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Pressemitteilung Nachträgliche Sicherungsverwahrung für Jugendliche muss Ausnahme bleibenPsychologen besorgt über populistische Tendenzen in der Strafrechtspolitik Nach dem gestrigen Urteil des Bundesgerichtshofs zur nachträglichen Sicherungsverwahrung
bei einem seinerzeit nach Jugendstrafrecht verurteilten 32-jährigen Mann
hat der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen sich dafür
ausgesprochen, dass dieses Instrument die Ausnahme bleiben müsse. Der BDP
appelliert an die Vollstreckungsbehörden, dieses BGH-Urteil nicht als Ermunterung
zu verstehen, die nachträgliche Sicherungsverwahrung bei Jugendlichen künftig
häufiger anzuwenden und damit gegen die Intentionen des Gesetzgebers zu
verstoßen. Der Verband bezweifelt nicht, dass der Fall des 32-Jährigen
sorgfältig geprüft und entschieden wurde. Er sieht jedoch - so Dr.
Steffen Dauer, Vorsitzender der Sektion Rechtspsychologie des BDP - Anzeichen
dafür, dass die Strafrechtspolitik in Deutschland sich in eine ungute Richtung
entwickelt.
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