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Pressemitteilung Novellierung des Waffengesetzes verlangt Einbeziehung von FachleutenBDP bedauert Ablehnung psychologischer Gutachten Mit großem Bedauern hat der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen die Ablehnung von Vertretern aller Fraktionen gegenüber psychologischen Gutachten zum Erwerb bzw. Führen von Waffen zur Kenntnis genommen. Der BDP hatte in Anlehnung an die österreichische Waffengesetzgebung für die Novellierung des deutschen Waffengesetzes die Aufnahme psychologischer Eignungstests vorgeschlagen. Der Verband sah und sieht darin eine gute Chance, Schützen wie den Amokläufer von Erfurt rechtzeitig zu erkennen. Die in der Ablehnung zum Ausdruck kommende Angst vor einer "psychologischen Durchleutung" von Menschen ist aus Sicht des Verbandes unbegründet. Es gibt durchaus geeignete qualitätsgesicherte Verfahren, durch die eine Verlässlichkeitsprüfung entscheidend bereichert werden könnte. Sie betreffen eine gezielte Erhebung wesentlicher Merkmale und nicht die gesamte Persönlichkeit. Mit dem von einzelnen Abgeordneten verwendeten Begriff "medizinisch-psychologische Untersuchung" tritt eine zusätzliche unnötige Verwirrung ein. Bei den vom BDP vorgeschlagenen psychologischen Gutachten geht es nicht um eine medizinische Diagnostik und eine eventuelle Psychiatrisierung von potentiellen Schützen. Gute Chancen sieht der Verband dagegen in einer Begutachtung durch Psychologen, die mit ihren diagnostischen Instrumenten psychische Stabilität, intellektuelle Reife und Verlässlichkeit gezielt und valide bewerten können. Wie das funktionieren kann, wird gerade für den Bereich diagnostischer Verfahren und Prozesse bei der Personalauswahl modellhaft vorgeführt. Eine entsprechende DIN-Norm ist vor wenigen Tagen veröffentlicht worden. Darin wurden nicht nur fachliche, sondern auch ethische Standards berücksichtigt. Schon länger kommen Testverfahren bei Piloten und bei der Fahrgastbeförderung zum Einsatz. Der BDP sieht keine Gründe, wieso einem potentiellen Schützen eine vergleichbare Untersuchung nicht zugemutet werden soll.
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