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Glossar

Sucht

Der alltagssprachliche Umgang mit dem Begriff Sucht hat sich seit der Frühgeschichte der Systematisierung von Krankheitsbegriffen deutlich verändert: Während er zunächst synonym verwendet wurde mit den Begriffen Siechtum oder Krankheit (so etwa in der Schwindsucht oder Wassersucht und heute noch in der Gelbsucht), ist er mittlerweile allein auf zwanghaftes (in den romanischen Sprachen: manisches) Verhalten orientiert. Zugleich hat er sich erheblich erweitert: von den stoffgebundenen Formen (Alkoholismus oder Drogen-Sucht) zu den nicht stoffgebundenen Formen (Spielsucht, Workoholismus). Der sogenannte “weite” Suchtbegriff war zunächst nicht unumstritten, nicht zuletzt von seiten der Suchtkrankenhilfe, weil befürchtet wurde, dass die erst in den 50er Jahren juristisch erreichte Anerkennung des Alkoholismus als Krankheit und die damit einhergehende ethische und versicherungsrechtliche Bewertung durch eine Aufweichung des Suchtbegriffes in Frage gestellt werden könnte. Allerdings findet sowohl im forensischen Bereich (bei der Beurteilung der persönlichen Verantwortung für Straftaten) als auch im therapeutischen System inzwischen zumindest die Spielsucht als nicht stoffgebundene Variante süchtigen Verhaltens Berücksichtigung. Für den Zusammenhang der primären Prävention bzw. der Gesundheitsförderung und der Früherkennung einer Suchtkrankheit ist der weite Suchtbegriff überdies ohnehin nicht mehr verzichtbar. Denn hier stehen eher erste Anzeichen süchtigen Verhaltens in verschiedenen Lebensbereichen (als übermäßiger Konsum von Süßigkeiten, Comics, Fernsehen) und nicht schon manifester Konsum von Substanzen mit Suchtpotential im Mittelpunkt.

Wolfgang Heckmann