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Glossar

Psychotherapie

Psychotherapie (griech.: “Seelenheilkunst”) im weitesten Sinne gehört zum Menschsein schlechthin; denn hilfreiche soziale Beziehungen und Handlungen der unterschiedlichsten Art, verbunden mit einer Fülle an Konzepten von menschlichem Leid, Krankheit und Heilung, deren Einbettung in Vorstellungen von Entwicklung (einschließlich vor der Geburt und nach dem Tod) und Sinnentwürfen, waren immer schon Bestandteil menschlicher Daseinsgeschichte. Im engeren Sinne hat sich Psychotherapie als eine professionaliserte, abgegrenzte Tätigkeit erst mit dem Beginn des 20. Jahrhunderts etabliert, wobei viele grundlegende Ideen und Sichtweisen bereits im 19. Jahrhundert entwickelt wurden. In Deutschland wurde aber erst 1999 (in Österreich 1991) mit einem Psychotherapie-Gesetz eine hinreichend klare Grundlage für die Psychotherapie-Profession geschaffen, in der die berufspolitisch motivierte, anachronistische Bindung der Psychotherapie an die Medizin überwunden wurde (Psychotherapeutengesetz).

Trotz der auch heute noch großen Vielfalt an menschlichen Erlebens- und Handlungsweisen, an Sinn- und Wert-Vorstellungen, welche die Grundfragen von Gesundheit, Krankheit und damit auch von Psychotherapie im Kern betreffen, hat sich im Rahmen der Profession in den letzten Jahrzehnten eine zunehmende Konvergenz hinsichtlich des Gegenstandes “Psychotherapie” herausgebildet. Bereits vor drei Jahrzehnten tauchten in amerikanischen, etwas später auch in deutschsprachigen Lehrbüchern Definitionen auf, die danach oft zustimmend zitiert wurden und folgende wesentliche Aspekte von “Psychotherapie” betonen:

  1. Es geht um Behandlung mit psychologischen Mitteln (letztlich über Kommunikation) - womit eine klare Abgrenzung gegenüber typischen medizinischen Mitteln wie dem Einsatz von Medikamenten, Apparaten und operativen Techniken vorgenommen wird.
  2. Betont wird dabei die Professionalität: Es geht um bewusste und geplante Vorgehensweisen, die sowohl lehr- und lernbar sein als auch auf Theorien des normalen und pathologischen Verhaltens basieren sollen; zufällige Spontan-Heilungen, hilfreiche Ratschläge von Nachbarn, heilende Zuwendung von Freunden, Vorgehensweisen “begnadeter” (aber unausgebildeter und nicht theoretisch begründete) Heiler werden in ihrer möglichen Wirkung nicht geleugnet, gelten aber nicht als Psychotherapeuten.
  3. Als wichtig wird auch der Konsens erachtet (möglichst zwischen Patient, Therapeut und Bezugsgruppe); dieser soll sowohl hinsichtlich der Behandlungsbedürftigkeit als auch über die Therapieziele (Symptomminimalisierung und/oder Strukturänderung der Persönlichkeit) herbeigeführt werden.
  4. Letztlich wird die Bedeutung einer tragfähigen emotionalen Bindung zwischen Patient und Therapeut hervorgehoben (die z.B. im Rahmen der Verhaltenstherapie lange unterschätzt wurde).

Trotz dieser weitgehend geteilten Teilkomponenten von Psychotherapie sind die Vorstellungen über deren Ziele, über die Methoden (einschließlich deren theoretischer Fundierungen und Anbindungen an Menschenbilder) sowie Fragen der Behandlungsbedürftigkeit (und -notwendigkeit im Sinne einer Kassenfinanzierung) weiterhin überaus strittig und unterliegen auch gesellschaftlichen Wandlungen: So wurde in der BRD erst 1968 durch ein Urteil des Bundessozialgerichts Alkohol- und Drogenabhängigkeit (Alkoholismus, Sucht) als “Krankheit” definiert – was nicht nur den Anspruch auf Krankenbehandlung und Rentenansprüche begründete, sondern auch die Vorstellungen veränderte. Andersherum wurde Ende der 70er Jahre durch das DSM III – ein international verwendetes diagnostisches Klassifikationssystem - die noch zuvor im DSM II geführte Homosexualität aus dem Katalog “sexueller Störungen” gestrichen – mit einem Schlage waren somit Millionen Menschen “störungsfrei”, “gesund” und nicht mehr behandlungsbedürftig (und auch nicht behandlungswürdig, im Sinne einer Kassenfinanzierung). Dies belegt die enge Verzahnung von Psychotherapie mit gesellschaftlichen Definitions-Prozessen.

Jürgen Kriz