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Was ist Psychologie? Was ist Psychotherapie? Psychologensuche Psychologie-Studium Beruf Psychologe FAQ Titelanerkennung Fort-/Weiterbildung Testrezensionen |
Glossar PsychotherapiePsychotherapie (griech.: “Seelenheilkunst”) im weitesten Sinne gehört zum Menschsein schlechthin; denn hilfreiche soziale Beziehungen und Handlungen der unterschiedlichsten Art, verbunden mit einer Fülle an Konzepten von menschlichem Leid, Krankheit und Heilung, deren Einbettung in Vorstellungen von Entwicklung (einschließlich vor der Geburt und nach dem Tod) und Sinnentwürfen, waren immer schon Bestandteil menschlicher Daseinsgeschichte. Im engeren Sinne hat sich Psychotherapie als eine professionaliserte, abgegrenzte Tätigkeit erst mit dem Beginn des 20. Jahrhunderts etabliert, wobei viele grundlegende Ideen und Sichtweisen bereits im 19. Jahrhundert entwickelt wurden. In Deutschland wurde aber erst 1999 (in Österreich 1991) mit einem Psychotherapie-Gesetz eine hinreichend klare Grundlage für die Psychotherapie-Profession geschaffen, in der die berufspolitisch motivierte, anachronistische Bindung der Psychotherapie an die Medizin überwunden wurde (Psychotherapeutengesetz). Trotz der auch heute noch großen Vielfalt an menschlichen Erlebens- und Handlungsweisen, an Sinn- und Wert-Vorstellungen, welche die Grundfragen von Gesundheit, Krankheit und damit auch von Psychotherapie im Kern betreffen, hat sich im Rahmen der Profession in den letzten Jahrzehnten eine zunehmende Konvergenz hinsichtlich des Gegenstandes “Psychotherapie” herausgebildet. Bereits vor drei Jahrzehnten tauchten in amerikanischen, etwas später auch in deutschsprachigen Lehrbüchern Definitionen auf, die danach oft zustimmend zitiert wurden und folgende wesentliche Aspekte von “Psychotherapie” betonen:
Trotz dieser weitgehend geteilten Teilkomponenten von Psychotherapie sind die Vorstellungen über deren Ziele, über die Methoden (einschließlich deren theoretischer Fundierungen und Anbindungen an Menschenbilder) sowie Fragen der Behandlungsbedürftigkeit (und -notwendigkeit im Sinne einer Kassenfinanzierung) weiterhin überaus strittig und unterliegen auch gesellschaftlichen Wandlungen: So wurde in der BRD erst 1968 durch ein Urteil des Bundessozialgerichts Alkohol- und Drogenabhängigkeit (Alkoholismus, Sucht) als “Krankheit” definiert was nicht nur den Anspruch auf Krankenbehandlung und Rentenansprüche begründete, sondern auch die Vorstellungen veränderte. Andersherum wurde Ende der 70er Jahre durch das DSM III ein international verwendetes diagnostisches Klassifikationssystem - die noch zuvor im DSM II geführte Homosexualität aus dem Katalog “sexueller Störungen” gestrichen mit einem Schlage waren somit Millionen Menschen “störungsfrei”, “gesund” und nicht mehr behandlungsbedürftig (und auch nicht behandlungswürdig, im Sinne einer Kassenfinanzierung). Dies belegt die enge Verzahnung von Psychotherapie mit gesellschaftlichen Definitions-Prozessen. Jürgen Kriz ![]() |
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