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Das Schieds- und EhrengerichtDas Schieds- und Ehrengericht des BDP dient der Wahrung und Sicherung der Berufsehre und der berufsständischen Verpflichtungen der Mitglieder des BDP. Mitglieder, welche gegen die Berufsehre, die Berufsordnung für Psychologen oder gegen die sich aus ihrer Mitgliedschaft ergebenden Pflichten verstoßen, können ehrengerichtlich belangt werden. Das Schieds- und Ehrengericht kann außerdem zur Beilegung von innerverbandlichen Streitigkeiten sowie zur Beilegung von zivilrechtlichen Streitigkeiten zwischen Mitgliedern (als Schiedsgericht nach § 1025 ZPO) angerufen werden. Das Schieds- und Ehrengericht ist unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges zuständig für alle Mitglieder und Organe des BDP. Das Schieds- und Ehrengericht besteht aus einer/einem Vorsitzenden und zwei Beisitzerinnen/Beisitzern. Die/der Vorsitzende soll die Befähigung zum Richteramt haben. Das Schieds- und Ehrengericht arbeitet nach einer besonderen Schieds- und Ehrengerichtsordnung (PDF). Diese sieht folgende Verbandsstrafen vor: Verwarnung, Verweis, Geldbuße, Aberkennung von Zertifikaten oder Berechtigungen, die vom Verband verliehen bzw. ausgesprochen worden sind, Ausschluss aus dem Verband (vgl. § 8 Abs. 3 der Satzung). Eingaben an das Schieds- und Ehrengericht: |
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