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2.2.2006
Feststellung der Verfassungstreue von einbürgerungswilligen MigrantInnen
- eine Alternative zum Einsatz des Gesprächsleitfadens des baden-württembergischen
Innenministeriums
Der vom Innenminister vorgelegte Leitfaden für das Gespräch mit einbürgerungswilligen
MigrantInnen wird unserer Meinung nach das angestrebte Ziel, eine aussagefähige
Beurteilung der Verfassungstreue, der MigrantInnen nicht erreichen. Es gibt
eine Vielzahl von Gründen, die uns zu dieser Ansicht führen, hier
seien exemplarisch nur drei wichtige genannt:
1. Das Konstrukt Verfassungstreue ist sehr komplex und kann weder auf diesem
noch auf einem anderen Weg zuverlässig erfasst werden. Dazu zwei praktische
Anmerkungen:
- Wie viele "nicht verfassungskonforme" Antworten führen
zu der Beurteilung, dass ein Einbürgerungswilliger nicht verfassungstreu
ist? Reicht eine nicht verfassungskonforme Antwort, müssen es mehrere
sein und, wenn ja, wie viele?
- Welche Antworten auf die einzelnen Fragen sind als nicht verfassungskonform
zu beurteilen? Welche Vorgaben gibt es dazu?
Dies sind nur zwei Beispiele für
die eklatanten methodischen Schwächen
des Verfahrens.
2. Es handelt sich bei der Verfassungstreue aus psychologischer
Sicht um eine Einstellung von Menschen zu politischen Sachverhalten. Diese
Einstellungen sind im Zeitverlauf Veränderungen unterworfen. Es ist sowohl
eine Situation denkbar, in der jemand zum Zeitpunkt des Einbürgerungsantrags
durchaus verfassungskonforme Einstellungen vertritt und später Einstellungen,
die konträr zu unserer Verfassung stehen. Wie soll in einem solchen Fall
verfahren werden. Greift hier der im Anhang zu dem Leitfaden angedrohte nachträgliche
Entzug der Staatsbürgerschaft mit der möglichen Konsequenz der Staatenlosigkeit?
Wie ist der umgekehrte Fall zu beurteilen, dass ein Einbürgerungswilliger
zum Zeitpunkt des Antrags in einzelnen Punkten Auffassungen vertritt, die nicht
mit unserer Verfassung vereinbar sind, sich aber einige Jahre später eines
anderen besonnen hat? Hat er in einem solchen Fall die Möglichkeit, sich
erneut überprüfen zu lassen? Im übrigen können natürlich
auch Deutsche, die in Deutschland geboren sind, solche Veränderungen durchlaufen
- wie steht es dann mit der Staatsbürgerschaft?
3. Das Problem des Sprachverständnisses und die Frage der Vorkenntnisse
in der deutschen Sprache werden im Erlass überhaupt nicht angesprochen.
Hier sind erhebliche Probleme zu erwarten, allein das richtige Verständnis
der ersten Frage nach der Demokratie als schlechtester Staatsform erfordert
in Deutsch in etwa das Niveau der mittleren Reife, wenn nicht des Abiturs.
Bereits diese wenigen Punkte weisen daraufhin, dass der Gesprächsleitfaden
und darauf gründende Einschätzungen mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht
die sachlichen und formalen Voraussetzungen erfüllen, die an ein juristisch
tragfähiges Verfahren zu stellen sind.
Wir sprechen im weiteren daher bewusst von einem Alternativvorschlag, der ein
grundsätzlich anderes Vorgehen beinhaltet und auf die Überprüfung
eines anderen Sachverhaltes abzielt. Unser Vorschlag geht davon aus, dass es
möglich ist, einbürgerungswilligen MigrantInnen die wesentlichen Elemente
unserer Verfassung sowohl in ihrer grundsätzlichen Form als auch in ihrer
lebenspraktischen Bedeutung zu vermitteln und dieses Wissen auch zu überprüfen.
Die Überprüfbarkeit dieses Wissens über die Grundwerte der Verfassung
und des Verständnisses für die lebenspraktischen Auswirkungen dieser
Grundwerte sind die Kernpunkte unseres Vorschlags.
Wir schlagen daher die folgenden Schritte vor:
1. Auseinandersetzung mit den Grundwerten unserer Verfassung für einbürgerungswillige
Migranten
Für alle MigrantInnen sollten gezielt Angebote entwickelt werden, die ihnen
eine intensive Auseinandersetzung mit den Grundwerten unserer Verfassung, mit
Rechten und Pflichten, orientiert an lebenspraktischen Fragen, ermöglichen.
Für Einbürgerungswillige sollten diese Angebote zur Pflicht gemacht
werden. Dabei sollten durchaus auch die Fragestellungen mit den TeilnehmerInnen
angesprochen werden, die in einzelnen Fragen des Gesprächsleitfadens auftauchen;
diesmal allerdings unter völlig anderen Rahmenbedingungen als es bei der
geplanten Überprüfung der Verfassungstreue der Fall wäre.
Ein solches Angebot sollte etwa 40 - 60 Unterrichtsstunden umfassen und von
qualifizierten Kräften geleitet werden, die im Bereich des interkulturellen
Lernens Erfahrung haben.
Wir können uns auch vorstellen, dass einbürgerungswillige MigrantInnen
entsprechend ihren finanziellen Möglichkeiten an den Kosten dieser Kurse
und der darauf folgenden Prüfung beteiligt werden, um auch diesen Aspekt
zu berücksichtigen. Ähnliches geschieht nach unseren Informationen
beispielsweise in den Niederlanden.
2. Wissensüberprüfung und persönliche Erklärung
Am Ende eines solchen Kurses sollte ein Wissenstest stehen, anhand dessen festgestellt
werden kann, inwieweit die TeilnehmerInnen sich mit den Grundwerten unserer
Verfassung auseinandergesetzt haben. Für diejenigen TeilnehmerInnen, die
diesen Test positiv abschließen, folgt dann die persönliche Erklärung
mit der Verpflichtung auf die Verfassung und die Übergabe der Einbürgerungsdokumente.
Für diesen Test sind verschiedene Formen denkbar - eine schriftliche, eine
mündliche, beides ggf. auch unter Mitwirkung von Fachleuten, die auch die
Muttersprache des Einbürgerungswilligen beherrschen, um mögliche Probleme
durch sprachliche Missverständnisse auszuklammern.
Denkbar ist auch die Möglichkeit, dass sich ein Einbürgerungswilliger,
der glaubt, sich das notwendige Wissen aus anderen Quellen angeeignet zu haben,
ohne Teilnahme an einem entsprechenden Kurs zur Prüfung anmeldet. Dann
sollte die Wiederholungsmöglichkeit entsprechend begrenzt werden.
Für TeilnehmerInnen, die ein zu geringes Wissen aufweisen, besteht die
Möglichkeit einer (teilweisen) Wiederholung des Kurses und erneuten Teilnahme
am Test.
Vorteile dieses Vorgehens aus fachlich-methodischer Sicht und unter dem Gesichtspunkt
der Integration
- Vermeidung der (Über-)Prüfungssituation bzgl. politischer
Einstellungen mit all ihren negativen Aspekten
Die selektive Prüfungssituation, die durch die aktuellen Vorgaben des Verfahrens
entsteht (d.h. es werden nur bestimmte Einbürgerungswillige mit in der
Regel muslimischem Hintergrund diesem Prüfungsgespräch unterzogen)
schafft eine Reihe negativer Effekte - Selektionswirkung, das Erleben religiöser
Diskriminierung etc. Darüber hinaus ist es auch aus methodischen Gründen
extrem unsicher, welchen prognostischen Wert die dabei gewonnenen Erkenntnisse
für die Beurteilung der Einstellung des Einbürgerungswilligen gegenüber
dem Grundgesetz zulassen und insbesondere, ob darauf eine langfristige Prognose
der Verfassungstreue aufgebaut werden kann. Politische Einstellungen unterliegen
z.T. sehr deutlichen Veränderungen und sind zeitlich wenig stabil.
- Auseinandersetzung mit den Grundwerten der deutschen Verfassung
Die Verpflichtung zur Teilnahme an diesen Kursen schafft für alle Einbürgerungswilligen
die gleiche Voraussetzung von Mindestkenntnissen über unsere Verfassung
und die Bedeutung der darin enthaltenen Grundwerte. Eine entsprechende Gestaltung
des Stoffes, keine reine Wissensvermittlung, sondern interaktive Auseinandersetzung
anhand lebenspraktischer Fragestellungen, sichert darüber hinaus, dass
zumindest in wichtigen Grundfragen, Gleichberechtigung von Mann und Frau beispielsweise,
auch ein Verständnis dafür entsteht, welche Konsequenzen diese Grundwerte
im alltäglichen Leben haben. Kein Einbürgerungswilliger oder Eingebürgerter
kann im Nachhinein behaupten, dies sei ihm nicht bewusst gewesen. Die Grundwerte
und ihre lebenspraktischen Konsequenzen können dann als bekannt vorausgesetzt
werden.
- Einheitlicher Umgang mit allen Einbürgerungswilligen
Dadurch, dass alle Einbürgerungswilligen sich mit diesen Inhalten auseinandersetzen
müssen, sind gleiche Voraussetzungen für alle gegeben. Es besteht
nicht das Risiko, dass Gruppen oder Einzelne diskriminiert oder bevorzugt werden.
BDP-Landesgruppe Baden-Württemberg
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