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Pressemitteilung
Nr. 14/08
9. Dezember 2008
Rechte traumatisierter Flüchtlinge missachtet
Zum Internationalen Tag der Menschenrechte: BDP kritisiert Verstöße
gegen EU-Recht
60 Jahre nach Verabschiedung der Erklärung der Menschenrechte durch die
Vereinten Nationen lenkt der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen
(BDP) die Aufmerksamkeit auf die Situation traumatisierter Flüchtlinge
in Deutschland.
Europa gibt klare Richtlinien vor, nach denen die Mitgliedsstaaten verpflichtet
sind, unter den wenigen ankommenden Flüchtlingen diejenigen mit "besonderen
Bedürfnissen" zu erkennen und human zu behandeln. Dies betrifft
insbesondere Folteropfer, alleinreisende Minderjährige, Kranke und Behinderte
sowie alleinerziehende Mütter. "Diese Menschen haben ein
Recht auf angemessenen Unterbringung und auf die erforderliche klinische
Behandlung", so die BDP-Präsidiumsbeauftragte für Menschenrechtsfragen,
Eva van Keuk.
Obwohl sich die Zahl der Asylbewerber in Deutschland derzeit auf einem historischen
Tiefstand von 18.000 befinde, werden diese Richtlinien van Keuk zufolge in
der Praxis kaum umgesetzt. Nach wie vor würden 16- bis 18-jährige
Flüchtlinge vorwiegend in Heimen für Erwachsene untergebracht und
sich selbst überlassen. "Staatlicherseits wird nicht einmal der
Versuch unternommen", die oben genannten vulnerablen Gruppen "systematisch
zu erfassen". In einzelnen Projekten engagieren sich Nichtregierungsorganisationen
in diesem Feld. Fehlt es schon an der systematischen Erfassung der Flüchtlinge
mit besonderen Bedürfnissen, so ist Deutschland erst recht weit entfernt
von ihrer adäquaten Unterbringung und Behandlung gemäß der
europäischen Richtlinie, kritisiert der BDP.
Seit Jahren bemüht sich die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen
Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) um eine Zusammenarbeit
mit dem für die Behandlung zuständigen Bundesministerium für
Gesundheit. Der BDP unterstützt anlässlich der Tages der Menschenrechte
ausdrücklich die Thüringer Erklärung der BafF, in der die Schaffung
einer Arbeitsgruppe unter Federführung des Gesundheitsministeriums gefordert
wird, damit geltendes EU-Recht endlich umgesetzt werden kann. Diese Aufgabe vereinzelten
Nichtregierungsorgansisationen zu überlassen, sei unverantwortlich. "Das
fällt in den staatlichen Zuständigkeitsbereich", erklärt
Eva van Keuk. Der BDP verfüge über Experten in diesem Feld, die
ihr Fachwissen gern einzubringen. "Flüchtlinge, die Opfer
von Folter, Vergewaltigung oder sonstigen Formen schwerer psychischer, physischer
oder sexueller Gewalt wurden, haben ein Recht auf Behandlung; dies sollte
auch 2008 in Deutschland endlich anerkannt werden."
Christa Schaffmann, Pressesprecherin
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