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Stellungnahme zur Errichtung einer Agentur für Grundrechte
BFB / Verordnungsvorschlag / Errichtung Agentur EU für Grundrechte
Stellungnahme des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen u. Psychologen
e. V.
Die EU plant, die im Jahr 1998 errichtete Europäische
Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zum 1. Januar
2007 in eine Agentur für
Grundrechte umzuwandeln.
Die Errichtung einer solchen Agentur ist nach Ansicht des Berufsverbandes
Deutscher Psychologinnen und Psychologen ein wichtiger und richtiger Schritt.
Grundsätzlich erscheint es unterstützenswert, wenn diese Einrichtung
die Aufgabe einer unabhängigen Clearing-Stelle einnehmen kann mit der Kompetenz
ausgestattet wird, eigenständig Analysen zu erarbeiten.
In wichtigen Arbeitsfeldern der Psychologie ist eine breite gesellschaftliche
Akzeptanz und Unterstützung der Menschenrechte für professionelle
psychologische Arbeit von entscheidender Bedeutung, u.a.
- in der Gewaltprävention (in vielen Bereichen wie z.B. Familie und
Schule),
- in der Unterstützung sozial benachteiligter Gruppen (Kinder- und
Jugendhilfe,
Familienberatung),
- beim Schutz von besonders gefährdeten Gruppen (Kinder, ältere
Menschen, Behinderte),
- im Strafvollzug,
- in der Prävention und Mediation innerbetrieblicher Konflikte (Mobbing),
- bei Arbeit von Polizei und Behörden mit soziokulturellen Minoritäten
und Migranten,
- bei der Therapie der weltweit zunehmenden Opfer politischer Traumatisierung.
Bereits im Jahr 1997 hat der BDP daher die Stelle der Menschenrechtsbeauftragten
eingerichtet, die Verstöße gegen die Menschenrechte dort, wo Psychologen
ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit begegnen, sammelt, gemeinsam mit anderen
Partner öffentlich macht und den Berufsstand für besonders gefährdete
Gruppen sensibilisiert.
Die geplante Errichtung der Agentur wertet das Anliegen der Menschenrechte
nicht nur innergesellschaftlich durch höhere Sichtbarkeit und regelmäßige, übernationale
Einbindung in die Arbeit europäischer Akteure auf. Sie setzt auch Impulse
für nationale Behörden, die Menschenrechte sichern sollen, und signalisiert
international, dass eine Kooperation mit der EU routinemäßig die
Prüfung der Menschenrechtswahrung erfordert.
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