Der Verband
  Kontakt
  Vorstand
  Präsidium
  Delegiertenkonferenz
  Ausschüsse
  Sektionen
  Landesgruppen
  Studierende im BDP
  Schieds-/Ehrengericht
  Veröffentlichungen
  ABC des BDP
  Satzung
  Kooperationen
  Stellenangebote
Politik
Angebote
Psychologie
Presse



Suche auf den Seiten des BDP

    
    

      Impressum
      Sitemap


Das Schieds- und Ehrengericht

Das Schieds- und Ehrengericht kann angerufen werden, wenn durch ein Mitglied die Berufsehre oder die Berufspflichten allgemein oder gegenüber einem Einzelmitglied verletzt werden oder aber bei Organstreitigkeiten und Streitigkeiten zwischen Mitgliedern und Organen des Verbandes.
Es besteht aus einer/einem Vorsitzenden und zwei Beisitzerinnen / Beisitzern. Die Amtszeit beträgt drei Jahre; Wiederberufung ist zulässig. Die / der Vorsitzende soll die Befähigung zum Richteramt haben.

Das Schieds- und Ehrengericht arbeitet nach einer besonderen Schieds- und Ehrengerichtsordnung. Diese sieht den Ausschluss aus dem Verband (vgl. § 8 Abs. 3 der Satzung) sowie folgende Verbandsstrafen vor, wie Verwarnung, Verweis, Geldbuße und Aberkennung von Zertifikaten oder Berechtigungen, die vom Verband verliehen bzw. ausgesprochen worden sind. Die Schieds-und Ehrengerichtsordnung kann bei Eilbedürftigkeit und zur Abwehr von Gefahren auch vorläufige Maßnahmen vorsehen.

Eingaben an das Schieds- und Ehrengericht: über das Sekretariat des Hauptgeschäftsführers, Marion Lange.
oder den Rechtsanwalt des BDP, Jan Frederichs