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Pressemitteilung
Nr. 30/05
22. November 2005
BDP besteht auf klarer Unterscheidung zwischen Diplom-Psychologen und
Bachelor-Absolventen
Keine Ausgrenzung in der berufspolitischen Interessenvertretung
Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) gratuliert
den Absolventen des ersten Bachelor-Studiengangs in Psychologie an der Ruhr-Universität Bochum. 39 von 60 haben ihr Studium in sechs Semestern absolviert und damit eine geringere Abbrecherquote erreicht als Universitäten bei den Diplomstudiengängen
in Psychologie bisher verzeichneten.
Vollwertige Psychologen im Sinne der geschützten Berufsbezeichnung werde der Verband in ihnen wegen der Kürze und zwangsläufigen Verknappung der Ausbildung erst nach Abschluss des Masterstudiengangs sehen, erklärte BDP-Präsidentin Carola Brücher-Albers. Der BDP als Interessenvertretung der praktisch tätigen
Psychologen in Deutschland biete den Bachelorn dennoch ab sofort eine berufspolitische
Heimat.
Der Verband machte deutlich, dass eine Gleichsetzung von Diplom- und Master-
mit Bachelor-Abschlüssen nicht in Frage komme. Auch die möglichen Arbeitsfelder seien nicht identisch. Während Diplom-Psychologen auf mehreren Tätigkeitsfeldern freiberuflich tätig werden könnten, sieht der BDP Bachelor zunächst eher im Angestelltenverhältnis und auf Arbeitsfeldern mit geringerer Komplexität. Die Bachelor sind keine Berufspsychologen im Sinne des § 203 StGB über
die Verletzung von Privatgeheimnissen. Sie haben keine Schweigepflicht nach
dem Strafgesetz.
Bevor weitere Absolventenjahrgänge auf den Arbeitsmarkt drängen, so der Verband, sollte unbedingt die eindeutige Berufsbezeichnung geklärt werden. Im Interesse der Verbraucher müsse
der Grad der psychologischen Qualifikation deutlich erkennbar sein.
Christa Schaffmann, Pressesprecherin
Glinkastr. 5, 10117 Berlin
Tel. (49) 30 - 209 149 59
Fax: (49) 30 - 209 149 66
E-Mail: presse@bdp-verband.org
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