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Pressemitteilung Keine Entwarnung in Sachen 30er-Regelung bei der PraxisgebührTotale Verwirrung von Psychotherapiepatienten durch die Kassen Während hinter verschlossenen Türen zwischen KBV und Krankenkassen weiter über die Umsetzung der Gesundheitsreform verhandelt wird, werden die Bürger einem üblen Verwirrspiel ausgesetzt. Auf die Frage von Psychotherapiepatienten bei ihren Kassen, wie in Sachen Praxisgebühr ab dem 1. April verfahren werde, sind die Antworten so verschieden, als ginge es um eine unternehmerische Entscheidung, die jede Kasse allein fällen könne. Sie reichen von der Behauptung, es gebe überhaupt keine Verhandlungen mehr, bis zu verschiedensten Terminangaben für das voraussichtliche Ende der Gespräche. Damit hält Mehrheit eine zusätzliche Belastung und Diskriminierung von Menschen, die einer Psychotherapie bedürfen, offenbar für unausweichlich. Spätestens an dieser Stelle wird klar, dass das Verwirrspiel nur der Prolog für das noch bevorstehende eigentliche Drama ist. Die Auskunftsstellen der Kassen täuschen damit bewusst oder aus Unkenntnis die Patienten. Denn natürlich sind noch Verhandlungen im Gange und das letzte Wort über die Praxisgebühr beim Psychotherapeuten nicht gefallen. Besorgt fragt sich der Verband Psychologischer Psychotherapeuten (VPP) im BDP, warum die Verhandlungspartner ausgerechnet diesen Punkt bis zum letzten Tag vor sich herschieben. Die VPP-Vorsitzende Dr. Helga Schäfer fürchtet, dass erneut - so wie bereits im Dezember - die Entscheidung über diesen Punkt als Verhandlungsmasse offen gehalten wird. Die wiederholt geäußerte Position der KBV, man wolle sich für die Beibehaltung der 20er Regelung über das erste Quartal hinaus einsetzen, und die Auskunft der AOK-Bundesvereinigung und der TK seien erfreulich, reichten aber zur Entwarnung nicht aus.
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