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Pressemitteilung
Nr. 19 / 01
29. November 2001

Vorbei an der Realität

BDP weist Veröffentlichungen in stern und SPIEGEL zurück

Die Zeitschrift "stern" hat in der Ausgabe 48/2001 ein Interview mit dem rheinland-pfälzischen Minister Florian Gerster, SPD, unter der Überschrift "Lasst Ärzte Pleite gehen" veröffentlicht. Gerster zählt zu den schärfsten Kritikern des derzeitigen Gesundheitssystems und gilt als ein möglicher Kandidat für den Sessel des Gesundheitsministers nach der Bundestagswahl. In dem Interview geht es nicht vorrangig um Psychotherapie, allerdings wiederholt Gerster seine Auffassung, der Leistungskatalog der Krankenkassen müsse gründlich durchgekämmt werden. Neben bestimmten kiefernorthopädischen Leistungen nennt er Wellnessangebote in einem Atemzug mit Homöopathie und bestimmten, nicht näher erläuterten Psychotherapien.

Wiederholt hat der BDP davor gewarnt, Psychotherapie zur Wahlleistung zu machen, wie Gerster das bereits in früheren Veröffentlichungen vorgeschlagen hat. Wenn er jetzt von bestimmten Psychotherapien spricht, ist zu befürchten, dass gegen die Interessen der Patienten mindestens eine Einengung der therapeutischen Möglichkeiten erfolgen soll. Der BDP hat gegenüber dem "stern" seine Bedenken gegen eine solche Vorgehensweise zum Ausdruck gebracht und die auf der jüngsten Delegiertenkonferenz in Bad Honnef in einem Leitantrag formulierte Position unterstrichen. Im Leitantrag heißt es: "Psychotherapie muss Solidarleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung bleiben. Dies gilt sowohl für den ambulanten wie für den stationären Bereich." Die Delegierten warnen nachdrücklich vor der drohenden weiteren Einengung des Regelleistungskatalogs. Die vom Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis her gebotene Erweiterung psychotherapeutischer Verfahren werde dadurch ins Gegenteil verkehrt. Die Folgen für den ambulanten Bereich sind bereits sichtbar: Leitlinien für Desease Management Programme werden derzeit von den Spitzenverbänden der Krankenkassen und der KBV erarbeitet, ohne dass bislang psychologische oder psychotherapeutische Leistungen ausreichend berücksichtigt werden. Auch im stationären Bereich hat die Sichtweise, für die Gerster nur ein prominentes Beispiel ist, ernste Folgen. So wurden die nach Verabschiedung des Psychotherapeutengesetzes notwendigen Änderungen in den SGB V, VI, VII und IX für die im stationären Bereich erbrachten Psychotherapieleistungen nicht vorgenommen. In der Entwicklung der DRGs fehlt bislang eine adäquate Berücksichtigung der Psychologischen Psychotherapie sowie der psychologischen Versorgung von erkrankten Menschen und Angehörigen. Die Vergütung Psychologischer Psychotherapeuten orientiert sich nach wie vor nicht am geltenden Recht. Der Leitantrag endet daher mit der Forderung. "Das Psychotherapeutengesetz und die damit verbundenen Gesetze müssen dringend novelliert werden."

Bereits in der vorangegangenen Woche hatte der SPIEGEL in bedenklicher Manier Präventionsleistungen diskreditiert ungeachtet der Tatsache, dass auf Dauer gesehen gerade durch Prävention Kosteneinsparungen im Gesundheitswesen möglich sind. Auch suggerierte der SPIEGEL, die Probleme mit der Finanzierung der Psychotherapie seien auf die hohe Zahl der neu an die Töpfe der Krankenkassen drängenden Psychotherapeuten zurückzuführen. Dies ist eine Verdrehung der Tatsachen, der wir entschieden widersprechen. Durch die Hürden der Übergangsbestimmungen sind heute eher weniger Psychotherapeuten zur Abrechnung bei den Krankenkassen berechtigt als vor dem Psychotherapeutengesetz.


Ansprechpartnerin:
Christa Schaffmann
Pressesprecherin des BDP
Telefon: 030-20 91 49 59