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Pressemitteilung Entscheidung gegen GesprächspsychotherapieVPP: Votum auf zweifelhafter Grundlage Die Entscheidung ist gefallen: Die Gesprächspsychotherapie wird auch
künftig nicht als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung zugelassen.
Damit ist die Hoffnung vieler Patienten und Psychotherapeuten durch den Gemeinsamen
Bundesausschuss (G-BA) zerschlagen worden. Der Verband Psychologischer Psychotherapeuten
(VPP) im BDP sieht darin ein Signal, dass der G-BA eine Vielfalt von Psychotherapieverfahren
in Deutschland auf keinen Fall erlauben will. Es gebe Gründe zu der Annahme,
dass die Entscheidung bereits vor der Prüfung beschlossene Sache war. Als
geradezu dreist empfindet der VPP den Vorwurf, dass Studien zur Wirtschaftlichkeit
der Gesprächspsychotherapie im deutschen Versorgungskontext nicht vorlägen.
Angesichts einer fehlenden sozialrechtlichen Zulassung sei die Forderung nach
solchen Studien absurd. Die Bundespsychotherapeutenkammer hat denn auch die
nicht sachgemäße Einengung der Bewertungsgrundlage kritisiert. Vom
Bundesministerium für Gesundheit erwartet der VPP ein klares Wort im Interesse
der Patienten. Doch wie immer die Stellungnahme des Bundesgesundheitsministerium
ausfallen werde, das Kapitel Gesprächspsychotherapie und Sozialrecht ist
damit nach Meinung des VPP-Vorsitzenden Heinrich Bertram nicht beendet. Der
G-BA-Beschluss enthalte so viele handwerkliche Fehler, dass er spätestens
vor Gericht keinen Bestand haben werde. Sein Verband werde ungeachtet der Entscheidung
weiter für
Methodenvielfalt in der Psychotherapie allgemein und insbesondere für die
volle leistungsrechtliche Zulassung der Gesprächspsychotherapie eintreten.
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