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Werden Sie Mitglied im BDP!

Unsere Leistungen überzeugen - werden Sie Mitglied im BDP

Hier können Sie dem Berufsverband online beitreten.
Alternativ können Sie sich das Formular für Ihre Beitrittserklärung als PDF-Datei hier herunterladen.

Die Mitgliedsbeiträge und Sektionsbeiträge (Übersicht) sind steuerlich voll abzugsfähig (für niedergelassene Psychologen als Betriebskosten, für angestellte Psychologen als Werbungskosten).

Sie können Vollmitglied im BDP werden, wenn Sie

  • den Diplom-Studiengang Psychologie an einer deutschen Hochschule erfolgreich absolviert und den Titel Diplom-Psychologe/Diplom-Psychologin erhalten haben, oder
  • einen mindestens achtsemestrigen Diplom-Studiengang mit dem Ziel der Qualifikation für ein spezielles Anwendungsfeld der Psychologie erfolgreich absolviert haben, oder
  • auf der Basis eines mindestens achtsemestrigen Hauptfachstudiums der Psychologie an einer deutschen Hochschule promoviert worden ist, oder
  • ein mindestens achtsemestriges Studium der Psychologie mit dem Staatsexamen abgeschlossen haben, oder
  • auf Basis einer Berufsqualifikation, die zur graduierten Mitgliedschaft berechtigt, zwei Jahre Berufspraxis in Vollzeit oder eine entsprechende Dauer in Teilzeit einschließlich 44 Stunden Supervision und einem Fortbildungskontingent im Umfang von 80 Stunden nachweisen, oder
  • auf Basis einer Berufsqualifikation, die zur graduierten Mitgliedschaft berechtigt, ein vom BDP als psychologisches Studium anerkanntes Studium an einer staatlich anerkannten Hochschule mit einen Master- oder vom BDP als gleichwertig erachteten Titel abgeschlossen haben.

Psychologinnen und Psychologen, die ihr Studium im Ausland beendet haben, können dann als Vollmitglieder des BDP aufgenommen werden, wenn ihr Studienabschluss vom BDP als ein dem Diplom-Psychologen oder der Diplom-Psychologin gleichwertiger Abschluss anerkannt worden ist. Eine begründete abweichende Beurteilung in Einzelfällen behält sich der BDP vor.
Sie können graduiertes Mitglied des BDP werden, wenn Sie einen mindestens sechssemestrigen Studiengang, der vom BDP als Studiengang der Psychologie anerkannt ist, erfolgreich absolviert haben und diese Ausbildung mit einem Bachelor-Titel einer staatlich anerkannten Hochschule abgeschlossen haben. Zur graduierten Mitgliedschaft berechtigen ferner andere, z. B. ausländische Ausbildungen und Titel, die der BDP als gleichwertig anerkennt. Graduierte Mitglieder haben sich bei Hinweis auf die Mitgliedschaft "Graduiertes Mitglied" zu nennen. Graduierte Mitglieder haben kein passives Wahlrecht.

Sie können außerordentliches Mitglied werden, wenn Sie für einen Studiengang der Psychologie eingeschrieben sind, sofern dieser Studiengang zu einem der oben genannten Abschlüsse führen soll. Studentische Mitglieder bilden die "Bundesvereinigung Psychologie Studierende im BDP"

Aktive Mitarbeit im BDP
Der BDP begrüßt jede aktive Mitarbeit seiner Mitglieder in der entsprechenden Landesgruppe, der gewählten Sektion oder den Arbeitskreisen. Einzelheiten erfahren Sie bei den Landes- und Sektionsgeschäftsstellen.

Werben Sie weitere Mitglieder!
Für eine wirksame Verbandsarbeit bedarf der BDP der Unterstützung durch die Mitgliedschaft möglichst vieler - auch angehender - Psychologinnen und Psychologen. Stärken Sie durch Gespräche mit Kolleginnen und Kollegen, die noch nicht Mitglied sind, die gemeinsame Interessenvertretung durch den BDP!