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Pressemitteilung
Nr. 18/04
16. November 2004

Titel "Christlicher Psychologe" nach privater Ausbildung unzulässig

BDP gewinnt Prozess gegen IGNIS

Der private Ausbildungsanbieter IGNIS darf nicht länger den Titel "Christlicher Psychologe" oder "Christliche Psychologin" für den Abschluss seiner nichtuniversitären Ausbildung vergeben bzw. diesen zu Werbezwecken verwenden. So entschied Anfang November das Landgericht Würzburg in einem Rechtsstreit, den der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) gegen den Würzburger Verein IGNIS angestrengt hatte.

Anerkannt wurde damit die rechtliche Begründung des BDP: Der Titel "Psychologe" darf in Deutschland nur von Personen geführt werden, die ein Hochschulstudium der Psychologie mit dem Diplom abgeschlossen haben. Die Berufsbezeichnung "Psychologe" ist kein Begriff, der im privaten Ausbildungsbereich frei zugänglich ist. Nur auf der Grundlage eines abgeschlossenen Hochschulstudiums könne ein Diplompsychologe Zusatztitel erwerben, wie beispielsweise "Notfallpsychologe" im Rahmen von ausgewiesenen Fortbildungen. Damit macht der BDP deutlich, dass er nötigenfalls auch gegen andere Bezeichnungen wie "Pastoralpsychologe" rechtlich vorgehen würde, sollten diese für nichtdiplomierte Psychologen in Aussicht gestellt werden.

Der Titelschutz für "Psychologen" muss deshalb so ernst genommen werden, betonte der BDP, weil die Gefahr besteht, dass Verbraucher - und in dem sensiblen Bereich der Psychotherapie unter Umständen Hilfsbedürftige - in die Irre geführt werden und keinen Anhaltspunkt mehr für die Qualifikation ihres Gegenübers haben.


Fredi Lang, Referent für Fachpolitik
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