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Pressemitteilung
Nr. 13/08
11. November 2008
Opfer brauchen keine Debatten um Zuständigkeit
BDP begrüßt ersten Schritt zur Professionalisierung der
Versorgung nach Extremereignissen
Notfallpsychologen sind immer dann gefragt, wenn sich eine Katastrophe,
ein Zugunglück, ein schwerer Unfall, eine Geiselnahme oder ein Terrorakt
ereignet hat. In einem Team von Feuerwehrleuten, Ärzten und Seelsorgern
spielen sie mit ihren besonderen diagnostischen Kompetenzen eine wichtige
Rolle. Von der Qualität der Arbeit dieser Teams kann es abhängen,
ob bzw. wie viele Menschen – Betroffene, Angehörige und Helfer
- nach einem solchen Ereignis normal weiterleben können oder ob Gefährdungen
erkannt und zeitnah behandelt werden.
Dazu ist eine klare Regelung der Zuständigkeiten, Hierarchien und Vergütung
notwendig. Wer hat an einem Katastrophenort abhängig vom Ausmaß des
Ereignisses das Sagen, wo endet wessen Verantwortung, wo liegt die Grenze
zwischen seelsorgerischem Tun und notfallpsychologischem Handeln, wo die
zwischen Notfallpsychologie und Psychotraumatologie? Selbst wer noch nie
von einem der genannten Extremereignisse betroffen war, kann unschwer ermessen,
wie wichtig die grundsätzliche Klärung eines gestuften Vorgehens
lange vor dem Ereignis ist, wird die Zeit vor Ort doch zur Hilfe benötigt
und nicht für Debatten unter den Helfern.
Um diese Klärung unter den beteiligten Berufsgruppen und Organisationen
bemüht sich seit längerer Zeit das Bundesamt für Bevölkerungs-
und Katastrophenschutz (BBK). Nach zahlreichen Treffen, in denen es um ein
gemeinsames Verständnis der Helfer von der sozialen, psychologischen
und psychotraumatherapeutischen Versorgung ging, ist am 10. November 2008
ein Papier verabschiedet worden, in dem Übereinstimmungen und Differenzen
zunächst festgehalten wurden. Auf dieser Basis soll nun in Arbeitsgruppen
weiter verhandelt werden. Zudem wurden zehn Leitlinien formuliert und ein
Rechtsgutachen in Auftrag gegeben.
Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) sieht
seine Verantwortung in diesem Prozess darin, für eine fehlerarme Anwendung
wissenschaftlich fundierter psychologischer Konzepte und Methoden zu werben
und damit die Qualität der Notfallversorgung an das Niveau anderer europäischer
Länder heranzuführen. Während die medizinisch notwendige Diagnostik
unstrittig ist, Ärzte also ganz selbstverständlich Betroffene anschauen
und entscheiden dürfen, wie diese weiter zu versorgen sind (im Krankenhaus
oder ambulant z.B.), ob ein Transport in eine Spezialklinik per Hubschrauber
nötig ist oder eine Fahrt mit dem Rettungsfahrzeug der Feuerwehr, ist
psychologische Diagnostik in die Ablaufkette der Notfallversorgung noch nicht
adäquat integriert. Der BDP begrüßt die Verabschiedung des
Abschlusspapiers und wünscht sich – wie es in einer Stellungnahme
des Verbandes heißt eine „aktive Beteiligung der Entscheidungsträger
beim Aufbau kooperativer Strukturen zum Wohle der Betroffenen“.
Dass dies gelingen kann haben BDP und Malteser Hilfsdienst (MHD), die seit
2006 auf vertraglicher Grundlage kooperieren, inzwischen bei der Ausbildung
von Helfern und in der Praxis - u.a. bei der Tsunami-Katastrophe - bewiesen.
Darüber hinaus engagiert sich der Verband in der Europäischen Föderation
Psychologischer Berufsverbände (EFPA), um eine unmittelbare Mobilisierungsfähigkeit
in Großschadenslagen auch grenzüberschreitend gewährleisten
zu können. Der Europarat hatte sich mit einem entsprechenden Anliegen
an die EFPA gewandt. Der BDP hofft, dass die zum Teil schwerfällig ablaufenden
Prozesse im nationalen Rahmen durch solche auf internationaler Ebene bestehenden
Anforderungen einen zusätzlichen Anstoß erhalten.
Christa Schaffmann, Pressesprecherin
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