjahr 2002 bei Prof.
(em.) Dr. Peter T. Klassen, College of DuPage, in Auftrag gegebenen Überarbeitung
des DISC Instruments der Potential Analyse." Auf Seite 8 des Gutachtens wird gesagt, dass INSIGHTS MDI aus mehreren Einzelverfahren besteht, und es werden zehn Bezeichnungen wiedergegeben. Es bleibt unklar, welches dieser Einzelverfahren Gegenstand des Gutachtens ist. Auf dem Deckblatt des Gutachtens steht, dass sich das Gutachten auf die "Version 2 Potential Analyse" bezieht. Die Charakterisierung auf Seite 8 geht aber auf mehrere (teilweise andere?) Verfahren ein. Weiter werden auf Seite 11 ff. Studien zitiert, die sich offensichtlich auf ältere Versionen von INSIGHTS MDI beziehen und somit nicht auf die Version 2. - Insgesamt wird nicht deutlich, welches Verfahren überhaupt Gegenstand des Gutachtens ist. An theoretischen Grundlagen werden auf Seite 9 des Gutachtens das "Vier-dimensionale DISC Modell" nach Marston (1928) sowie das "Präferenzmodell von C. G. Jung" genannt, das schon von Prof. Dr. Jäger (2004, S. 22) kritisiert wurde, da gerade die Typenlehre nach C. G. Jung in Fachkreisen als "antiquiertes Modell ohne empirische Belege" gilt. Der Ansatz von Marston wird von Jäger (ebd.) als "typologischer Ansatz ohne empirische Forschung" bezeichnet. Weiter beklagt er, dass für ihn keine fundierte theoretische Grundlage des Verfahrens INSIGHTS MDI auszumachen ist. Da sich die theoretische Grundlage nach Aussage des Gutachtens (S. 9) offensichtlich nicht geändert hat, besteht diese Kritik unvermindert fort. Auf Seite 10 des Gutachtens werden einige wenige Angaben zum Verfahren gemacht. Soweit ersichtlich, werden die Verhaltenssstile auf die gleiche Art und Weise ermittelt, wie das auch bei den bisherigen INSIGHTS MDI Verfahren geschieht. Hierzu schreibt Jäger (2004, S. 22): "Die Basis der Stilermittlung ist nicht nachvollziehbar und inhaltlich nicht zu begründen. Eine Unterscheidung in >natürliche< und >adaptierte< Stile, indem die Antworten von Testteilnehmern >uminterpretiert< werden, ist weder wissenschaftlich noch ethisch verantwortbar. Die blumigen Formulierungen täuschen über Inhaltsleere hinweg." Zu bemerken ist, dass das Gutachten sich hinsichtlich der Gütekriterien von INSIGHTS MDI (S. 11) teilweise auf Quellen stützt, die schon im Jahre 2001 publiziert wurden. Dabei handelt es sich offensichtlich um Validierungsstudien zu einer früheren Version von INSIGHTS MDI, denn die Version 2 von INSIGHTS MDI wird laut Website von INSIGHTS International erst seit Ende 2003 eingesetzt. Ob und in wie weit diese Studien auf die aktuelle Version übertragen werden können, bleibt unklar. Das Gutachten – soweit vorliegend – lässt
nicht erkennen, dass sich an einer älteren Bewertung von INSIGTHS MDI
durch Prof. Dr. Stoll, Zürich, etwas geändert haben könnte: "Unbrauchbares
Instrument, dessen schwache theoretische Fundierung durch eine fehlerhafte
Operationalisierung verschlimmert wurde und keine partielle Verbesserung
zulässt.” (zitiert
nach Jäger, 2004, S. 22). Literatur: Univ.Prof. Dr. Lutz F. Hornke,
Obmann der DIN-Kommission
19.8.2005 |
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