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Pressemitteilung BDP mahnt zu differenziertem Umgang mit dem Thema SexualstraftäterBundeskanzler Gerhard Schröder hat sich für die lebenslange Sicherungsverwahrung von Sexualstraftätern wegen angeblicher Nicht-Therapierbarkeit ausgesprochen. Wenn seine Äußerungen zu einer nachträglichen Anordnung von Sicherheitsverwahrung inzwischen durch die Minister Däubler-Gmelin und Schily auch relativiert bzw. juristisch zurechtgerückt worden sind, so sieht der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) sich doch zu einer Stellungnahme veranlasst. Es ist irreführend, die Täter pauschal als nicht therapierbar zu bezeichnen. Nach Ansicht des BDP ist nur ein sehr kleiner im Mittelpunkt des Medieninteresses stehender Teil der Sexualstraftäter nach heutigem Kenntnisstand nicht therapierbar. Bei der übergroßen Mehrheit, die durch gewalttätige Erziehung oder andere Umstände vorgeprägt ist, greift Therapie sehr wohl oder würde greifen. Unseres Erachtens werden Sexualstraftäter in deutschen Strafanstalten jedoch noch immer zu sehr verwahrt und zu wenig therapiert. Solange Meinungsträger in der Gesellschaft auf dem Standpunkt stehen, Strafanstalten seien billiger als Therapieeinrichtungen und Geldausgaben "für diese Schweine" reine Verschwendung, solange wird zwar eine bestimmte Stammtischmentalität bedient, die Lage aber nicht verbessert. Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen plädiert entschieden für eine sachbezogene Behandlung dieses Themas. Diese verbietet es, die Illusion zu nähren, dass durch Wegschließen Gefahren generell gebannt werden können. Sie verlangt einen unverstellten Blick auf die Fakten. Zu diesen gehört auch die Tatsache, dass von den Möglichkeiten des geänderten Strafrechts (höhere Haftstrafen, schärfere Therapieauflagen, Sicherheitsverwahrung nach Verbüßung der Strafe) zunehmend Gebrauch gemacht wird und damit eine bedeutende Verbesserung für die Sicherheit der Öffentlichkeit erreicht worden ist.
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