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Pressemitteilung Nr. 27 / 02 10. Dezember 2002
Zwischen Norm und Realität
Wahrheitsgemäße Werbung unter Testanbietern nicht selbstverständlich
Mit der im Juni im Beuth-Verlag veröffentlichten DIN 33430 soll die Qualität von Eignungsbeurteilungen gesichert und Transparenz in den eignungsdiagnostischen Markt gebracht werden.
Die DIN-Norm enthält Qualitätsstandards für den gesamten Personalauswahlprozess. Diese werden Personalverantwortlichen als Orientierungs-, Entscheidungs- und Handlungshilfe an die Hand gegeben.
So wird beispielsweise beschrieben, welchen Anforderungen die Angaben zu einem eignungsdiagnostischen Verfahren entsprechen sollten. Eines der Kriterien lautet, dass Informationen zum Verfahren in Publikationen, Kurzdarstellungen oder Werbematerialien wahrheitsgetreu sein müssen. Weiterhin sind Werbestrategien zu vermeiden, die nahe legen, dass ein Verfahren mehr oder anderes leistet als die empirischen bzw. theoretischen Grundlagen belegen.
Man sollte annehmen, dass die Einhaltung dieses Qualitätskriteriums für ein seriöses Geschäftsgebaren selbstverständlich ist. Jedoch werben Anbieter eignungsdiagnostischer Verfahren nicht selten mit falschen Informationen, wie das Beispiel der in Willich ansässigen Personalberatungsfirma GHTI zeigt.
Zur Durchführung von Potenzialanalysen bietet die GHTI das Potenzialmessverfahren Discovery of Natural Abilities, kurz DNLA an. Bezüglich dieses Verfahrens findet sich in ihrer Werbebroschüre folgende Aussage: "Ein unabhängiges Testkuratorium der Förderation Deutscher Psychologen-Vereinigungen hat das DNLA Verfahren untersucht und bewertet und ist zu folgendem Ergebnis gekommen: 'DNLA ist ein testtheoretisch und statistisch gut abgesichertes Verfahren'."
Das Testkuratorium hat dieses Verfahren jedoch weder rezensiert, noch jemals diese Empfehlung gegeben.
Errstmalig warb die Gesellschaft für Management und Personalentwicklung (GMP) mbH, Lizenzgeber für die Nutzung des DNLA-Verfahrens, mit der angeblichen Empfehlung des Testkuratoriums. Das war Mitte der 90er Jahre. Bei ihrer Werbeaussage bezog sich die GMP GmbH auf eine Rezension, die im Report Psychologie (1995, 20, S. 34-39) - der Verbandszeitschrift des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) e.V. - veröffentlicht wurde.
Die Rezension stammte jedoch nicht vom Testkuratorium, sondern von Rolf Scholz, einem ehemaligen Mitglied des Kuratoriums. Des weiteren war nicht das DNLA-Verfahren Gegenstand der Rezension, sondern lediglich ein Training zur Anwendung des DNLA-Verfahrens. In diesem Zusammenhang hatte sich Scholz nur kurz zum Verfahren an sich geäußert, wobei seine ursprüngliche Aussage folgendermaßen lautete: "Soweit aus den vorhandenen Unterlagen ersichtlich, ist das DNLA-Verfahren ein testtheoretisch und statistisch recht gut abgesichertes Verfahren."
Die Aussage von Scholz wurde somit nicht nur aus ihrem originären Zusammenhang herausgerissen, sondern auch noch verfälscht dargestellt.
Neben diesem offensichtlichen Zitierverstoß nahmen der BDP und die Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs) die in den Werbematerialien angeführten erstaunlich hohen Validitätskoeffizienten zum Anlass, sich mit den Unterlagen und dem Unternehmen eingehender auseinanderzusetzen.
Da die Gütekriterien den Fachleuten wenig glaubhaft erschienen, fragte man bei Professor Bo Ekkehammar von der Stockholmer Universität nach, der das DNLA-Verfahren nach Aussage der GMP mbH untersucht haben soll. Ekkehammar war erstaunt und überrascht zugleich, seinen Namen und das Logo der Stockholmer Universität auf dem Deckblatt der Broschüre zu finden. Er versicherte, diese noch nie gesehen, geschweige denn an ihr mitgearbeitet zu haben.
Bezüglich des falschen Zitats wurde die GMP mbH abgemahnt.
Im März 1996 teilte die GMP GmbH mit, die Unterlagen nicht mehr zu verwenden. Als Begründung für die beanstandeten Inhalte wurde damals ein technisches Versehen beim Kopieren und Binden angegeben.
Dennoch werben Franchisenehmer der GMP mbH - wie die GHTI - bis heute mit der "Empfehlung" des Testkuratoriums.
Es steckt eben nicht immer Qualität drin, wo Qualität drauf steht. Mit der DIN 33 430 soll es künftig einfacher werden, die Spreu vom Weizen zu trennen. Mit der Zertifizierung nach dieser Norm gibt es erstmalig ein Qualitätssiegel in der Eignungsdiagnostik. Es macht erkennbar, wer qualitativ hochwertige Eignungsbeurteilungen durchführt. Denn jeder, der zertifiziert wird, verpflichtet sich nicht nur zur Einhaltung sämtlicher in der Norm fest geschriebener Qualitätsstandards, sondern verfügt darüber hinaus über die notwendige Qualifikation zur kritischen Bewertung eignungsdiagnostischer Verfahren.
Ansprechpartner: Referat Fachpolitik, Fredi Lang 030-20 91 49 57
Christa Schaffmann, Pressesprecherin
Glinkastr. 5-7, 10117 Berlin
Tel. (49) 30 - 20 91 49 59
Fax: (49) 30 - 20 91 49 66
e-Mail: presse@bdp-verband.org
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