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Pressemitteilung Ausschluss psychischer Erkrankungen ist diskriminierend und sachlogisch falschBDP kritisiert Entwurf der Bundesregierung zum Versicherungsvertragsgesetz Im vorliegenden Entwurf für ein neues Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
sind wichtige Anregungen des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages
im Interesse der Rechte von Versicherten nicht berücksichtigt worden. Der
Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) hatte gefordert,
den ausgrenzenden Umgang der privaten Versicherungswirtschaft mit Menschen,
die in ihrem Leben einmal aufgrund psychischer oder psychiatrischer Probleme
einen Arzt oder Psychotherapeuten aufgesucht haben, durch ein neues Gesetz nicht
mehr zuzulassen. Diesen Eingriff in die Versicherungsfreiheit zugunsten des
Gesundheitsschutzes haben die Verfasser des Gesetzentwurfes gescheut und dabei
gesicherte Daten zur Häufigkeit psychischer Erkrankungen ignoriert. Da die Mehrheit der Menschen für sich selbst nicht mit einer psychischen Erkrankung rechnet und die tatsächlichen Risiken nicht kennt, können Versicherungsnehmer die Problematik der Vertragsgestaltung durch die Versicherungen oft nicht realistisch einschätzen. Der BDP fordert daher die Ergänzung des Gesetzentwurfes an zwei Stellen. Erstens sollen psychische Erkrankungen und deren Behandlung – so wie bei anderen Erkrankungen üblich - als unerhebliche Gefahrenumstände angesehen werden, wenn sie mehr als fünf Jahre zurückliegen. Zweitens tritt der BDP dafür ein, Psychotherapie als Leistung mit der allgemeinen Wartezeit von drei statt (wie im Entwurf) acht Monaten (wie bei Schwangerschaft) zu verankern. Psychische Probleme können plötzlich auftreten und sollten kurzfristig behandelbar sein. Das geplante Gesetz über den Versicherungsvertrag soll das derzeitige Gesetz aus dem Jahre 1908 modernisieren, einen modernen Verbraucherschutz ermöglichen und gesetzliche Mindeststandards für Versicherungsabschlüsse definieren. Diesem vom BMJ selbst gestellten Auftrag kommt der Entwurf aus Sicht des Psychologenverbandes in mindestens einem wichtigen Punkt nicht nach.
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