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Pressemitteilung BDP gegen Verunsicherung von UnternehmenMit DIN 33430 beim Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz auf der sicheren Seite und ökonomisch im Vorteil Nach kontrovers und langwierig geführter Diskussion kann das Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz nun endgültig in Kraft treten. Mit der Unterzeichnung
durch Bundespräsident Köhler steht jetzt nur noch die Veröffentlichung
im Bundesgesetzblatt aus. Wenn man Kritikern des Gesetzes glaubt, droht Unternehmern
nach Inkrafttreten eine Vielzahl von Prozessen. Gesetzesverstöße
bei der Personalauswahl und Eignungsfeststellung böten dafür eine
Handhabe. Dieser bewussten Verunsicherung insbesondere des Mittelstandes in
Deutschland tritt der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen
(BDP) entschieden entgegen. Die Risiken durch die vom Gesetzgeber geforderte
faire Personalauswahl sollten aus Sicht des Verbandes nicht überschätzt
werden. Sie sind im Gegenteil gut beherrschbar, seit vor vier Jahren die DIN
33430 in Kraft getreten ist. In ihr sind die Kriterien einer qualifizierten
Eignungsberurteilung definiert. Die Norm enthält klare Vorgaben zu den
heiklen Punkten beim Auswahlprozess, von der Fairness bis zur Art und Weise
der Rückmeldung an Bewerber. Auch die vielfach kritisch angesprochene notwendige
Dokumentation der relevanten Prozessinformationen zur Absicherung gegen
eventuelle Beschwerden und Klagen wird durch die DIN 33430 abgedeckt. Mit ihrer
Anwendung bei der Personalauswahl sind juristische Folgen, die aus dem allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetz resultieren könnten, nicht zu befürchten.
Es werden aber nicht nur Beschwerden und Klagen und dadurch entstehende Verzögerungen
bei der Rekrutierung von Personal vermieden. Auch ein negatives Image bei abgelehnten
Bewerbern und in der Öffentlichkeit mit all seinen absehbaren Folgen für
die Marktposition einer Firma kann verhindert werden.
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