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Stellungnahme DGPs zur tariflichen Eingruppierung von wissenschaftlichen
Angestellten
Am 1. Oktober 2005 wird für Angestellte im Öffentlichen Dienst,
die beim Bund und den Kommunen beschäftigt sind, der derzeit gültige
Tarifvertrag BAT durch den neuen Tarifvertrag TvöD abgelöst. Mit großer
Sorge nimmt die DGPs zur Kenntnis, dass die Tarifgemeinschaft der Länder
(TdL) den zwischen Bund,
Kommunen und Arbeitnehmervertretern ausgehandelten Vertrag nicht übernehmen
will. Die DGPs befürchtet, dass hieraus mittelfristig erhebliche Lohnkürzungen
für wissenschaftliche Angestellte erwachsen können, die an Universitäten,
Universitätskliniken oder anderen Einrichtungen der Länder beschäftigt
sind. Lohnkürzungen würden die zunehmende Abwanderungsbereitschaft
unserer besten Nachwuchskräfte weiter
verstärken. Dem schon jetzt erheblichen "brain drain" in den
angloamerikanischen Raum kann nur dann wirkungsvoll begegnet werden, wenn für
Berufsanfänger in Forschung und Lehre neben guten Arbeits- und Qualifikationsbedingungen
auch eine attraktive, international wettbewerbsfähige Vergütung angeboten
wird.
Die DGPs begrüßt, dass die komplizierten Tarifregelungen im BAT-System
durch ein modernes, einfacheres Tarifsystem ersetzt werden sollen. Allerdings
muss die Überführung der BAT-Gehaltsgruppen in die neuen Vergütungsgruppen
so geregelt werden, dass keine finanziellen Nachteile für den wissenschaftlichen
Nachwuchs entstehen. Eine Überführung von BAT 2a und BAT 1b in die
TvöD-Gruppe 13 ist folglich nicht akzeptabel. Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter müssen - wie im Vorschlag von Bund und Kommunen vorgesehen
- mindestens entsprechend der TvöD-Gruppe 14 vergütet werden. Da alle
Zuschläge im neuen TvöD wegfallen, kann bereits die Vergütungsgruppe
14 eine Gehaltsreduktion im Vergleich
zum Status quo mit sich bringen.
Die Ersetzung der lebensaltersabhängigen durch eine dienstzeitabhängige
Gehaltsstufensteigerung innerhalb der Vergütungsgruppen ist für ältere
Hochschulabgänger und Postdoktoranden, die ein langes Studium hinter sich
haben, ebenfalls mit erheblichen Nachteilen verbunden. Völlig unakzeptabel
wäre es, wenn bei einer Verlängerung von Zeitverträgen oder einem
Wechsel des Arbeitsortes grundsätzlich immer wieder eine Rückstufung
in die Gehaltsstufe 1 erfolgen würde. Eine solche Regelung behindert die
geforderte Mobilität des wissenschaftlichen Nachwuchses massiv und wird
der Bereitschaft, in das Ausland abzuwandern, zusätzlichen Nachdruck verleihen.
Die DGPs fordert die verantwortlichen Entscheidungsträger in der TdL
nachdrücklich auf, bei der Ausgestaltung des neuen Tarifvertrages Bedingungen
zu schaffen, die den Wissenschaftsstandort Deutschland nicht
in Frage stellen, sondern für Nachwuchskräfte attraktiv machen. Eine
international wettbewerbsfähige Vergütung wissenschaftlicher Angestellter
ist dabei von zentraler Bedeutung.
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