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Pressemitteilung Urteil zur Online-Durchsuchung hilft Psychologen, den Geheimnisschutz ihrer Patienten zu wahrenDas Internet nutzende Psychologen können aufatmen: Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat am 27.2.2008 mit seiner Entscheidung zu Bedingungen der heimlichen Online-Durchsuchung den Gesetzgeber zu rechtsstaatlich erforderlichen, demokratie-sichernden Änderungen aufgefordert. Das "Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" wurde ausdrücklich als ein zu wahrendes Persönlichkeitsrecht festgestellt. Diese Entscheidung wird von Experten als ebenso grundsätzlich eingeschätzt wie das Volkszählungs-Urteil von 1983, mit dem das BVG das Recht auf informationelle Selbstbestimmung einführte. Dipl.-Psych. Werner Lohl, Datenschutzbeauftragter des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen, begrüßt das Urteil: "Nun muss sich nicht mehr jede Psychologin, die Klientendaten aus Verantwortungsbewusstsein gegenüber ihrem Klienten verschlüsselt versendet, terroristischer Pläne verdächtigen lassen. Durch das festgestellte Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme können Psychologinnen und Psychologen den Patienten nunmehr wieder verlässlich Zusagen zur Einhaltung des Privatgeheimnisschutzes machen, wie es Paragraf 203 StGB zum Geheimnisschutz unserem Berufsstand vorschreibt." Der Vorbehalt der richterlichen Anordnung, so Lohl weiter, hebe die Eingriffsschwelle
für Ermittlungen und Auswertungen der Ordnungsbehörden, wie Polizei
und Nachrichtendiensten und BKA, deutlich an. Lohl fordert für den BDP,
dass in jedem künftigen Gesetz die nachträgliche Information der auf
legale Weise online durchsuchten Personen festgeschrieben werden sollte. Lohl abschließend: "Bleibt zu hoffen, dass des Bundesverfassungsgericht zur im Januar 2008 eingeführten Vorratsdatenspeicherung ähnlich urteilen wird." Ansprechpartner Quellen
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