





Unser Service
Mitglied werden
Satzung
Beitragsordnung
Ansprechpartner



|
Werden Sie Mitglied im BDP!
Unsere Leistungen überzeugen - werden Sie Mitglied im BDP
Hier können Sie dem Berufsverband online beitreten.
Alternativ können Sie sich das Formular für Ihre Beitrittserklärung
als PDF-Datei hier
herunterladen.
Die Mitgliedsbeiträge und Sektionsbeiträge (Übersicht) sind steuerlich voll abzugsfähig (für niedergelassene Psychologen als Betriebskosten, für angestellte Psychologen als Werbungskosten).
Sie können Vollmitglied im BDP werden, wenn Sie
- den Diplom-Studiengang Psychologie an einer deutschen Hochschule erfolgreich
absolviert und den Titel Diplom-Psychologe/Diplom-Psychologin erhalten haben,
oder
- einen mindestens achtsemestrigen Diplom-Studiengang mit dem Ziel der Qualifikation
für ein spezielles Anwendungsfeld der Psychologie erfolgreich absolviert
haben, oder
- auf der Basis eines mindestens achtsemestrigen Hauptfachstudiums der Psychologie
an einer deutschen Hochschule promoviert worden ist, oder
- ein mindestens achtsemestriges Studium der Psychologie mit dem Staatsexamen
abgeschlossen haben, oder
- auf Basis einer Berufsqualifikation, die zur graduierten Mitgliedschaft
berechtigt, zwei Jahre Berufspraxis in Vollzeit oder eine entsprechende
Dauer in Teilzeit einschließlich 44 Stunden Supervision und einem Fortbildungskontingent
im Umfang von 80 Stunden nachweisen, oder
- auf Basis einer Berufsqualifikation, die zur graduierten Mitgliedschaft
berechtigt, ein vom BDP als psychologisches Studium anerkanntes Studium
an einer staatlich anerkannten Hochschule mit einen Master- oder vom BDP als
gleichwertig erachteten Titel abgeschlossen haben.
Psychologinnen und Psychologen, die ihr Studium im Ausland beendet haben,
können dann als Vollmitglieder des BDP aufgenommen werden, wenn ihr Studienabschluss
vom BDP als ein dem Diplom-Psychologen oder der Diplom-Psychologin gleichwertiger
Abschluss anerkannt worden ist. Eine begründete abweichende Beurteilung
in Einzelfällen behält sich der BDP vor.
Sie können graduiertes Mitglied des BDP werden, wenn Sie einen
mindestens sechssemestrigen Studiengang, der vom BDP als Studiengang der Psychologie
anerkannt ist, erfolgreich absolviert haben und diese Ausbildung mit einem Bachelor-Titel
einer staatlich anerkannten Hochschule abgeschlossen haben. Zur graduierten Mitgliedschaft
berechtigen ferner andere, z. B. ausländische Ausbildungen und Titel, die
der BDP als gleichwertig anerkennt. Graduierte Mitglieder haben sich bei Hinweis
auf die Mitgliedschaft "Graduiertes Mitglied" zu nennen. Graduierte
Mitglieder haben kein passives Wahlrecht.
Sie können außerordentliches Mitglied werden, wenn Sie für
einen Studiengang der Psychologie eingeschrieben sind, sofern dieser Studiengang
zu einem der oben genannten Abschlüsse führen soll. Studentische
Mitglieder bilden die "Bundesvereinigung Psychologie Studierende im BDP"
Aktive Mitarbeit im BDP
Der BDP begrüßt jede aktive Mitarbeit seiner Mitglieder in der entsprechenden Landesgruppe, der gewählten Sektion oder den Arbeitskreisen. Einzelheiten erfahren Sie bei den Landes- und Sektionsgeschäftsstellen.
Werben Sie weitere Mitglieder!
Für eine wirksame Verbandsarbeit bedarf der BDP der Unterstützung
durch die Mitgliedschaft möglichst
vieler - auch angehender - Psychologinnen und Psychologen. Stärken
Sie durch Gespräche mit Kolleginnen und Kollegen, die noch nicht Mitglied
sind, die gemeinsame Interessenvertretung durch den BDP!
|
 |