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23.10.2007
Optimales System der Gesundheitsvorsorge in NRW
Stellungnahme des BDP zum Fragenkatalog der Enquetekommission II vom September
2007
1. Wie müsste eine optimale Ausstattung für ein optimales System
der Gesundheitsvorsorge in NRW aussehen?
Ein optimales System der Gesundheitsvorsorge hat die Aufgabe, Chancengleichheit
in Gesundheit und Bildung für alle gesellschaftlichen Gruppen herzustellen,
insbesondere bei Gruppen in schwierigen sozialen Lebenslagen. Bei diesen muss
die Inanspruchnahme von Unterstützung strukturell und personell gefördert
werden. Das bedeutet auf der strukturellen Ebene, dass zusätzlich zur Sicherstellung
gesunder Lebensbedingungen für alle besondere Anstrengungen zur qualifizierten
Förderung der intellektuellen und psychischen Entwicklung sozial benachteiligter
Kinder und Familien unternommen werden.
Dies kann zum einen durch niedrigschwellige Projekte in Verbindung mit einer
Anreizstruktur und durch die Erweiterung der aufsuchenden Arbeit erreicht werden.
Die bisherigen Konzepte der aufsuchenden Arbeit durch Hebammen, Krankenschwestern
und Pädagogen müssen durch die entwicklungspsychologische Förderung
der Erziehungskompetenz erweitert werden. Zum anderen ist eine konzeptuelle
und personelle Qualifizierung der Versorgungsstruktur, insbesondere im Setting
Kindertagesstätten sinnvoll.
Das sich daraus ergebende Aufgabenspektrum bedarf einer entsprechenden Personalausstattung
sowohl im Hinblick auf die Zahl als auch auf die Zusammensetzung der Fachkräfte
in den aufsuchend tätigen Projekten und eines Unterstützungsprogramms
für die Kindertagesstätten. Die Schaffung der in den Kommunen jeweils
erforderlichen Ausstattung erfordert die Darstellung des konkreten Versorgungsbedarfs.
Die Begründung kann auf der Basis der kommunalen Gesundheitsberichterstattung
und anderen Berichten zielgenau vorgenommen werden.
In einem jährlichen Landesgesundheitsbericht könnte die Auslastung
und Inanspruchnahme der verschiedenen Angebote im Zusammenhang mit den Prävalenzen
von Entwicklungsverzögerungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen
sozialräumlich gegliedert evaluiert werden.
2. Welche Steuerungsmittel müssen optimiert werden?
Wesentliche Steuerungsmittel, die der Verbesserung und gegenseitigen Abstimmung
bedürfen, sind
- die Gesundheitsberichterstattung,
- die Sozialberichterstattung,
- die Jugendhilfeberichte und
- die Bildungsberichte und die darauf aufbauende
Versorgungsplanung zur Prävention
und Kuration einschließlich der Entwicklung des sozialräumlichen
Kontextes.
Eine wesentliche Aufgabe besteht darin, diese von verschiedenen Institutionen
nach unterschiedlichen Qualitätsansprüchen erstellten Berichterstattungs-
und Planungsprozesse zusammenzuführen und mittel- bis langfristig in eine
gemeinsame koordinierte Berichterstattung und Planung auf regionaler und kommunaler
Ebene zu überführen.
Im Hinblick auf eine möglichst genaue Erfassung der psychischen und somatischen
gesundheitlichen Lage und Belastungen sind die Rahmenbedingen für die periodische
Erhebung gesundheitlicher Belastungen zu verbessern und dort, wo dies nicht
möglich ist, durch spezifische Einzeluntersuchungen zu substituieren bzw.
zu ergänzen.
Der Abgleich dieser Daten mit anderen systematisch erhobenen Gesundheits-
und Bildungsdaten, z.B. von Krankenkassen, Robert-Koch-Institut, Stiftungen
(Bertelsmann u.a.) kann die konkrete Planung und Steuerung konsolidieren oder
bestätigen.
Mittelfristig kann damit auf regionaler und auf Landesebene die Allokation
staatlicher und privater Mittel sowie deren gezielter Einsatz entsprechend dem
Förderbedarf gesteuert werden. Da eine solche Berichterstattung und Planung,
die übergreifende Bereiche wie Gesundheit, Bildung und Jugendhilfe einschließt,
hohe Kompetenzen in wissenschaftlicher Methodik und auch vertieftes Wissen in
Gesundheitspsychologie und Bildungspsychologie erfordert, erscheint bis zum
möglichen Aufbau regionaler Kompetenzen die Aufgabenwahrnehmung durch eine
zentrale Struktur mit lokaler Servicefunktion erforderlich.
Eine konkrete Möglichkeit zur Verbesserung sowohl der Datenlage als auch
der Frühinterventionsmöglichkeiten könnte in der Erweiterung
der Vorsorgeuntersuchungen um eine qualifizierte entwicklungspsychologische
Untersuchung zwischen den Zeitpunkten von U7 und U8 liegen. Sie sollte die Sprachentwicklung
des Kindes sowie den allgemeinen psychischen Entwicklungsstand (bzw. zutage
tretende Verzögerungen oder Beeinträchtigungen, die auf eine drohende
seelische Behinderung o.ä. hinweisen) erheben.
Damit würden das entwicklungspsychologisch sehr bedeutsame diagnostische
Fenster zwischen dem 2. Lebensjahr und dem 4. Lebensjahr geschlossen. Empfohlen
wird die Einführung einer E7-8, die zwischen Monat 36 und 43 durchgeführt
wird. Es handelt sich dabei um eine anspruchsvolle psychologische Diagnostik,
die über die bisherigen verwendeten medizinischen Kategorien deutlich hinausgehen
und bei der eine sehr hohe Erfassungsgenauigkeit angestrebt werden muss. Eine
solche Maßnahme sollte insbesondere in Kindertagesstätten beworben
werden, da dort fast alle Kinder erreicht werden.
Zur Erhöhung der Inanspruchnahmebereitschaft wäre die Durchführung
dieser entwicklungspsychologischen Untersuchung in unterschiedlichen Organisationsformen
und Kooperationsverbünden sinnvoll, so z.B. in Erziehungsberatungsstellen,
Frühförderzentren und Schulpsychologischen Diensten. Auch die unbürokratische Übernahme
der Kosten durch Krankenkassen wäre einer breiten Inanspruchnahme förderlich.
Im weiteren ist zudem zu überlegen, inwiefern Anreize für sozial
schwächere Eltern mit erhöhtem Bedarf zur Durchführung dieser
und der anderen Vorsorgeuntersuchungen vorgesehen werden könnten. Dafür
könnte z.B. im Rahmen von ALG II und bei äquivalenten Einkommensverhältnissen
eine ”Bonuszahlung” oder ein Fördergutschein für gesundheitsförderliche
Kindertagesstätten vorgesehen werden.
3. Wie bewerten Sie die Möglichkeiten des ÖGD im System der Gesundheitsvorsorge?
4. Wie bewerten Sie die aufsuchende Arbeit des ÖGD und der Jugendhilfe?
Es bestehen Barrieren zur Inanspruchnahme des ÖGD und der Jugendhilfe
insbesondere bei sozial benachteiligen und sog. sozial besonders schwierigen
Familien. Die Reichweite der Auftragserfüllung im Sinne der Gesundheitssicherung
und mehr noch der Vorsorge muss daher für den öffentlichen Bereich
als beschränkt eingeschätzt werden.
Analog zum allgemein bekannten Präventionsparadox in der Gesundheitsförderung
stellt sich das Verhältnis zwischen Bedarf und Inanspruchnahme der Bildungsförderung
dar. Die bestehenden Strukturen des ÖGD sind aufgrund ihres Images, aber
auch konzeptuell und hinsichtlich der Personalqualifikation nicht eigenständig
in der Lage, diese Vorsorge- und Versorgungslücke zu schließen.
Für Familien und Kinder mit besonderen Risiken und Förderungsbedarf
ist daher eine Struktur der freien Trägerschaft und eine Verbindung von
aufsuchender Arbeit und Setting-orientiertem Angebot sinnvoll.
Die aufsuchende Arbeit im Rahmen des ÖGD und der Jugendhilfe ist als
Bestandteil der Regelversorgung im subsidiären Sinne der Gesundheitssicherung
weiterhin wichtig und sinnvoll.
5. Welche Schritte empfehlen Sie zur Weiterentwicklung der kommunalen Gesundheitskonferenzen
in Bezug auf Kindergesundheit?
Die kommunalen Gesundheitskonferenzen sollten stärker den Austausch und
die Vernetzung der Akteure auf der Gemeindeebene verfolgen. Einen Schwerpunkt
sollte der Austausch von Konzepten und die Bildung von Kooperationen zwischen
den Institutionen und Organisationen im Feld sein. Eine starke Beteiligung aller
relevanten Bereiche sollte angestrebt werden. Diese umfassen nicht nur Institutionen
und Projekte in Kunst, Sport- und Freizeitbereich, sondern auch die Beteiligung
von Wirtschaftsunternehmen z.B. beim Aufbau und der Vernetzung von Betriebskindergärten
mit kommunalen Aktivitäten und Projekten, Sponsoring von Einzelmaßnahmen
und Projekten im Bereich der Gesundheits-, Bildungs- und Bewegungsförderung
in Kindertagesstätten und Schulen.
6. Welche Maßnahmen empfehlen Sie, um eine optimale Gesundheitsvorsorge
in Kindertageseinrichtungen und Schulen sicherzustellen?
Eine optimale Gesundheitsvorsorge kann nur durch die Entwicklung des jeweiligen
Settings zunächst zu einer auf Gesundheitsförderung orientierten Struktur
und dann zu einer gesundheitsfördernden Struktur im Sinne durchgängiger
Strukturqualität erfolgen.
Analog zu den Strategien zur Schulentwicklung ist hierbei das gesamte Setting
zu betrachten. Maßnahmen zur Gesundheitsförderung dürfen sich
daher nicht in den als Einzelmaßnahmen z.B. je nach erbrachter Qualität
mehr oder weniger begrenzt nachhaltig wirkenden Trainings im Bereich des Stressmanagements,
Entspannung und der Bewegungsförderung erschöpfen. Der Ausbau von
Gesundheitsförderung als konzeptueller Bestandteil von Schulen und Kindertagesstätten
ist erforderlich.
Die Ansätze zur Entwicklung einer gesunden Schule, insbesondere
durch Entwicklung des Schulklimas und der Implementierung von Gesundheitsförderung
unter Beteilung von Eltern und Projekten und Vereinen müssen flächendeckend
verbreitet werden.
Die Konzeption einer gesunden Schule, bei der sowohl die Förderung von
Lehrergesundheit aktiv betrieben wird als auch der Auftrag der Bildungsförderung
im Zusammenhang mit sozialem und selbst gesteuertem Lernen gestaltet wird, kann
als zielführend angesehen werden. Entscheidend ist dabei nicht, ob zunächst
mit Gesundheitsförderung und dann mit Bildungsförderung begonnen wird,
sondern dass beide Bereiche mittelfristig miteinander verknüpft und in
einer vernetzten Struktur auf Gemeindeebene dauerhaft gestaltet und zugeschneidert
auf die Bedarfe vor Ort weiter entwickelt werden. Dabei sollten alle Akteure
im Feld einbezogen werden, von Elterninitiativen über Sportvereine und
Kunstprojekte, Krankenkassen, Wirtschaftsunternehmen und Freiberuflern im Gesundheitsbereich
wie z.B. Ärzte und Psychologen, Ernährungsberater etc.
Bildungschancen und Gesundheitschancen sind eng miteinander verbunden und
verstärken sich in ihrer Wirkung. Die Schulentwicklung und -vernetzung
ist eine sehr anspruchsvolle Planungs-, Koordinations- und Interventionsaufgabe
und stellt die Herausforderung für das System dar. Die Schulpsychologischen
Dienste sind am besten geeignet, diese und weitere Herausforderungen, wie die
Entwicklung Setting-basierter Prävention in den Bereichen Gesundheit, Bildung
und Gewalt zu leisten. In der Weiterentwicklung der Versorgung ist die Rolle
und Ausstattung der Schulpsychologischen Dienste dem sich erweiternden Aufgabenspektrum
anzupassen.
Neben der Schule sind Kindertagesstätten das wesentliche Setting, in
dem auch die Kinder schwer erreichbarer Familien von Maßnahmen profitieren
können.
Im Bereich der Kindertageseinrichtungen sind insbesondere Qualifizierungsmaßnahmen
für das Personal im Kontext einer Qualitätsentwicklung im Bereich
Gesundheitsförderung und Bildungsförderung sinnvoll. Um eine angemessene
schnelle Qualitätsentwicklung der Förderstruktur zu erreichen, wird
eine Qualifizierungsoffensive für Erzieherinnen durch Fortbildungsprogramme
und Supervision über einen ausreichend langen Zeitraum empfohlen.
Die systematische Förderung der Struktur- und Personalqualität im
Kontext einer Fortbildungsreihe, durch Fallsupervision und direkte einzelfallbezogene
Diagnostik und Intervention benötigt die Einbindung von Psychologen mit
entwicklungspsychologisch, gesundheitspsychologisch und klinisch-psychologischer
Ausbildung. Zur Entwicklung eines möglichst stark förderlichen Settings,
in dem einerseits selbst gesteuerte Lernprozesse vorgesehen sind und andererseits
Kinder beim Aufgreifen dieser Lernmöglichkeiten die erforderliche Unterstützung
erhalten, sind Entwicklungsmaßnahmen erforderlich.
Zur Weiterentwicklung der Kindertagesstätten hinsichtlich einer an die
jeweilige Zielgruppe angepassten optimalen Lernumgebung mit entsprechender Konzeptqualität
und Personalstruktur könnten Organisationsentwicklungsprojekte etabliert
werden, ggf. auf der Ebene des Landes oder der Regionen angesiedelt. Schwerpunkt
der Aufgabenwahrnehmung solcher Projekte könnten im ersten Schritt diejenigen
Kindertagesstätten mit nachgewiesenem bzw. plausibel anzunehmenden besonders
hohem Förderbedarf aufgrund der Sozialstruktur der Gemeinden sein. Zur
Erhöhung der Inanspruchnahme durch sozial schwache Familien könnten
Zuschüsse zu dem gesundheitsförderlichen Ernährungsangebot in
Kindertagesstätten im Falle von ALG II und bei äquivalenten Einkommensverhältnissen
vorgesehen werden.
Bei der Konzeptentwicklung und Evaluation der Maßnahmen erscheint eine
Anbindung an ein Psychologisches Institut einer Hochschule als besonders zielführend.
7. Welche Verantwortung können andere Akteure wie zum Beispiel die Wirtschaft
und andere Arbeitgeber im System der Gesundheitsvorsorge übernehmen?
Wirtschaft und öffentliche Arbeitgeber können nicht nur bei der öffentlichen
Imagebildung, sondern auch bezogen auf die Förderung von Bildung und Gesundheitschancen
für zukünftige Arbeitnehmer als Unterstützer gewonnen werden.
Eigene Aktivitäten in Unternehmen könnten in der Ausweitung von innerbetrieblichen
Maßnahmen, z.B. Betriebskindergärten und/oder Betreuungsangebote
zu besonderen Zeiten bestehen. Hinzu tritt das Sozial-Sponsoring von externen
Projekten und Kampagnen zur Bildungs- und Gesundheitsförderung, für
die Betriebe Patenschaften übernehmen könnten.
8. Wie kann diesbezüglich das ehrenamtliche Engagement unterstützend
mitwirken?
Die Einbindung des ehrenamtlichen Engagements stellt eine wichtige Ressource
für die Entwicklung gemeinwesenorientierter Strukturen dar.
Im Hinblick auf die Auswahl und ggf. Qualifizierung von interessierten Bürgern
ist eine Struktur des freiwilligen Managements analog der Selbsthilfestrukturen
auf regionaler Ebene sinnvoll. Die Etablierung eines Projektes, das im wesentlichen
die Aufgabe der Akquise, Prüfung, Vermittlung und ggf. Qualifizierung von
interessierten Bürgern an Projekte und Einrichtungen, die diese Aufgabe
nicht selbst leisten können, wahrnimmt, ist hier das Mittel der Wahl. Durch
eine zentrale Struktur zur Organisation bürgerschaftlichem Engagements
kann sowohl dem Beteiligungsinteresse der Bürger als auch den Interessen
der Projekte zur Ausweitung personeller Ressourcen in qualitativer Weise entsprochen
werden. Eine so gestaltete ”Freiwilligen-Börse” wäre gut
geeignet, das bürgerschaftliche Engagement im sozialen Bereich deutlich
zu erhöhen.
9. Wie positionieren sich Sportvereine zum Thema Gesundheit?
Im Zusammenhang mit Bewegungsförderung stellen Sportvereine eine wesentliche
Ressource dar. Bei der Integration von sportlichen Aktivitäten in Schule
und Kindertagesstätten sind Konzepte, die deutlich auf den Breitensport
und sportliches Spiel, Spaß und Freude hin orientiert sind, besonders
geeignet. Das Wirken der Sportvereine sollte in ein interdisziplinäres
Bewegungsförderungskonzept eingebunden sein, in dem mögliche Barrieren
von übergewichtigen Kindern so berücksichtigt sind, dass diese überwunden
werden können.
10. Wie kann ihrer Meinung nach das Ernährungs- und Gesundheitsbewusstsein
von Kindern und ihren Familien optimiert werden?
Zur Stärkung von Ernährungs- und Gesundheitsbewusstsein sind Setting-bezogene
Ansätze sinnvoll, die sowohl Wissen über Lebensmittel als auch Handlungskompetenzen
zu deren Zubereitung praktisch vermitteln. Informationen alleine reichen nicht
aus. Stattdessen muss durch Handlung und mehrfache Wiederholung eine kognitive
Orientierungen aufgebaut und konsolidiert werden, die erst eine nachhaltige
Verhaltensänderung schafft.
Z.B. wären Projekte mit gemeinsamem Kochen über einen längeren
Zeitraum, bei denen finanzielle Barrieren zur Teilnahme der stärker belasteten
sozial schwachen Familien durch Zuschüsse überwunden werden können,
zu empfehlen.
Eine Aufgabe des öffentlichen Gesundheitsinteresses könnte hierbei
darin bestehen, einen Informationspool für Förderer und Nutzer von
solchen Maßnahmen zu pflegen und Kontakt zu den Planungsinstanzen in den
Settings, z.B. Leiterinnen von Kindertagesstätten, Schulpsychologen, Schuldirektoren,
etc. aufzunehmen und zu halten.
11. Wie sollten zukünftig behinderte Kinder und Jugendliche im System
der Gesundheitsvorsorge versorgt werden?
Für die Entwicklung der Förderung und Versorgung von behinderten
Kindern und Jugendlichen ist zunächst die gleiche Perspektive wie bei nicht
behinderten Kindern festzustellen: Frühe Förderung lohnt sich stärker,
minimiert Beeinträchtigungen und erhöht die Teilhabechancen. Je nach
Art und Grad der Behinderung ist bei der späteren Eingliederung ein integrativer
Ansatz in den üblichen Bildungseinrichtungen oder ein spezifischer Versorgungszusammenhang
sinnvoll.
Die Entscheidung darüber, ob eine Behinderung weniger gravierend ist und
im integrativem Setting keine Überforderung, sondern eine bessere Entwicklung
zu erwarten ist, als in besonderen Settings, kann nur nach hochwertiger Diagnostik
erfolgen. Das frühzeitige Erkennen von Defiziten ist Vorraussetzung und
Bestandteil der Frühförderung.
Eine ganzheitliche und methodisch vielfältige Frühförderung
bei Entwicklungsstörungen muss flächendeckend vorgehalten
werden, um primäre wie sekundäre Entwicklungsgefährdungen
aufzuhalten. Die Frühförderung behinderter Kinder bringt Verbesserungen
sowohl in kognitiven als auch in sozioemotionalen Funktionen. Frühförderung
wird durch Interdisziplinäre Frühförderstellen, Sozialpädiatrische
Zentren und niedergelassene Therapeuten geleistet und richtet sich auf ein breites
Spektrum unterschiedlicher Störungsbilder.
Die Nachsorgekonzepte, in denen Eltern von Fachleuten auch über einen
Klinikaufenthalt hinaus betreut werden, haben sich als vorteilhaft erwiesen.
Edukative Programme, Interaktions-Coaching, Beziehungsaufnahme oder positives
Modellernen sind im weiteren für Eltern behinderter Kinder hilfreich, ebenso
geleitete Elterngruppen und Selbsthilfegruppen.
Präventive Angebote zur Vorbeugung sozioemotionaler Probleme haben angesichts
zunehmender Armut und psychischer Störungen der Eltern der Kinder
eine weiter steigende Bedeutung.
12. Welche Präventionsmaßnahmen bewerten Sie als besonders wirkungsvoll
zur Gesundheitsförderung von Kindern und Familien mit besonderen Risiken?
13. Welche Maßnahmen müssen ergriffen werden, um die Gesundheitsvorsorge
von Kindern aus sozial schwierigen Familien zu verbessern?
In der Bewertung von Präventionsmaßnahmen ist einerseits die Reichweite
der Maßnahme und andererseits die Effektivität des jeweiligen Ansatzes
im Zusammenhang mit der qualifizierten Durchführung wesentlich, letzteres
insbesondere im Hinblick auf nachhaltige Wirkungen. Für Kinder und Familien
mit besonderen Risiken bzw. in sozial schwieriger Lage ist es daher wesentlich,
eine hohe Inanspruchnahme für Unterstützungsmaßnahmen zu erreichen.
Aufgrund der hohen Prävalenzen empfehlen sich Maßnahmen in den Bereichen
Förderung der intellektuellen Entwicklung im Kleinkindalter, Sprachförderung,
Gesundheitsförderung und Förderung der Motorik und von Bewegungsaktivitäten
allgemein, sowie Maßnahmen im Zusammenhang gesunder Ernährung in
der ganzen Familie.
Im Hinblick auf besondere Risiken bedarf es zusätzlicher konzeptueller
Ansätze der qualifizierten Beratung und Intervention, die bei besonderen
Risiken wie beispielsweise psychische Erkrankungen oder Alkohol- und Substanzmissbrauch
bei den Eltern, Gewalt etc. wirksam sind. Diese Aufgaben werden häufig
nur in niedrigschwelliger Variante, z.B. bei Angeboten freier Träger ohne
dem „ordnungspolitischen Image“ eines ÖGD und als aufsuchende
Tätigkeit angenommen.
Grundsätzlich sind Maßnahmen zur Förderung der kindlichen
Entwicklung umso wirkungsvoller, je früher sie einsetzen. Die Zielrichtung
bei der Programmgestaltung unter der Dimension der besonderen Effektivität
ist daher, Fördermaßnahmen und Unterstützungsangebote hürdenarm
in den Bereichen zu platzieren, in denen frühe Erreichbarkeit gewährleistet
ist. Hierzu eignen sich insbesondere die Bereiche der Geburtshilfe, der kinderärztlichen
Versorgung und insbesondere die beiden zentralen Settings Kindertageseinrichtungen
und Schulen.
Hinsichtlich der Förderung sozial schwacher Familien ist zu bedenken,
dass oft finanzielle Not die Teilnahme an allgemeinen Versorgungsangeboten verhindert
(Gebühren für Einrichtungen, Beiträgen zur Nahrungsversorgung
in Kindertageseinrichtungen und Ganztagsschulen, Fahrtkosten, Zuschüsse
zu besonderen Aktivitäten wie Ausflügen, Klassenfahrten etc.). Da
die Teilhabe von Kindern aus sozial schwachen Familien in den förderlichen
entsprechenden Settings strukturell erschwert ist, bieten sich hier effektive
Möglichkeiten zur Erhöhung der Inanspruchnahme. Durch eine Anreizstruktur
mit schon geringen Zuschüssen z.B. zur Nahrungsversorgung in Kindertageseinrichtungen
oder Schulen können mehrere positive Effekte erreicht werden, z.B. im Ernährungsverhalten,
beim sozialen Lernen, der intellektuellen Entwicklung und der Sprachentwicklung.
Eine Ideensammlung der Möglichkeiten für Anreize mit hoher Wirkung
auf die Inanspruchnahme stark förderlicher Settings könnte in der
Praxis erhoben, angewandt und implementiert werden. Die Anreizstrukturen sind
umso wirksamer, je spezifischer sie auf die speziellen Bedürfnisse und
Lebenslagen der vorgesehenen Zielgruppe ausgerichtet sind und somit z.B. im
Hinblick auf verschiedene soziale Lagen und Migrantengruppen zugeschneidert
zu entwickeln.
14. Welche Präventionsmaßnahmen bewerten sie als besonders wirkungsvoll
zur Erhaltung der psychischen Gesundheit von Kindern?
Kinder entwickeln sich in der Auseinandersetzung mit ihren psychischen, sozialen
und materiellen Umweltbedingungen und im Kontext der Förderung ihrer Potentiale.
Psychische Belastungen und Störungen sind regelhaft Ausdruck von Defiziten
in der Entfaltung der Entwicklungschancen, häufig bedingt durch Defizite
im Erziehungsverhalten oder der Überbeanspruchung durch die Schule.
Für Kinder aus ungünstigen Verhältnissen sollten Präventionsansätze
in Kindergarten, Schule und Gemeinwesen integriert und ergänzend individuumsbezogene
zielgruppenspezifische Präventionsansätze implementiert
werden.
Zur Reduzierung psychischer Störungen bedarf es der Implementierung präventiver
Angebote, z. B. durch Modellprojekte in den Bereichen Störungen des Sozialverhaltens,
durch Substanzgebrauch, Depressionen und Suizid.
Die ausreichende Verfügbarkeit niedrigschwelliger Hilfen im Bereich der
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe muss gewährleistet sein. Hierzu gehört
auch der bedarfsgerechte Ausbau von Präventionsangeboten (Integrationsprojekte,
Fachdienste etc.) und von aufsuchender Arbeit.
Wie oben schon erwähnt ist eine Verbesserung der Früherkennungssysteme
und damit einhergehend der Gesundheitsberichterstattung und Versorgungsplanung
dringend erforderlich. Zur Vermeidung stationärer Behandlung muss
die ambulante psychotherapeutische Versorgung entsprechend dem Bedarf gesichert
und insbesondere in unterversorgten Gebieten deutlich ausgebaut werden.
Eine Anpassung der Bedarfsplanung entsprechend der regionalen Prävalenz
ist erforderlich.
15. Welche Konzepte halten sie zur Sicherung des Kindeswohls im frühen
und späten Kleinkindalter für sinnvoll?
Zur Sicherung des Kindeswohls im Kleinstkindalter ist ein günstiges Erziehungsverhalten
wesentlicher Faktor. Die Erziehungskompetenz von Eltern kann im Kontext prä-
und postnataler Elternschulung u.a. zu den Themen psychische und geistige Entwicklung
verbessert werden. Zur Erhöhung der Inanspruchnahme ist eine Einbindung
solcher Trainingsangebote in bestehende Versorgungskonzepte sinnvoll. Im Rahmen
zugehender Arbeit von Hebammen und Krankenschwestern (ambulante Krankenpflege
bei drohender Behinderung) sollte die Unterbreitung von Trainings- und Beratungsangeboten
durch entwicklungspsychologisch und klinisch-psychologisch ausbildete Fachkräfte
mit Geheimnisschutz erfolgen. Eine weitere Maßnahme besteht – wie
oben erwähnt - in der Schulung und Supervision der Erzieher in Hort und
Kindertagesstätte.
Bei Defiziten im elterlichen Erziehungsverhalten kann die Fremdbetreuung eine
im positiven Sinne ausgleichende Funktion einnehmen. Hinsichtlich der Qualität
der Förderung im Rahmen der Unterbringung und Betreuung ist die angemessene
Betreuungsrelation und das im entwicklungspsychologischen Sinne professionelle
Erzieherinnenverhalten zusätzlich zur der Qualität der Familienbetreuung
von hoher Bedeutung.
Weitere relevante Faktoren für die Kindesentwicklung bei früher
Unterbringung sind:
- die gute Kooperation von Institution und Familie,
- eine nicht zu lange tägliche
Unterbringungszeit, ein regelmäßiger
Zeitrhythmus,
- eine sanfte Eingewöhnung,
- die Stabilität von Bezugspersonen.
In späteren Altersstufen tritt zusätzlich zur Qualität von
Fremd- und Familienbetreuung die Qualität der (vor-) schulischen Unterrichtung
sowohl emotional als auch kognitiv als wesentlicher Faktor hinzu.
Entgegen dem Trend zur Kürzung im Jugendhilfebereich müssen
daher die durch Beratungsstellen im Bildungs-, Betreuung- und Erziehungssystem
erbrachten Maßnahmen der Beratung und Hilfe bedarfsgerecht vorgehalten
werden.
16. Wie beurteilen Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Sicherung des
Kindeswohls und der Gesundheitsvorsorge in Kindertageseinrichtungen und Schulen?
Die Sicherung der Gesundheitsvorsorge ist wesentlich bedingt durch die Inanspruchnahme
der Vorsorgeangebote und eigenem präventiven Verhalten. Ordnungspolitische
Rahmenbedingungen wie gesetzliche Regelungen erreichen diejenigen Gruppen, bei
denen der höchste Bedarf für Prävention besteht, nicht oder nur
sehr schwer. Grundsätzlich sind Sanktionsprinzipien und Zwänge für
Familien in besonderen schwierigen Lagen stark abschreckend.
Staatliche Maßnahmen zum Eingriff in Elternrechte und Erziehung bedürfen
einer besonderen die Legitimation, insbesondere im Hinblick auf die Genauigkeit
der diagnostischen Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung. Solche
Maßnahmen haben zudem nicht selten auch negative Folgen für das Kind.
Gesundheitsförderung und Prävention setzen mehr auf die Ermächtigung
der Personen ihre gesundheitlichen und Bildungsinteressen selbst wahrzunehmen
und für der zu deren Entwicklung Sorge zu tragen. Vor einer Erhöhung
der Eingriffschwelle durch Änderung von rechtlichen Bestimmungen sollten
Maßnahmen mit Anreizstruktur erfolgen, einschließlich der Bereitstellung
eines Angebotes, dass von den Familien auch z.B. unter finanziellen Gesichtspunkten
wahrgenommen werden kann.
17. Durch welche Maßnahmen kann das Prinzip des Gender Mainstreaming
in der Gesundheitsvorsorge besser verankert werden?
Grundsätzlich sollte hier wie in allen Bereichen die Devise gelten: gleicher
Lohn für gleiche Tätigkeit.
Da im Bereich der Gesundheitsvorsorge allgemein und besonders bei den psychologischen
und sozialen Berufsgruppen Frauen in einem hohen Maße vertreten sind,
stellt sich die Frage der stärkeren Beteiligung von Frauen in diesem Bereich
nicht. Im Gegenteil sind eher Maßnahmen zu überlegen, mit denen bspw.
der Anteil männlicher Erzieher in Kindertagesstätten und männlicher
Lehrer in Grundschulen gesteigert werden könnte.
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