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Pressemitteilung Begriff "Fachtherapeut für Psychotherapie" darf nicht verwendet werdenUrteil gegen Thomas Bastian jetzt rechtskräftig Im November 2004 erwirkte der Berufsverband Deutscher Psychologen (BDP) ein
Urteil des Landgerichts Bamberg gegen die Th. Bastian Akademie Bamberg. Darin
wurde festgestellt, dass der Begriff "Fachtherapeut für Psychotherapie" dem
Verbraucher eine besondere, akademische Qualifikation suggeriere und daher irreführend
bei Absolventen des Lehrgangs und auch für den Verbraucher ist. Das Gericht
folgte der Argumentation des BDP, dass bei der Verwendung der Bezeichnung "Fach-" vom
Verbraucher eine spezifische Qualifikation angenommen wird, die auf einem vorgehenden
akademischen Abschluss aufbaut. Für Verbraucher zeigt dieser Fall deutlich, dass es wichtig ist, auf
seriöse und etablierte Titel zu achten und gegenüber unbekannten Bezeichnungen,
kreativen Wortschöpfungen, englischen oder anderen wohlklingenden Namensgebungen
skeptisch zu sein und diese hinsichtlich der Ausbildung kritisch zu hinterfragen.
Wer einen akademischen Titel hat, erwähnt ihn auch, so dass beim Fehlen
eines solchen in der Werbung besondere Vorsicht angebracht ist. Der BDP wird
in den nächsten Wochen gegen jene Heilpraktiker vorgehen, die mit den oben
genannten irreführenden Bezeichnungen werben. Da jedoch ständig Neuschöpfungen
auftauchen, müssen auch die Verbraucher darauf achten, wem sie ihr Vertrauen
schenken Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. |
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