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Pressemitteilung BDP tritt für angemessene Bezahlung von Psychologen in Forschung, Lehre und Praxis einAm 1. Oktober 2005 wird für Angestellte im Öffentlichen Dienst, die beim Bund und den Kommunen beschäftigt sind, der bislang gültige BAT durch einen neuen Tarifvertrag - TVÖD - abgelöst. Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen tritt in dieser Situation für eine angemessene Bezahlung von Psychologen in Forschung Lehre und Praxis ein. Mit großer Sorge hatte zuvor bereits die Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs) zur Kenntnis genommen, dass die Tarifgemeinschaft der Länder den zwischen Bund, Kommunen und Arbeitnehmervertretern ausgehandelten Vertrag nicht übernehmen will. Die DGPs befürchtet, dass hieraus mittelfristig erhebliche Lohnkürzungen für wissenschaftliche Angestellte erwachsen können. Lohnkürzungen würden die Abwanderungsbereitschaft der besten Nachwuchskräfte weiter verstärken. Dem "brain drain" in den angloamerikanischen Raum können nur durch gute Arbeits- und Qualifikationsbedingungen sowie eine international wettbewerbsfähige Vergütung wirkungsvoll begegnet werden. Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) hat sich
der Erklärung der DGPs angeschlossen. Der Verband sieht allerdings genauso
Gefahren für die Berufsanfänger, die sich entschlossen haben psychotherapeutisch
zu arbeiten und sich derzeit in der Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten
oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten befinden. Der BDP unterstützt die Forderung der DGPs an die verantwortlichen Entscheidungsträger
in der Tarifgemeinschaft der Länder, bei der Ausgestaltung des neuen Tarifvertrages
Bedingungen zu schaffen, die den Wissenschaftsstandort Deutschland nicht in
Frage stellen. Genauso wenig dürfe aus Sicht des BDP die gesundheitliche
Versorgung gefährdet werden.
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