![]() |
![]() |
|
|
Kontakt Vorstand Präsidium Delegiertenkonferenz Ausschüsse Sektionen Landesgruppen Studierende im BDP Schieds-/Ehrengericht Berufspolitik Veröffentlichungen Satzung Kooperationen |
Bundessozialgericht schmettert Psychotherapeuten-Anträge ab Zulassungsverbot vernichtet mehrere tausend ExistenzenDas Bundessozialgericht hat Psychologischen Psychotherapeuten in fünf gestern (8.11.2000) entschiedenen Fällen die Kassenzulassung nach den Übergangsbestimmungen des Psychotherapeutengesetzes von 1999 verweigert. Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Urteile bedeutet das nach Einschätzung des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) in Bonn für mehrere tausend niedergelassene Psychologische Psychotherapeuten den Entzug der Existenzgrundlage und damit das Aus für ihre Praxen. Gleichzeitig werde sich die Versorgung der Bevölkerung mit ambulanter Psychotherapie weiter dramatisch verschlechtern, meint der BDP. Schon jetzt liege der Versorgungsgrad nach offiziellen Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung unter 50 Prozent. Angesichts der durch die BSG-Urteile dramatisch verschärften Situation fordert der BDP Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer zu unverzüglichem Handeln auf. Die von ihr angekündigte Überprüfung des Psychotherapeutengesetzes und seiner Folgen sei jetzt überfällig, Nachbesserungen unvermeidlich und vor allem dringlich, fordert der Verband. Nach Ansicht von BDP-Hauptgeschäftsführer Dipl.-Psych. Armin Traute hat das Bundessozialgericht bei seinen Urteilen die Absichten des Gesetzgebers bei der Verabschiedung des Psychotherapeutengesetzes völlig verkannt. Traute: "Das Psychotherapeutengesetz ist geschaffen worden, um psychisch erkrankten Patienten den Weg zu einer Psychotherapie zu erleichtern. Dazu wollte der Gesetzgeber die psychotherapeutisch tätigen Psychologen in die Versorgung voll gleichberechtigt mit den Ärzten integrieren." Mit der Auslegung einer der dafür geschaffenen Übergangsbestimmungen des Gesetzes (so genanntes "Zeitfenster") als reine "Härtefallregelung" habe das Bundessozialgericht die Absichten des Gesetzgebers in ihr genaues Gegenteil verkehrt, kritisiert Traute. idp |
|