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Gemeinsame Presseerklärung des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen, des Deutschen Psychotherapeutenverbands (DPTV) und der Gesellschaft für Neuropsychologie (GNP) Spezialisten ins Abseits gestelltNeue Bewertungs- und Behandlungsrichtlinien schließen die ambulante Neuropsychologie aus Menschen nach Schlaganfällen oder schweren Unfällen wird durch Neuropsychologen in effektiver Weise geholfen, den Weg zurück in einen normalen Alltag zu finden. Bei rechtzeitigen qualitativ hochwertigen Rehabilitationsmaßnahmen bestehen gute Chancen, Fähigkeiten und Leistungen wieder herstellen oder bleibende Behinderungen eingrenzen zu können. Bisher konnte Neuropsychologie im Kostenerstattungsverfahren mit den Krankenkassen abgerechnet werden. Die neuen Bewertungs- und Behandlungsrichtlinien (BUB) erlauben eine solche Kostenerstattung jedoch nur noch, wenn lebensbedrohliche Zustände vorliegen. Dies hat zur Folge, dass neuropsychologische Praxen schließen und eine wichtige ambulante Therapiemöglichkeit für Patienten mit erworbenen Hirnschäden (z.B. Schlaganfälle, Schädelhirnverletzungen) damit völlig wegfällt. Auf diese alarmierende Tatsache machen die Gesellschaft für Neuropsychologie (GNP), der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) und der Deutsche Psychotherapeutenverband (DPTV)aufmerksam. Trotz der wissenschaftlich belegten Effektivität des Verfahrens fehlt bis heute eine Erklärung des Bundesausschusses Ärzte/Krankenkassen, dass die Neuropsychologie als wissenschaftlich abgesicherte Methode als Kassenleistung erbracht werden kann. Wegen der strikteren Handhabung in den neuen Bewertungs- und Behandlungsrichtlinien wird dieses Fehlen jetzt zum schwerwiegenden Problem für die betroffenen Patienten. Krankenkassen müssen nunmehr jeden Antrag eines Neuropsychologen ablehnen. Auch die von der KV zugelassenen Psychotherapeuten dürfen keine neuropsychologischen Leistungen abrechnen. Obwohl der Wissenschaftliche Beirat dieser Behandlungsmethode schon vor Jahren bescheinigt hat, dass sie wissenschaftlich fundiert ist und den Patienten hilft, wurde die Aufnahme der Neuropsychologie in den Katalog abrechnungsfähiger Therapiemethoden im Rahmen der Psychotherapie-Richtlinien bisher immer wieder verzögert. Durch die neuen BUB-Richtlinien bricht nun abrupt eine der wichtigsten Säulen der ambulanten Weiterbehandlung von diesen Patienten völlig weg. Dies erscheint insbesondere widersinnig, da von Seiten der verschiedenen Fach- und Berufsverbände wie auch von der Reha-Kommission des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger schon seit Jahren gefordert wird, gerade die ambulante Therapie zu fördern, da diese kostengünstig ist und viele Patienten, die sonst dauerhaft behindert wären, sogar wieder in das Berufsleben zurückführen könnte. Um Nachteile für die Patienten zu vermeiden, fordern DPTV, GNP und BDP den Bundesausschuss Ärzte - Krankenkassen auf, eine Lösung dieses dringende Versorgungsproblems nicht mehr länger auf die lange Bank zu schieben. Weiter fordern sie als Übergangslösung die Anerkennung des Zertifikats ”Klinischer Neuropsychologe GNP” als ankündigungsfähigen Tätigkeitsschwerpunkt für psychologische Psychotherapeuten durch die Psychotherapeutenkammern. Das Zertifikat vereint sowohl spezielles Wissen um Hirn- und Steuerungsfunktionen und das dazugehörige Testwissen als auch eine therapeutische Qualifikation. Langfristig wird eine Anerkennung der Klinischen Neuropsychologie als eigenständige Psychotherapiemethode angestrebt. Ihre Ansprechpartner: Dr. Karin Schoof-Tams, Gesellschaft für Neuropsychologie (GNP) PD Dr. Erich Kasten, AG Neuropsychologie; Sektion Klinische Psychologie des BDP Detlev Kommer, Deutschen Psychotherapeutenverbands (DPTV) Christa Schaffmann, Pressesprecherin |
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