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Stellungnahme DGPs zur tariflichen Eingruppierung von wissenschaftlichen AngestelltenAm 1. Oktober 2005 wird für Angestellte im Öffentlichen Dienst, die beim Bund und den Kommunen beschäftigt sind, der derzeit gültige Tarifvertrag BAT durch den neuen Tarifvertrag TvöD abgelöst. Mit großer Sorge nimmt die DGPs zur Kenntnis, dass die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) den zwischen Bund, Kommunen und Arbeitnehmervertretern ausgehandelten Vertrag nicht übernehmen will. Die DGPs befürchtet, dass hieraus mittelfristig erhebliche Lohnkürzungen für wissenschaftliche Angestellte erwachsen können, die an Universitäten, Universitätskliniken oder anderen Einrichtungen der Länder beschäftigt sind. Lohnkürzungen würden die zunehmende Abwanderungsbereitschaft unserer besten Nachwuchskräfte weiter verstärken. Dem schon jetzt erheblichen "brain drain" in den angloamerikanischen Raum kann nur dann wirkungsvoll begegnet werden, wenn für Berufsanfänger in Forschung und Lehre neben guten Arbeits- und Qualifikationsbedingungen auch eine attraktive, international wettbewerbsfähige Vergütung angeboten wird. Die DGPs begrüßt, dass die komplizierten Tarifregelungen im BAT-System
durch ein modernes, einfacheres Tarifsystem ersetzt werden sollen. Allerdings
muss die Überführung der BAT-Gehaltsgruppen in die neuen Vergütungsgruppen
so geregelt werden, dass keine finanziellen Nachteile für den wissenschaftlichen
Nachwuchs entstehen. Eine Überführung von BAT 2a und BAT 1b in die
TvöD-Gruppe 13 ist folglich nicht akzeptabel. Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter müssen - wie im Vorschlag von Bund und Kommunen vorgesehen
- mindestens entsprechend der TvöD-Gruppe 14 vergütet werden. Da alle
Zuschläge im neuen TvöD wegfallen, kann bereits die Vergütungsgruppe
14 eine Gehaltsreduktion im Vergleich
zum Status quo mit sich bringen. |
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